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November 1536.
daß sie die Kosten der Wache „und zum Fällbaum," die in verflossenen Kriegszeiten gelaufen sind, tragen,weil sie in solchen Kriegen zur Wache verpflichtet sind. R». Rechnung für Echallens von Vogt Jost Freytag.v. Rechnung für Murten von Jacob Schneuwli, Schultheiß zu Murten.
Die Namen der Gesandten von Freiburg aus dortigem Rathsbuch Nr. 54, ü. ä. 25. November.
484.
Waden. 1536, 23. November (Dienstag vor St Andreastag).
Staatsarchiv Lncern: Allg. Absch. X.S, cos». Staatsarchiv Zürich! Abschiede Bd. IS, k. IZS. Staatsarchiv Bern: Allg.eidg. Absch. 66, S. 2Z«'Landesarchiv Glar«»! Abschiede. Kantonsarchiv Basel: Abschiede tSSS-lbSS. KantonSarchiv Treibnrg: Badische Abschiede Bd. IS, k. SS?> !
KantonSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. Sl. KantonSarchiv Schaffhanse»: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater; Hans Haab. Bern. (Nicht genannt). Lucern. Hans GolderzSchultheiß. Uri. Heinrich Püntiner, des Raths, alt-Cominissarius. Schwyz. Joseph Amberg, Landainman»-Nidwalden. Hans Bünti, Sekelmeister. Zug. Hans Bolsinger, des Raths. Glarus. Hans Aebli, Ammann-Basel. Bernhard Meyer, des Raths. Freiburg. Ulinan Techtermann; Martin Sessinger, beide des Raths-Solothurn. Urs Hugi, Schultheiß. Schaphausen. Hans Waldkirch, Burgermeister. Appenzell. Hans(Ulrich?) Broger, Ammann. — E. A. A., k. 59 b.
Betreffend die Abholung der Pensionen zu Lyon sind die meisten Orte Willens, sie durch ihre(eigenen) Boteil holen zu lassen. Da Lucern bereits seinen Boten verordnet und ihm befohlen hat, bis Sains'tag in Freiburg zu sein, so wird von einigen Orten bemerkt, der letzte Abschied enthalte nicht mehr, als dasbeschlossen sei, auf diesem Tage Antwort zu geben, ob man schicken wolle; es möchte also räthlicher sein, dieAnzeige des Königs zu erwarten, ob das Geld zu Lyon liege oder nicht. Da jedoch die Mehrheit der Or^schicken will, so wird Schultheiß Golder beauftragt, dafür zu sorgen, daß der lucernische Bote noch einigtTage warte; Lucern, Basel, Freiburg, Solothurn und Schaffhausen sollen dann ihre Boten auf St. Niklaus-tag (6. December) zu Freiburg haben; die übrigen Orte solle» verordnen, daß ihre Boten auf den Sonntagdarnach (10. December) dort eintreffen, damit man in zwei Haufen desto sicherer reise. I». Ueber die Ab-stellung der Pensionen, Miethen und Gaben sind die Boten ungefähr gleich instruirt wie auf früheren Tage»!einige Orte erklären, weil nicht alle sich mit einander verbinden, so wollen sie auch offene Hand behalten u»dthun, was sie gut bedünke. Die vier Städte (Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen) erwiedern, sie haben »»ihrem Ort die strengsten Verordnungen getroffen und lassen es dabei bleiben, und es wäre ihnen von Herze»lieb, wenn die übrigen Orte für sich das Gleiche thäten. Heimzubringen, damit jede Obrigkeit nach ihre>»Gefallen thue, was der Eidgenossenschaft zum Vortheil gereicht, v. Vor Jahren ist zu Baden beschlösse»worden, es solle auf der Jahrrechnung zu Lauis und Luggarus ein Bote von der Rechnung nicht mehr ab-10 Kronen nehmen, dagegen das Appellationsgeld „einschießen", auch von keiner Partei weder MiethGaben empfangen, und dieser Beschluß öffentlich durch einen Trompeter „ausgeblasen" werden. Da »»»aber, wie man hört, dies nicht geschehen, indem die Boten unter Anderm geäußert haben, sie habeninnen" so viel Gewalt als die Boten zu Baden, so wird dies in den Abschied genommen, in Betracht, daß je»^Verbot im Auftrag der Obrigkeiten erlassen worden und kein Bote die Befugniß hat, solche Beschlüsse Z»widerrufen. »R. Dieser Tag ist angesetzt worden wegen der Anstände zwischen Bern und Freiburg. Letzte^!