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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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December 1536.

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bezahlen. «. Dem Glando Mannet werden zwei Köpf Korn an einem ihm vom Vogt behufs des Säensvorgestreckten Mütt geschenkt, z» Der Gnbernator von Grandson eröffnet: als die Landschaft eingenommenund stark beschädigt worden, sei ihr vergönnt worden, je tausend Ziegel um 43 Gros zu erhalten; er ver-langt schriftliche Bestätigung dieses Rechts. Da der alte Vogt Hans Reif bemerkt, daß auch bei seiner letztenRechnung solches bestätigt worden sei, wird dem Verlangen entsprochen. «K. Derselbe Gubernator beklagt sichNamens der Landschaft über ein neues Statut des Vogts, gemäß welchem jeder, der das Recht brauchenwill, zuerst drei Gros baar erlegen müsse; dadurch bleibe mancher rechtlos. Überhin werde dieses Geld denÄußern von denen von Grandson nicht wieder vergütet, wenn gleich letztere im Unrecht befunden werden.Da jeder Rechtsbegehrende die drei Gros zuvor oder nachher geben mnß, dieses schon früher Recht und Ge-wohnheit war, und damit die Unrichtigen nicht täglich mit Kleinigkeiten das Gericht bemühen, wird erkennt,daß es bei der Verfügung des Vogtes sein Verbleiben habe, i Belangend die von Fiez eröffnet der Amts-Mann, ihm habe Commissar Lucas als gewiß angegeben,daß es possessionen und güter gesin sindt, daß sygedachtem amtmann bezalung und entrichtung thun sollend, inhalt der billigkeit" und daß die von Fiez voneinigen Stücken das Emd oder die Nachwcid ohne Wissen und Willen des Herrn verkauft haben. Es wirderkennt, daß die von Fiez solches freventlich gethan haben; sie sollen es daherfryen" und lassen, wie früher;glauben sie sich beschweren zu können, so mögen sie vor beide Städte kommen. Für den Frevel soll der Vogtsie bestrafen, s. Der Vogt zu Grandson eröffnet, daß Willieme du Wisin (Duvoifin?) in Combe forraineein Stück Land erweitert habe und einen Marchstein zerschlagen wollte. Wisin antwortet, daß er nicht mehrLand besitze, als sein Brief erheische. Es wird angeordnet, daß das fragliche Land unparteiisch gemessen werde,ob es 14 oder 16 Stangen sei; was das Maß seines Briefes überschießt, soll der Amtsmann zu beiderStädte Händen ziehen. Wegen des Frevels mit dem Marchstein soll der Vogt den Wisin gefangen legen.5. Um die Kosten einer Appellation, die vor die Srädte (inine Herren") geschoben worden, zu schätzen, sollder Amtsmann mit den Commissarien auf Kosten des Unrechthabenden auf die Hofstatt gehen und darumsprechen. Verlangen sie jemand von den Obrigkeiten dazu, so sind ihnen die Betreffenden bewilligt. «. Dadem Meister Bon der Zehnten, den er von beiden Städten gehabt, wegen des Wetters auf dem Berg ver-fault ist, so hat man ihm denselben erlassen, v. Derselbe Amtsinann und Meister Bon eröffnen, daß dievon Grandson mehr Holz sich zugeeignet haben, als ihnen verwilligt worden sei. Beschluß: wenn die Botenbeider Städte dahin kommen, sollen sie mit dem Vogt in Gemäßheit der Gewahrsamen derer von Grandsonund der ihnen ertheilten Bewilligung eine Marchung vollziehen, Pierre Perrin verlangt, daß denen vonConcise und Corselles wie Andern um einen angemessenen Zins Holz am Berg verliehen werde. Es werdenbie dahin reitenden Boten beauftragt, Einsicht zu nehmen und Bericht zu erstatten, x. Dem Jacgues Dagon,beider StädteWärchmann", läßt man für seine treuen Dienste nach altein Brauch Ziegel für sein Hauszukommen. Dem Johann Colin wird an einem Zehntrest ein halber Mütt Korn und ein Mütt Habernachgelassen. Heini Wiegsam erhält an seine neue Mühle sechs Pfund. »»»». Dein Unterwcibel von Mon-lngny, Jvhann Martin, giebt man für seine fleißigen Dienste für dieses Mal einen Nock. I»?». Auf die Klagebes Kilchherrn von Bonvillars, daß ungeachtet eines Mandats beider Städte viele die Priiniz verweigern,wird der genannte Befehl wiederholt und dem Vogt befohlen, die Uligehorsamen gefangen zu legen und ge-wäß der Verordnung zu bestrafen, ee. Sollet Janin, der Fischer, der wegen der Fischenzen jährlich beidenStädten Fornen geben sollte, entschuldigt sich, daß er während zwei Jahren nichts gefangen habe, weil dieFischenz ganz zerstört gewesen sei; nachdem er nun aber dieselbe wieder verbessert, wolle er künftig sein Bestes