November 1536.
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Berner einfließen zu lassen. 3. Da die Boten sich hierüber nicht vergleichen, aber alle ermessen können,daß in dieser Sache nicht jedes Ort für sich allein handeln, sondern alle sammthaft mit einhelliger Antwortdem Luther begegnen sollten, damit niemand vcrmuthen dürfte, daß wir getheilt wären, so haben die Boten^ch dahin vereinbart, daß alle zu diesem Tage erschienenen Prädicanten sammt vr. Vadian eine Antwort anLuther entwerfen sollen, um dieselbe^ heimzubringen. Das ist dann geschehen und eine Abschrift jedem Botenbehändigt worden. 4. Nachdem man dieselbe gehört und vernommen, daß dieser Entwurf von allen Prädi-canten gebilligt wird, hat man verabschiedet, denselben getreulich an die Obern zu bringen, in der Hoffnung,daß alle Städte der Eidgenossen ihn annehmen werden; dann würde nicht nöthig, deßhalb fernere Tage zuhalten, sondern es könnte jedes Ort seine Meinung bis St. Andreas Tag (30. November) an Basel schreiben,damit die Stadt im Namen aller (evangelischen) Eidgenossen die Antwort dem Luther zusenden möchte. Hiebeicfl auch „abgerathen," demselben zu schreiben, man werde diese Antwort nicht in den Druck geben, sondernzurückhalten, bis man sich zu einein gemeinsamen Ausschreiben verständigen könne. I». Es weiß jeder Bote^ berichten, wie die von Schaffhausen wegen der eingefallenen Geschäfte diesen Tag nicht besucht, aber umtttheilung der gefaßten Beschlüsse gebeten haben; es wird ihnen ein gleicher Abschied zugeschickt, e. Auch,/c Nachbarn von Constanz sind nicht erschienen, erklären aber ihr Ausbleiben damit, daß sie dem Luther für^ selbst mit Antwort begegnen wollen; auf ihren Wunsch wird ihnen jedoch der Abschied mitgetheilt. «I. Hansudolf Frei, Burger und des Raths zu Basel, hat die Botschaften von Zürich, Bern, Basel und Schaff-uusen um eine freundliche Fürschrift zu Gunsten seines Schwagers Jacob David, jetzt in Paris, an den°Mg von Frankreich gebeten, in dem Sinne, daß der König demselben gestatten möchte, seinen Handel mitckgestein und goldenen Kleinodien ungehindert zu treiben, gegen Entrichtung der gebührlichen Zölle, und^ Fall seines Absterbens alle Hinterlasseilschaft an die nächsten Erben verabfolgeil lasse, wie denn solches in6 ankreich täglich vorkomme. Dazu haben nur die Boten von Basel Vollmacht gehabt; die andern bringenhcim, und es soll jedes Ort seine Meinung in der obgenannten Frist (bis 30. November) an Basel schreiben.^ Zu gedenkeil der Ermahnung der „armen Lüten", die in Frankreich um der Wahrheit Willen ge-äugt werden, die Botschaft zu fördern, da die vom Köllig zugesagte Zeit „sich gar nach verlosten und us' Der Bote von Mühlhausen bittet um das Ehreuwappen derer von Bern („miner Herren") in einMuster ihres Nathhauses.
Im Vieler Abschied fehlt ll; k und v sind hier zusammen gezogen; v und k aus dem Bcrncr, wo sie>»it verschiedener Schrift »achgetragen sind.
Der Name des Zürcher Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch 1533—36, k. 134.
Zu notiren wir folgende Acten:
1) Der Entwurf für die Antwort an Luther im St. A. Zürich: Acten Religionssachcn; St. A. Bern:Kirchliche Angelegenheiten 1534—39; beim Schaffhauser und Bieler Abschied bildet er ein vollständiges Be-kenntniß mit Vor- und Nachrede. Mit Rücksicht auf den ausschließlich dogmatische» Charactcr, die bedeu-tende Breite des Actenstücks und den Umstand, daß dasselbe sammt der Gegcnantwort Luthers in den Acta^oncordiae und bei Stettler: Annalen II, 95—102 abgedruckt ist, nehmen wir von einer wörtlichen°°er auszüglichen Wiedergabe desselben Umgang.
2) 1536, 25. November (Samstag St. Katharinä Tag). Zürich an Basel. Die entworfene Antwortvi-, Luther wegen des Sacraments lasse man sich als christlich und mit der hl. Schrift begründet gefallen,
u»d wenn die übrigen Städte einverstanden, möge Basel sie im Namen von Zürich unterschreiben, besiegelnund durch die Freunde zu Straßburg an Luther abgehen lassen. Ausgenommen hievon werden folgende