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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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780
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780 November 1536.

3) 1536, 7. November. Freiburg an Nix und Sesinger. Mau vernehme, wie die von Bern, ihrVogt und die Amtsleute zu Yverdon und anderswo sich namhaft rüsten, was Wohl nur gegen Freiburg ge-richtet sei; Rathsfreunde und Bürger von Freiburg hätten gesehen, daß bei zwanzig zu Roß und zu Fufnach Peterlingen gezogen seien; daselbst soll man sich mit Handgeschütz und Feuerscilen (Lunten) versehen.Die Gesandten wollen dieses den Gesandten der VI Orte mittheilen und sie um beflissenes Aufsehen bitten.Ohne daß man dazu gezwungen werde, nehme man nichts Weiteres vor.

K. A. Freiburg: Missivenbuch Nr. 11, k. 17.

Zu I». Ziff. 7 ist im Original durchgestrichen.

Zu r. 1) 1536, 2. November. Bern instruirt seine Gesandten für den Tag vom 6. November i»Baden u. a. dahin: der Bote wisse, daß gemäß dem Abschied, den Sekelmeister Nägeli von Aarau gebrachthabe, beschlossen worden sei, sich mit den Boten von Zürich, Basel und Schaffhausen zu vereinigen, die vo"Constanz zu beschützen, und daß man für zweckmäßig finde, wenn letztere selbst ihre Beschwerde auf den fol-genden Tag vor gemeine Eidgenossen brächten, doch nur die gründlichen und erheblichen, wodann die Bote"der Städte bei dem Handel sitzen und die von Constanz unterstützen könnten, während sie abtreten müßtetwenn der Anzug vou ihnen ausgehen würde. Zuletzt möge dann wohl bemerkt werden, daß man inFolge nicht mehr gestatte, daß die vou Bern in Abschieden und Missiven, denen sie nicht zugestimmt, genantwerden, wie solches bisher trotz vielfachem Abschlag und Widerspruch geschehen sei. Endlich wollen die vo»Bern künftig die Rechnungen über die im Thurgau bezogenen Bußen specificirt einsehen und ihren Antheilan benannten Bußen den biderben Leuten wieder geben. St. A. Bern: Instruction»^ o. r. 02.

2) Burgermeister und Rath der Stadt Constanz an die Rathsboten der Städte Zürich, Bern, Bas^und Schaffhausen zu Baden versammelt. Antwort auf deren Missive vom 9. November, erhalten und ver-lesen am 17. gleichen Monats. Die von Constanz danken für die Theilnahme bezüglich ihrer Beschwerde".Die Städte hätten ihnen gerathen, diese Klagen dem jetzigen Tage der Eidgenossen mündlich oder schriftlichvorzutragen, wodann jene die von Constanz nach Möglichkeit unterstützen würden. Es könne ihnen abe>dieser Rath, so gut er gemeint sei, nicht gefallen, weil dann die andern Orte, die auch Antheil am Thurg^haben und von denen allein diese Belästigungen ausgehen, noch größern Unwillen fassen würden, da sie nie"'-ten, man habe sie bei den übrigen Orten verklagen und verunglimpfen wollen. Man habe früher den Freun-den von Zürich und Bern angezeigt, warum man damals nicht vor die andern Eidgenossen treten wollteDiesen sei die Sache ohnehin nicht unbekannt, da sie von ihnen ausgegangen und man sich oft bei ihnen be-klagt habe. Die von Constanz haben auch ihre Anliegen nicht deßwegen an Zürich und Bern mitgethe'^weil man angenommen hätte, daß sie nicht bekannt wären, sondern weil sie länger nicht schweigen könnt"'und sich an niemand besser zu wenden wußten. Übrigens seien in den letzten Tagen einige ihrer Bürge'wegen eines innerhalb der alten Wehren begangenen Frevels vor das Gericht, das die Eidgenossen demzu Kreuzlingen bewilligt haben, gefordert worden; als man hiergegen vorgestellt, dieser Frevel stehe bei de"^von Constanz zu bestrafen, habe der Schreiber von Kreuzlingen vor offenem Gericht erklärt, es sei ihmBestrafung des betreffenden Falles befohlen worden; er habe das auch früher in Betreff eines Frevels g'than, der so nahe am Thor verübt worden sei, daß die Thorhüter die Frevler ins Gelübd genommen hätt^sobald man nämlich ab der Fallbrücke auf das Pflaster trete, sei man in der Landvogtei und das Recht die!'-gehe bis an das Thor und in den Graben hinein; innert zehn Jahren werde man wieder am alten O"Landgericht halten ec. Das werde der Schreiber zwar nicht aus Befehl geredet, wohl aber dergleichen ^nungen irgendwo gehört haben. Sie wollen zu Gott hoffen, die Eidgenossen werden bedenken, wie die ^Constanz bisher trotz aller Beschwerden gute Nachbarcn gewesen seien, u. s. w.

St. A. Bern: Allgemeine eidg. Abschiede <Z0, S.«07. n. A. Basel: Abschiede Ibss-»«'