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läßt auf Gewährung hoffen, e. Dieser Tag war angesetzt worden wegen der Pensionen, Miethen und Gaben.Auch diesmal lauten die Instructionen wieder verschieden. Die drei Städte Zürich, Bern und Basel bleibengänzlich bei ihrer vorigen Antwort; von den übrigen Orten haben einige nur Befehl anzuhören, andere sindgeneigt, mit allen oder dein Mehrtheil ein gemeinsames Verbot zu besiegeln. Nach längerer Besprechungkommt man zu folgendein Schluß: Da jene drei Städte auf ihrem Standpunkt beharren, Schaffhausen undAppenzell die Pensionen ebenfalls bereits verboten haben, so scheint es nöthig, daß die übrigen acht Orte sieauch für sich verbieten, vielleicht auch etliche sich miteinander verschreiben; denn es ist augenscheinlich, daß großerSchaden, ja mit der Zeit die Zerstörung der Eidgenossenschaft daraus folgen könnte, wofern diese Miethenund Gaben nicht abgestellt würden. Es soll daher jedes Ort reiflich bedenken, wie man der Sache beikommenmöge. Da diese Hauptfrage noch nicht entschieden ist, so wird auch der Artikel betreffend Wegweisung derfremden Gesandten unerledigt gelassen. «R Hans Reif von Freiburg klagt, daß er, obschon er bereits aufvielen Tagen darum geworben habe, für seine Ansprache noch nicht bezahlt sei; dieselbe sei ihm durch einRechtsurtheil zugesprochen, und den Franzosen schon öfter befohlen worden, sie auszurichten; allein er werdenur aufgezogen und umgetrieben, womit er viele Unkosten habe; er könne nicht länger warten und bitte umGottes willen, daß man, wenn wir ihm nicht helfen können oder wolleil, ihm wenigstens erlaube, sich selberzu helfen. Da man erwartet hat, daß sowohl er als Wolfgang Stölli, der von Perroman u. a. m. aufAllerheiligen bezahlt, daß auch dem letzen Abschied gemäß die Franzosen ihre Richter hieher schicken würden,was Alles sie aber verächtlicher Weise unterlassen haben; da man diesen guten Gesellen auch gerne helfen möchte,so wird es in den Abschied gegebeil, um auf nächstem Tag endliche Antwort zu geben, was man ihnen er-lauben wolle; denn es ist zu bedenken, daß daraus leicht ein ebenso widerwärtiger Handel entspringen könnte,wie Wilhelm Arsent's wegen, v. Die Gesandten des Kaisers begehren Antwort auf dessen Schreibeil wegender Grafschaft Burgund. Es wird ihnen erwiedert, man habe wegen Kürze der Zeit über jene Missive inmehreren Orten keine Berathung mehr pflegen können, weil ihnen dieselbe erst vor einigen Tageil zugekommen;da die Eidgenossen aber die Erbeinung bisher treulich gehalten und nichts versäumt haben, so hoffe man,die Obern werden es auch in Zukunft thun; die dieser Sachen halb zum König gereisten Boten seieil nochnicht zurückgekehrt, werden aber wahrscheinlich noch auf diesein Tage anlangen und vielleicht eine genügendeAntwort mitbringen. Jene Boten treffen dann wirklich ein und bringen folgende Antwort (der Brief ist aus-gestellt von dem geheimen Rath, ck. <1. Moulins 28. October, unterzeichnet von Fraiuzois und Bochetel): DemKönig sei der Eidgenossen Zumuthung, mährend des Krieges zwischen ihm und dein Kaiser die GrafschaftBurgund unangefochten zu lassen, sehr befremdend erschienen, weil der Kaiser, ohne Ursache und entgegen denFriedenstractaten, ihn ungerechter Weise gereizt, an verschiedenen Orten seines Königreichs angegriffen undihm viel Übel und Schaden zugefügt habe; jetzt wollen die Eidgenossen ihn hindern, solches zu vergelten undsich zu erholen an den Landen des Feindes; daraus erkenne man, daß sie dein Kaiser mehr Gunst beweisenals ihm, der doch immer ein guter und vollkommener Freund gewesen; aus der Begierde aber, ihnen aller-wegen genug zu thun, aus Freundschaft und Dankbarkeit wolle er die Freigrafschaft anderthalb Jahre langungestört lassen und deren Gebiet mit Truppen verschonen, in der bestimmten Voraussetzung, daß sie sichruhig verhalte. Da er nun ihnen zu Gefallen so viel thue, so hoffe er, daß sie seinetwegen ihre Unter-thaneil, wenn sie aus seineil Diensten heimkehreil, wohl empfangen, ohne der nun übertretenen Verbote willeilderen Person oder Vermögen anzugreifen oder irgendwie zu bekümmern, und ihnen gestatten, auf seinenRuf ihm wieder zu dienen, sobald es nöthig würde, denn dies fordere die bestehende Vereinung und Freund-