784 November 1536.
Malter 2 Viertel 2 Wierling; Kernen 830 Mütt 3 Wierling; Haber 168 Malter 2 Viertel 3 Wierling; Roggenund Waizen 49 Mütt 2 Viertel; Nüsse 44 Mütt 3 Viertel 1 Wierling; Bohnen 4 Mütt 3 Viertel 2 Wierling;Gerste 14 Mütt 3 Viertel; Erbsen 11 Mütt; Geld 1626 Pfund 17 Schilling 1 Denar 1 Haller; Wein 48Fuder 4 Eimer. K. Feldbach. Einnahmen: Fäsen 359 Malter 6 Viertel; Kernen 455 Malter 5 Viertel3 Wierling 5»/z Jmmi; Roggen 102 Malter 1 Viertel 2 Wierling; Haber 387 Malter 10 Viertel 3 Wierling;Gerste 5t/z Malter 1 Viertel; Schmalsaat 3 Mütt t/z Viertel; Geld 261 Pfund 8 Schilling 10»/, Denar;Wein 61 Fuder 28 Eimer 3 Quart. Ausgaben: Fäsen 73 Malter 13 Viertel; Kernen 262 Malter 3 Viertel;Roggen 12 Malter 1 Viertel >/z Wierling ; Haber 125 Malter 3 Viertel 3 Wierling; Gerste 5»/z Malter1 Viertel; Schmalsaat 3 Mütt '/z Viertel; Geld 1655 Pfund 15 Schilling; Wein 25 Fuder 20 Eimer. I». DieFrauen zu Dießenhofeu haben ihren Hofmeister verabschiedet und er null sofort abziehen. Doch zeigt er an,daß die Frauen nebst dem diesjährigen Jahresnutzen eine große Stimme Geld („Guldin") verthan haben,wie er umständlich angeben könne. Die Frauen entgegnen, daß sie daraus Einiges abgelöst, Anderes in „ge-meinen bruch" verbraucht haben, weil sie stark vom Hagel gelitten haben. Sie erbieten sich, den Eidgenossenoder dein Landvogt über Alles genaue Rechnung zu geben.
Im Berner Abschied fehlen die Rechnungen für Illingen, Kalchrain, Münsterlingen und Feldbach; der-selbe Abschied ist ohne Datum, von späterer Hand aber irrig mit 1538 überschrieben.
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Waset. 153K, 14. November.
Staatsarchiv Zürich: Acten Religionssachen. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Absch. Stt, S. 229, 231. FkantonSarchiv Schasshausen: Abschiede.
Stadtarchiv Biel: Abschiede 1534—1597.
Tag der Städte Zürich, Bern, Basel, St. Gallen, Mühlhausen Biel und Straßburg, durch deren Bot-schaften und Diener des Evangeliums Christi geleistet.
Gesandte: Zürich: Kaspar Nasal „mitsamt unsren Gierten". (Andere unbekannt).
l». 1. Gemäß dem letzten Abschied hat jeder Bote die Meinung seiner Herren über die zu Wittenbergaufgesetzten Artikel betreffend das hochwürdige Sacrament des Leibes und Blutes Jesu Christi eröffnet undman findet, daß diese Artikel Luthers nach der Auslegung der Prädicanten von Straßburg der zu Baselangenommenen Confession im Sinne gleichförmig und „mitstimmend" seien, „darumb wir mit gedachter us-legung wol mögend als cristenlich erkant werden." 2. Dabei erachten Etliche für gut, dem vr. Luther zuschreiben, daß lins jene Artikel mit der Erklärung der Straßburger Prädicanten gefallen, ihm aber auchgründlich und der Länge nach anzuzeigen, wie man die Sache bisher verstanden und gelehrt habe, um denArgwohn, als ob wir unsere oberwähnte Confession von Basel nicht im Ernste („nit us rechtem verstand mittrüwen") aufgestellt hätten, zu entfernen und damit nicht bloß dem Luther, sondern allermänniglich genug zuthun. Dagegen wird jedoch eingewendet, wir haben unsere Lehre und Gebräuche vielfach in offenem Druckmehr als genug erläutert und besonders in jener Confession die Sache so klar und deutlich erörtert, daß manes nicht wohl verbessern könnte, und als diese Confession dem Luther vorgelegt worden, habe er sich die ge-fallen lassen w.; darum sei es nicht uöthig, den langen Aufsatz, den die zürcherische Botschaft vorgelegt, demLuther zuzuschicken, sondern besser, ihm in der einfachsten Fassung zu antworten und einigermaßen die Meinung