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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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797
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November 1536. 797

Neben de» beiden angegebeneil Gesandten von Freiburg befand sich, wenigstens zeitweilg, auch HansGuglenberg in dieser Eigenschaft auf dein Tage; siehe Note zu «I. Die Solothurner Instruction nenntden dortigen Gesandten alt-Schultheiß. K. A. Solothurn: Abschiede Bd. 21.

Zu <1. 1) Die genannten Gesandten von Freiburg erhalten nebst der Instruction für ihr Allbringenvor gemeinen Eidgenossen folgende, zwar undatirte, aber wohl zweifellos hieher gehörende Instruction fürVorträge vor den Boten der VI Orte: 1. Sobald die Gesandten nach Baden kommen, sollen sie sich vor dieBoten der VI Orte begeben und von ihnen vernehmen, wessen ihre Obern gegen die von Freiburg mit Bezugauf das eroberte Land gesinnt seien. 2. Sie sollen ihnen ferner anzeigeil, wie der Bischof von Lausannegeistlicher Prälat derer von Freiburg sei. Diesen habeil nun die von Bern aus dem Bisthum vertriebenund einige Herrlichkeiten des Bisthums, wie insbesondere die Stadt Lausanne, eingenommen und daselbstihrer Ordnung und Reformation nach gehandelt. Da dieses den Glauben sehr nahe berühre, so bitte man,es treulich zu bedenken und zu betrachten, daß ein Bisthum nicht nur für einen Bischof allein, sondern auchfür seine Nachfolger geeignet sein soll. 3. Zwei dem Bisthum gehörige Plätze, Boll und Flüc, die denenvon Freiburg seit langen Jahren mit Burgrecht pflichtig gewesen, seien ihnen in letzter Zeit, zumal zur Er-haltung des alten wahren Glaubens, besonders geneigt gewesen und haben ihnen Unterstützung mit Leib undGut versprochen, weßhalb ihnen die von Freiburg hinwieder so viel verheißen haben, daß sie jetzt diese gutenLeute nicht verlassen können; der Bischof sei nur sein Leben lang ihr Herr gewesen, Eigenthüincr der Plätzesei und bleibe das Bisthum. Die VI Orte möchten sich daher dieselben für empfohlen halten.

2) Am 27. November schreibt Freiburg an seine Gesandten (nebst den Eingangs genannten zwei nochH. Guglenberg)jetznialn ze Baden im Ergöw" wegen der Anstände zwischen Bern und Freiburgdamitir in denen dingen, die ir daniden unserthalb vor gemeinen unser l. Eidtgnossen Kotten unser üch gegebnenbevelch nach verenden sollten, stillstanden", doch bei den Boten der VI Orte erfahren, wessen sie gegen Frei-burg gesinnt seien zc. K. A, Freiburg: Missivenbuch Nr.Il, k. 20.

3) 1536, 2. December. (Samstag nach St. Andres). Zürich an Bern. Von dem letzten Tage zu Badenhätten die Gesandten berichtet, wie zu Anfang des Tages die von Freiburg in Betreff ihrer Anstände mitBern angegeben, die Sache liege so, daß man hoffen dürfe, beide Theile werden sich selbst verständigen,worüber die Eidgenossen große Freude hatten. Zu Ende des Tages aber sei ein anderer Unwille eingefallen,indem angezeigt worden sei, daß durch die Vögte und Amtleute derer von Bern im neugewonnenen Landemit den Zugehörigen des Grafen von Greyerz in Betreff des Glaubens etwas vorgenommen worden sei, dassie nicht dulden können, woraus nicht bloß die frühere Freundlichkeit zerstört werden, sondern noch größereUneinigkeit, Schaden und Gefahr entstehen möchte. Da man bei diesen gefährlichen Zeiten, wo der Wolfstets um den Stall herumgehe, sonst Feinde genug habe, so bitte man die von Bern um des Wohles derEidgenossenschaft wegen, vor- und nachzugeben, soviel immer möglich, u. s. w.

St.A.Zürich: MMvcnbuch I5S6, k. IKI,

Zu in. Bei dein Zürcher Abschied liegen drei bezügliche Missiven; 1. Von dem Vogt zu Knonau anBürgermeister und Rath, 26. November; 2. von Schönbrunner selbst an Zürich, v. gl. Datum, Abends 9 Uhr;3. von den Zürcher Boten an ihre Obern, ä. 6. 28. November: Weitläufiger Bericht über die von Schön-brunner bei ihnen angebrachte Klage und Rechtfertigung, mit dem Begehren umgehender Antwort auf Mittwoch w.