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November 1536.
Männer nehmen, sei es die, welche schon früher auf dem Span gewesen oder andere; die Erwählten solle»von ihrer Obrigkeit angehalten werden, sich auf den Span zu verfügen und denselben zu besichtigen; werdendie Vier nicht einig, so sollen sie den Landvogt im Rheinthal als fünften und Obmann zu ihnen nehme»,und wie dann solcher Art die Lachen und Märchen bestimmt werden, bei dein soll es verbleiben. Die Sachesoll vollzogen werden, sobald Schnee und Wetter es erlauben; würde eine Partei sich muthwillige Zögerungzu Schulden kommen lassen, so soll sie der andern die Kosten vergüten. St. «.Zürich: Copie besonder«- Ausfertigung.
p. Jörg Hübschli aus dein Rheinthal beklagt sich, 1. der Abt von St. Gallen habe denen von Ober-ried einige Fälle nachgelassen und geschenkt, die aber ihm in seiner Rechnung verrechnet seien und daher ihi»zugehören. 2. Ebenso habe der Abt auf das Schloß Blatten sieben Knechte gelegt, die einige Zeit dagewese»und von des Hübschlis Speis und Getränk genossen haben, weßnahen er glaube, daß der Abt ihn zu ent-schädigen habe. Für diesen antwortet der Hauptmann zu 1, der Abt finde sich gekränkt, daß Hübschbihn solcher Art vor den Eidgenossen herumziehe; der Abt habe ihm nichts verrechnet; wenn es sich aberfinde, daß derselbe denen von Oberried Fälle geschenkt, die dem Hübschli gehören, so sei der Abt bereit, ih>»dieselben zu ersetzen. Zu 2 habe er keine Instruction, wolle aber die Sache seinem Herrn vortragen, der hier-über gebührende Antwort geben werde. Es wird erkennt: 1. der Abt soll mit Jörg Hübschli die Rechnunguntersuchen, und wenn sich findet, daß er Fälle denen von Oberried oder Andern verschenkt habe und abersolche dem Hübschli verrechnet worden wären, soll er dieselben jenem ersetzen; 2. wenn die Angabe des Hübsch^in Betreff der Knechte auf Blatten richtig ist, so soll der Abt ihn diesfalls befriedigen gemäß dem Vertrag'q. Der Hauptmann des Abts von St. Gallen trägt vor: 1. die von Appenzell schlagen in einem Wald-'Holz, der dem Gotteshaus gehöre. Die Boten von Zürich und Glarus hätten diesfalls nichts Ersprießlich^zu Stande bringen können. Da nun vor einigen Jahren die Gesandten der VII Orte hierin verhandelthaben, so bitte der Abt, es wollen die VII Orte sich bei ihren alten Leuten erkundigen; er glaube, in»»werde da erfahren, daß dieses Holz den: Gotteshaus zuständig sei. Da ferner früher erkennt morden, d»kbis zum Austrage der Sache keine Partei in dem fraglichen Holze etwas hauen solle, was der Abt beob-achtet, die von Appenzell aber stetsfort übersehen haben, so wolle man dieselben vermögen, still zu stehen, bi-'die Sache vollendet sei. 2. Ebenso bitte der Abt, daß man mit denen von Appenzell verschaffe, daß sie jene»bei seiner Gerechtigkeit bezüglich der Schwester- und Brüderhäuser und der Fälle belassen. Der Gesandtvon Appenzell antwortet, über den letztern Punkt sei er ohne Instruction; das Holz aber betreffend, so lieg-'dasselbe in den Märchen und Letzenen seiner Obern und es betreffe der Streit nicht das ganze Land Appenzell,sondern einige Privatpersonen; es sei daher gemäß den Bünden der Handel in Appenzell zu berechtigen; da-zwischen stillzustehen sei den armen Leuten unmöglich. Es wird erkennt: Wille und Meinung der Eidgenossesei, daß jede Partei zwei Ehrenmänner nehme, woher sie wollen; die sollen den Streit untersuchen; gelingihnen nicht, die Parteien zu vereinbaren, so will man ihnen einen fünften als Obmann zugeben; was di^dann sprechen, bei dem soll es verbleiben.
StiftSarchiv St. Gallen: llota ot voo. Sliscoll. Bd. IIS, k.43. Besiegelt vom Landvogt zu Baden, Benedict Schütz den iv.Nov. <MartinSab-dd>
Auch St. A.Zürich: gedruckte St. Galler Noo. VlI. III. S.S7S.
>». Verhandlung der evangelischen Städte betreffend Constanz; siehe Note.
Im Berner Abschied fehlen I» und Ic; im Basler Ii—Ir; im Freiburger und Solothurner fehlt ^und alles Übrige; im Schaffhauser Ii und Ii; I aus dem Zürcher, Basler und Schaffhauser; Iii ausBerner Exemplar.