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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
779
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November 1536. 779

Das E. A. A. datirt, sachlich mit dem Abschied übereinstimmend, Montag vor St. Martinstag. VonFreiburg waren wenigstens während eines Theils des Tages Ulrich Nix lind Martin Sesinger als Gesandteanwesend; man sehe die Note zu x.

Zu 0. Nach der Lucerner Instruction ist dieses Gerede von Consta»; her ausgegangen, mit dem Bei-satze : die V Orte haben also nicht geleistet, wofür sie bezahlt worden seien. Der Anzug scheint von Lucernund Schwyz gemacht.

Zu c. Der Contraste wegen sei hier nochmals eine Stelle aus der Lucerner Instruction angeführt:Antreffend den houpthandcl w. zc., haben wir uns uf ankunft der unseren beraten und besser funden, mitdem Handel diser zyt us vilen Ursachen nit ze ylen sin und an die Hand zenämen das, so uns gar baldgerüwen möcht; darum söllen ir jctzmal von unser wegen, was die übrigen unser eydtgnossen harin willens syenzethun, losen und an dem end nüt weder zusagen noch abschlachen; doch so söllen ir üch gar nüt inlassenvon unser wegen, dann wir mitler zyt selbs über den Handel sitzen und nach gebüre darin handlen wöllen."

Der Solothurner Abschied erwähnt Schaffhauscn und Appenzell nicht.

Zu v. Der Abschied führt die Verhandlung nur bis zum Eintreffen der an den König gesandten Bot-schaft aus und besagt, die von ihr gebrachte Antwort sei abschriftlich jedem Bote» mitgetheilt worden; ihrInhalt in unserm Text ist diesen Copien enthoben. Der Bcrner Abschied, nachdem er der Mittheilung derAbschriften an die Gesandten erwähnt, bemerkt, der Venner von Bern habe es bei der von seinen Herren demvon Marnold ertheilten Antwort verbleiben lassen.

Wir lassen auszüglich noch zwei Missivcn folgen:

1) 1536, 15. October, Genua. Der Kaiser an Basel (und die übrigen Orte). Erinnerung an dieErbeinung. Der König trachte auf eine Unternehmung gegen die Grafschaft Burgund, wofür seine Gesandteneinige Orte der Eidgenossen gewinnen wollten. Dank, daß diese Zumuthung abgelehnt worden; die Eid-genossen mögen gemäß ihrer Pflicht und ihren wiederholten Versprechen der Grafschaft getreues Aufsehen undSchutz angedcihen lassen. Der Kaiser sei entschlossen, dieselbe gegen Vergewaltigung mit allen Mitteln zuretten; wenn der Kaiser Kriegsvolk dahin verlege, so geschehe es nur zu diesem Zwecke.

2) 1536, 8. November, Baden. Marnold an die Eidgenossen. Hinweis auf den vom Kaiserjedemort insonderheit" geschickten Brief wegen Burgunds. Der Kaiser sei von der Antwort der Eidgenossen andie Gesandten des Königs und der Absendung ihrer Botschaft an denselben unterrichtet und lasse dafür Danksagen. Da der Erfolg dieser Gesandtschaft noch unbekannt sei, sei Marnold beauftragt für den Fall, daßder König auf seinem Vorhaben beharren sollte, von den Eidgenossen zu begehren, daß sie der Grafschaft mitgetreuer Hülfe beistehen und die hiefür zweckdienlichen Mittel schon jetzt in Aussicht nehmen mögen, wofürinsbesondere auch die Einwohner der Grafschaft, als ihre Zugewandten und Bundesgenossen, bitten. Gesuchum schriftliche Artwort sowohl ans das Schreiben des Kaisers, als auf diesen Vortrag.

l) u. -) K. A. Basel: Abschiede lbSZ-i6.

Zu x. 1) Die Instruction von Freiburg enthaltet unter dem Titel:Memori an der VI Orte Boten"den Auftrag, sich bei den letztern Rath und Hülfe zu erbitten, da die von Freiburg gegen die von Bern zukeiner Hülfe und keinem Recht kommen können, und daher zuletzt etwas vornehmen müssen, das sie ungernthun. Am letzten hl. Kreuztag seien die von Milden nach Combremont gekommen und haben in der KircheAltäre und Kreuze umgeworfen, während diese Kirche nach der Meinung derer von Freiburg auf dem Ge-biete dieser stehe und der Handel hierüber mit denen von Bern noch nicht ausgetragen sei.

,N. A. Frciburg: JnstructionSbuch Nr. S, k. S.

2) Für denselben Tag folgt eine fernere Instruction für Ulrich Nix, um mit seinemMitherrn", mit demer in Lucern für die von Frciburg gehandelt, die Boten der VI Orte um Antwort zu ersuchen. Können sie solchenicht geben, so sind sie zu ersuchen, sich unverzüglich in Lucern zu versammeln und dort ihren Bescheid zu ertheilen.Wenn sie aber guten Rath ertheilen, sollen die Gesandten die Anliegen derer von Freiburg auch den übrigen Orteneröffnen. Was an der Sense verhandelt worden ist, wisse er. Wiederholung wegen Milden. n>>a«m c. is.