September 1536.
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Mern. 1536, 25. und 27. September.
Staatsarchiv Bern - Rathsbuch Nr. LS7, S. LS.
Gesandte: Freiburg. Hans Guglenberg; Ulrich Nix; Rudolf Praderwan, Venner; Jacob Fryburger.
I. (25. September). 1. Nor dem Rathe zu Bern tragen die Gesandten von Freiburg vor, es sei dieserTag wegen der Anstände in Betreff des savoyischen Landes und der vou Freiburg verlangten Erklärung an-gesetzt worden. Diese Erklärung zu geben, könne Freiburg sich nicht entschließen, es sei denn, daß die vonVern ihm noch mehreres Land abtreten und ihm dasselbe bezüglich des Glaubens und aller Regierung zu-sichern; wegen der Zinsen würde man dann schon einig werden. 2. Der Rath bedauert diese Eröffnung;die von Bern haben ehrenhalb den Krieg führen müssen und hätten sich billig des Zuzugs derer von Frciburggetrösten sollen, der ihnen aber nicht zu Theil geworden sei; dessen ungeachtet habe man die von Freiburgehrlich mit Land und Leuten begäbet. Sie mögen bedenken, daß die von Bern ihnen in ihren Nöthen mitweit mehr Kosten, Geschütz und Leuten beistehen müßten und daher von ihrem Verlangen abstehen; doch wollewan sie nicht hindern, vor einen höhern Gewalt zu kehren.
II. (27. September). Die Boten von Freiburg wiederholen vor Rath und den mit der Glocke ver-sammelten Bürgern den Vortrag vom 25. und verlangen, daß das savoyische Land mit Freiburg getheiltwerde; dann werde es denen von Bern helfen, ihren Antheil mit der Hand zu schirmen. Der Rath schildertdm Gesandten noch einmal Anfang, Mittel und Ende und allen Verlauf des letzten Genferkriegs und be-werkt, daß die von Freiburg sich in demselben nicht so gehalten, daß sie es um die von Bern verdient hätten,daß ihnen das Verlangte kostenfrei belassen würde. Dazu habe ihr Gesandter zu Tagen erklärt, die vonFreiburg wollen dem Herzog, dem erklärten Feinde derer von Bern, das Land nur aufbehalten, und dieIhrigen seien im Felde denen von Bern entgegen gewesen, was Alles dem Burgrecht zuwider sei. Es könnendaher die von Bern dem Verlangen derer von Freiburg nicht entsprechen; wollen sich diese mit dem, wasrhnen gutwillig überlassen worden, nicht begnügen, noch wegen der geforderten Hülfe sich erläutern, so werdewan sich ferner umsehen, was in der Sache zu thun sei. Die Gesandten von Freiburg erwiedern hierauf,wenn ein Bote zu Baden die angezogene Meinung vorgetragen, so häve er diesfalls keinen Auftrag gehabt;!w verlangen, daß ihnen der Name dieses Gesandten angegeben werde; die von Freiburg hätten wohl demHerzog geschrieben, wenn er sich mit denen von Bern vertrage, so werden sie, was ihren Theil Land anbe-^'effe, sehen was zu thun sei. Daß von den Ihrigen Leute bei Dverdon gegen die von Bern gestanden, seiaus Ungehorsam und wider den Willen der Obrigkeit geschehen; sie haben auch diejenigen, welche heimge-kommen, um zehn Pfund bestraft. Schließlich verlangen sie zu wissen, welche Flecken und Orte im savoyischenLand man ihnen ruhig lassen wolle. Der Rath entgegnet, es sei unnöthig, den Namen des betreffenden^sandten zu nennen, sie werden ihn schon kennen. Wäre es ferner ihnen Ernst gewesen, das Burgrecht zu
^ halten, so hätten sie die Ihrigen, die gegen die von Berit ausgezogen und für den Herzog zu Averdon imZusatz gelegen seien, zurückbehalten und nicht erst zuletzt, als die von Berit mit Macht vor die Stadt ge-j zogen und denen von Frciburg einen Theil des Landes abgetreten hatten, heimgemahnt. Von dem savoyischenr Land wolle man ihnen das, was man ihnen abgetreten, gütlich bleiben lassen, wenn sie das Betreffniß derdarauf haftenden Zinsen übernehmen.