Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
775
Einzelbild herunterladen
 

November 1536. 775

schaft. L. Es wird angezogen, ob man die verfallenen Pensioneil zn Lyon wolle abholen lassen. Heimzu-bringen und auf nächstem Tag Antwort zu geben, ob man von allen Orten oder, nm die Kosten zu ver-mindern, nur von zwei oder drei Orten Abgeordnete dahin senden wolle. K. Gesandte von Freiburg bringenm langer Rede vor: 1. Ihre treuen, lieben Eidgenossen, Mitbürger und Brüder von Bern haben seinerZeit Freiburg um Durchpaß für ihre Truppen nach Genf gebeten; Freiburg habe solchen bewilligt mit derBedingung, daß die Berner sein Gebiet nicht schädigen; nichtsdestoweniger haben sie in einem Dorfe dasFreiburgerwappen von einem Brunnen heruntergerissen und in den Koth geworfen. 2. Nachdem Freiburgmit Bern wegen dessen neugewonnenen Landes in Streit gerathen, weil Bern sich verschiedene Eingriffe in denalten Besitz derer von Freiburg erlaubte, habe Freiburg mehrmals mit ihm gütlich unterhandelt, aber keinenVergleich zu Stande gebracht, daher laut des Burgrechts einen Rechtstag an der Sense bestimmt, an demsie nebst ihrem Obmann erschienen; die Berner haben denselben wohl besucht, aber nach langer VerhandlungAusflüchte gesucht; als dann eine Botschaft nach Ben» gegangen, um eine bestimmte Antwort zu fordern,habe dieses erklärt, es wolle des Rechten sein, wenn Freiburg zusage, die neulich eroberten Lande beschützenZu helfen; darum sei der Handel angestanden. 3. Seitdem haben die Berner begehrt, eine Kirche im KlosterPeterlingen zu räumen, wo Freiburg seit mehr als siebenzig Jahren vie Obrigkeit gehöre; auch der Vogt zuDulden habe Neuerungen vorgenommen. Da nun die Berner beständig das Recht verweigern, sich des Ob-'uanns wegen beschwere», auch vor den X oder XII Orten nicht Recht annehmen wollen, so bitte Freiburgdringend, ihm zn solchem Recht behülflich zu sein, gemäß den Bünden und dem Landfrieden. Die Gesandtenvon Bern antworten, sie finden es höchst beschwerlich, daß Freiburg behaupte, ihre Obern wollen ihm nichtvor Recht stehen, indem Bern sainmt andern Eidgenossen innner noch jedem zum Recht verholfen habe unddies ferner zu thnn begehre. Wegen des heruntergerissenen Wappens habe es sich bereits auf einem Tagan der Sense verantwortet; wenn es den Thäter zu finden wüßte, so würde es ihn nach Verdienen bestrafeil.Freiburg habe allerdings nach vergeblichen Unterhandlungen das Recht gemäß dem Burgrecht angerufen unddann einen Bauersmann als Obmann gebracht; da nun die neneroberten Lande in dein Burgrecht nicht^griffen seien (dieses also für Streitigkeiteil nm dieselben nicht maßgebend sein könne), so habe Bern anFreiburg begehrt, daß es vorerst die Versicherung gebe, jene Lande schirmen zu Helsen; darauf seieil Abge-ardnete von Freiburg nach Bern gekommen mit dein Anerbieten, die eroberten Lande beschützen zu helfen, wenn^ die Hälfte davon erhielte; später habe es zwar nur einige Flecken und Schlösser gefordert, aber mit einemdedenklichen Vorbehalt; sollst wäre Bern auf einen solchen Vergleich cingegangeu. Betreffend dieRäumung"der Kirche zu Peterlingen ließe sich lange streiten und untersuchen, wem die Obrigkeit daselbst zustehe; Bernhabe allerdings eine Disputationda innen" gehalten und erkannt, daß in seinem Gebiet alle Kirchen ge-räumt werden sollen, da die Unterthailen billig ihren Herreil folgen sollen. Dein Vogt zu Milden sei Befehlgegeben, die Angehörigen Freiburgs nicht zu belästigen. Freiburg könne nach alldem nicht klagen, daß Bern'hin das Recht vorenthalte, da es dochscharf" sei, daß Einer klage und dann den Richter mit sich bringe;Bern anerbiete übrigens, daß jede Partei vier Männer verordne und nach freier Wahl aus den übrigen^rtenoch zwei beiziehe; diese zwölf mögen dann über die Sachen absprechen, und deren Urtheil werde eshch unterziehen; wolle aber Freiburg die eroberten Lande behaupten helfen, so werde Bern laut des Bnrg-nchts des Rechten gewärtig seilt. Nach Anhörung dieser Vorträge werden beide Parteieil ermahnt, bis zumNächsten Tag ruhig zu bleiben, und weil sie einander doch liebe Eidgenossen, Mitbürger und Brüder nennen,^es auch mit den Werkeil zu beweisen und nochmals zu versuchen, ob sie sich in Güte verständigen könnten.