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November 1536.
Grandson, hergeschickt worden, mit Gewalt daraus vertrieben worden, worauf die vou Freiburg, als die Ge-waltigen, das Kloster eingenommen haben. Da nun der Krieg wider den Herzog von Savoyen die von Frei-burg nichts angegangen sei und aus der erwähnten Erkanntniß folge, daß Prior und Convent warum etmixtum Imperium und Jurisdiction, die die Grafen vou Savoyen ihnen gegeben, um keinerlei Ursachen willenin fremde Hände übergeben können, auch der Herzog wegen des Schlosses Eclees andere Gerechtigkeiten, Zinsenund Bußen, auch gemäß benannter Erkanntniß des Schirms wegen 60 Pfund Wachszins daselbst habe, soverlangen die von Bern, daß vielmehr die von Freiburg ihr Ehrenzeichen entfernen, zumal dieses Klosternicht wie andere Plätze übergeben worden sei. Die Boten von Freiburg behalten sich vor, nach weitern Ge-wahrsamen zu suchen; die von Bern finden dieses zwar überflüssig, wollen es aber geschehen lassen. Damitaber etwas Fruchtbares gethan werde, machen letztere folgenden gütlichen Vorschlag: Die Conventsherren vonPeterlingen, worüber am vorhergehenden Tage geredet worden sei, mögen, „wenn das erhept mag werden,"mit allen ihren Gütern hinwegziehen; doch wo sie Kirchensätze iin Gebiete derer von Bern besitzen, sollen siedaselbst die Prädicanten erhalten; ebenso soll Wyleroltigen, das ohnehin im Landgericht derer vou Bernliegt und mit ihnen zu reisen hat, diesen gänzlich überlassen sein, und endlich soll es bei der von HansGuglenberg und seinen Mitherren ertheilten Zusage betreffend Beschützung des gewonnenen Landes sein Ver-bleiben haben und derselben stattgethan werden. Dabei wollen sie an ihre Herren bringen, daß die CastlanieBoll, die dem Bischof von Lausanne gehört habe und jetzt erläuterter Maßen denen von Bern unterworfensei, an Freiburg übergeben werde, mit dem Vorbehalt, daß man den Glauben daselbst frei gebe. Dem ent-gegen beantragen die von Feiburg, ihnen das schon begehrte Combremont, dazu Boll und die Ablösung derHerrschaft Corbers zu überlassen. Die Gesandten von Bern wollen sich hierauf nicht einlassen, doch wirdzuletzt der Vorschlag in den Abschied genommen. I. Die von Bern beschweren sich, daß die von Freiburgihr Ehrenzeichen auf das Hochgericht am See bei Corsier aufgestellt haben, obwohl sie daselbst keinerlei Herr-lichkeit haben; einzig habe Herr Petermann Perroman, alt-Schultheiß, und die von Englisperg wegen derHerrschaft Vulpillieres einige Gerechtigkeit, die sie laut den Erkanntnissen dein Bischof von Lausanne erkennt.Die von Freiburg und Petermann von Perroman, nachdem sie die Sache einiger Maßen verantwortet, ver-langen den Gegenstand in den Abschied, um später weitern Bescheid zu geben. Ii. Die von Bern (behaupten)ferner den Zehnten von Stäffis, der dem Bischof von Lausanne gehört habe, welchen die von Freiburg an-fänglich unter der Vorgabe, daß er ihnen zuständig sei, versperrt haben, wodann aber der Secretär Carrodidas Korn im Namen des Bischofs laut einem diesfalls errichteten und den Boten von Freiburg vorgewiesenenSchuldbrief verkauft habe. I. Die von Bern verlangen, daß man ihren Herren den Zehnten von Villarimbos,der dem Priorat Lutry gehöre, ungehindert verabfolgen lasse, i». Die Boten von Freiburg begehren,daß wegen des Handels betreffend den Grafen von Greyerz Brief und Siegel errichtet werden. Der Ausschußvon Bern will dieses an seine Herren bringen.
Der Ort der Verhandlung ergiebt sich aus dem Rathsbuch von Bern Nr. 257, S. 169 und demAbschied vom 28. November <1; das Anfangsdatum folgt aus dem Berner Rathsbuche 1. o., das Schlußdatumaus einer Bemerkung am Schlüsse des Abschiedtextes.
Die Namen der Gesandten von Freiburg aus dortigem Rathsbuch Nr. 54, g. ä. 19. November.