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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1536.

gehören. Auf demselben Zuge seien die Ehrenzeichen und Fähnchen derer von Freiburg schmählich abgethanworden. Sie verlangen daher, daß vor Allem aus dieselben wieder aufgerichtet und die benannten Dörferihnen belassen werden, bis gemäß des Abschieds an der Sense gütlich oder rechtlich etwas Anderes erörtertsei, und daß überhaupt inzwischen Alles im Alten Bestand bleibe; wobei sie sich auch beklagen, daß ihnenKirchen zerstört und ein Theil der Tell aufgelegt worden sei und sie solchen haben bezahlen müssen. DieAbgeordneten von Bern erwiedern, denen von Freiburg sei wohl bekannt, welcher Span durch die Vorgabendes Grafen von Greyerz, die sich nachher als unrichtig erzeigt haben, entstanden sei; es sei in Folge hievonVivis mit seiner Zubehörde denen von Bern geblieben; daß aber Blonay zu Vivis gehöre, sei au der Sensedurch die Erkanntnisse hinlänglich nachgewiesen worden. Wie es sich mit St. Legier und la Chiesaz verhalte,werden die Boten von Freiburg jetzt aus der diesfalls von denen von Bern aufgenommenen Kundschaft, ausdrei zusammengehörenden Briefen und' aus einem besondern Briefe ersehen haben und ihre Herren berichtenkönnen; man hoffe daher, daß sie von ihrer Behauptung betreffend Blonay und insbesondere wegen der be-nannten beiden Dörfer zurücktreten, e. Die von Freiburg beschweren sich ferner, daß der in Yverdon ge-legene Zusatz freventlich und gewaltthätig nach Combremont gekommen und den Herrn daselbstinen" zuerkennen zwingen wollte, ungeachtet derselbe und seine Vorderen jeweilen dem Schlosse Chinaux gehört unddem Herrn desselben vor allen Andern erkannt habe, wie sich das durch Briefe und Bekenntnisse zeige. Fernersei das Ehrenzeichen und Fähnchen derer von Freiburg im Dorfe Combremont verächtlich entfernt und aufeinen Zaun gelegt worden. Endlich habe man zwei Landleute gefangen nach Yverdon geführt; dasselbe wäreeinem Priester begegnet, wenn er nicht geflohen wäre. Hierauf sei an der Sense verabschiedet worden, daßdas, was jeder Stadt daselbst zuständig sei, ihr zu verbleiben habe. Dessen ungeachtet seien die von Moudonzugefahren und haben vor kurzen Tagen die auf Grund und Boden und in der Herrschaft derer von Frei-burg stehende Kirche geräumt und zerbrochen. Dabei habe der Amtsinann von Moudon bei 10 Pfund Bußeund unter Airdrohung der Ungnade der Herrschaft in Combremont verboten, Messe zu lesen, uird endlich seiihnen eine Geldstrafe gefordert worden. Auf das freundliche Schreiben an den genannten Amtsmann, voirsolchen Dingen abzustehen, habe er geantwortet, daß er dieses nicht könne. Sie fordern nun, daß die Kirchewieder aufgerichtet, der Herrschaft wegen des begangenen Frevels Genugthuung geleistet und die biderbenLeute daselbst in Ruhe gelassen werden. Wenn dann die von Bern laut dem Anlaß ihre Nechtsamen gefundenund veßhalb auf der Hofstatt erscheinen, werden die von Freiburg sich ebenfalls dort einfinden. Die Ver-ordneten von Bern erwiedern hierauf: durch die Erkanntniß des jetzigen Herrn von Combremont und durcheinen vorgelegten Zeddel, von welchen beiden den Boten von Freiburg Abschriften gegeben worden, werdendiese ersehen haben, daß das, was durch die Zusätzer von Yverdon, die von Moudon und von wem immerim Namen derer von Bern in Combremont gehandelt worden, mit Fug und Recht geschehen sei, und daß dieErkanntniß und der alte Brief, auf den die von Freiburg sich stützen, der Gerechtigkeit und Herrlichkeit derervon Bern nichts anhaben können. Denn dieselben beziehen sich bloß auf das Lehen einiger von Chinauxabhängiger Güter, aber nicht auf eine Superiorität oder Jurisdiction, wie denn oft Edelleute erkennen, daßsie von einem Herrn gewisse Güter zu Lehen haben, ohne daß sie deßwegen dessen Unterthanen seien. Nachvielen Erörterungen und nachdem auch ein vor drei Jahren ergangener Spruch angezogen worden, den aberder Herzog, weil ihm nachtheilig, nicht angenommen hat, wird verabschiedet, von beiden Städten eine Bot-schaft aus den streitigen Platz zu senden, wiewohl die Boten von Bern glauben, daß die Sache sonst klarsei, und hoffen, daß die von Freiburg, wenn sie gründlich berichtet werden, die Sache gut sein lassen. «R. Die