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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1536.

Da die Sache von großer Wichtigkeit ist, so wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag vor St. Andreas(26. November), wo jedes Ort mit Vollmacht sich einfinden soll. I». Vogt Schönbrunner von Zug verant-wortet sich, er habe vernommen, daß er angeklagt sei, in den Freien Ämtern einen Franzosen gewaltsamberaubt zu haben; damit geschehe ihm Unrecht; es sei nämlich Einer, der sich für einen Franzosen ausgegeben,im Lande umhergezogen, habe ihn und andere redliche Gesellen ausgeforscht, ob sie für Frankreich ausziehenwollten, und ihnen Hauptmannsstellen versprochen; nachdem sie aber einige Tage mit ihm geritten, haben sieBriefe bekommen, daß er mit Schelmen- und Bubenwerk umgehe: da sie es ihm vorgehalten, habe erihnen ein Stück von seiner goldenen Kette gegeben, als Ersatz für die gehabten Kosten, auch sein Reisegepäck(Malen") als Pfand anerboten, und versprochen, in acht Tagen Beweise zu bringen, daß sein Geschäft ehrlichsei; in Aarau aber sei er dem Begleiter entkommen und nach Ensisheim geritten; so habe derselbe ihnund Andere verrathen und auf die Fleischbankgeben" wollen; daß sie jene Kette mit Gewalt bekommen,werde sich niemals erfinden; wolle man seinen Worten nicht glauben, so werde er zu Tagen Beweise vor-bringen. Hiezu bemerkt Ammann Toß, Vogt Schönbrunner habe allerdings wider seine Herren gehandelt;weil sie vernommen, daß der angebliche Franzose die Ihrigen unruhig mache, so haben sie ihm als einemSpäher nachgeforscht, ihn aber nicht betreten können. Da derselbe ein Betrüger sei, so bitten sie nun, denSchönbrunner gnädig zu bedenken. Heimzubringen. > Über den Anzug wegen der Reisstrafen in den gemeinenVogteien sind nicht alle Boten bevollmächtigt, und da jetzt der König von Frankreich sich ernstlich fürsie"verwendet, so wird die Sache verschoben bis auf nächsten Tag. Der Vogt, im Rheinthal berichtet, eshabe sich dort Einer vor kurzer Zeit entleibt und dessen Verwandte ihn heimlich bis ans Wasser geführt;sobald er dies vernommen, habe er dessen Nachlaß mit Beschlag belegt. Die aus dem Rheinthal bittenaber, diese Verfügung wieder aufzuheben: denn früher sei dies nie üblich gewesen und erst unter VogtHeßer"(Hässi) von Glarus eingeführt worden. Heimzubringen. I. Die Botschaft von Savoyen erscheint vor denBoten gemeiner Eidgenossen und eröffnet, wie sie auf dem Tage zu Basel in der Hoffnung eines gütlichenAustrags mit Vollmacht erschienen, Bern aber ausgeblieben sei; aus welchen Gründen, wisse sie nicht. Danun der Herzog des Seinigen mit Gewalt entsetzt worden, so wende er sich an die Eidgenossen nicht nur alsseine Verbündeten, sondern auch als diejenigen, die bisher immer das Lob gehabt, daß sie niemand das Rechtverweigern. Der Bote von Basel gibt über den Verlauf jenes Tages weitern Bericht, daß die Gesandtendes Kaisers, ebenso Burgermeister Waldkirch von Schaffhausen und Bevollmächtigte des Herzogs erschienenund einige Tage in Basel gewesen seien, indem nämlich Bern nicht abgeschrieben und erst seither angezeigthabe, daß es Bedenken trage, mit einer Frau in so wichtigen Sachen zu handeln, die Botschaft habe nämlichnur von der Herzogin Vollmacht; so sei die Unterhandlung wieder angestanden. Da der Bote von Bernnicht instruirt ist, und mit der Zeit die ganze Eidgenossenschaft durch dieses Geschäft beladen werden möchte,so haben die fünf Schiedorte mit St. Gallen und den III Blinden einen andern gütlichen Tag in Basel an-gesetzt auf Sonntag nach St. Niklaustag (10. December) und Bern gebeten, denselben auch zu besuchen, imFall der Weigerung aber rechtzeitig Zürich und Basel Nachricht zu geben; wenn es ihn nicht abkündet, sosollen dagegen alle fünf Orte ihre Botschaft dahin verordnen. Da Glarus und Appenzell nicht dazu stimmen,so werden beide Orte dringend ersucht, sich nicht abzusöndern, da die Folgen auch sie berühren könnten.»». Der Venner von Bern bemerkt auftragsgemäß, seine Obern wollen in Massiven, zu denen sie nicht ge-stimmt haben, nicht begriffen sein; würde es dennoch geschehen, so müßten sie solches widerschreiben und wider-sprechen.