September 153K.
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Wern. 1536, 20. September.
TtaatAarchiv Bern: RathSbuch Nr. 256, S.305.
Vor dem Nathe zu Bern eröffnet (eine Gesandtschaft von) Freiburg: 1. Es möge bis auf den freund-lichen Tag die Angelegenheit im neuen Lande stillgestellt werden, dann wolle es diesen Tag besuchen. 2. Die vonMilden haben die Kirche zu Combremont (aus)aeräumt und das Wappen derer von Freiburg entfernt und das-lenige von Bern aufgestellt. Der Rath entgegnet, er habe dem Amtmann befohlen, an gewissen Orten, vondenen man glaube, daß sie nach Bern gehören, das Wappen desselben anzuschlagen, nicht aber die Kirchen(von den Bildern ic.) zu räumen.
Dahin gehört wahrscheinlich folgende, auch das Gesandtenpersonal benennende Instruction:
Den Gesandten von Freiburg, Hans Guglenberg und Jacob Fryburger, wird aufgetragen: 1. denen zuBern die Antwort zu verdanken, mit der sie sich erklärt haben, die Anbringen derer von Freiburg anhören zuwolleni mißfällig aber müsse man aufnehmen, daß die von Bernsich nicht entschließen können, inzwischen Allesim Alten zu belassen; mau ersuche sie hiefür nochmals des dringendsten. Sollte diesfalls eine ablehnende Antworterfolgen, so sollen die Boten anzeigen, daß man weiter nöthiges Einschen thun werde und sich über das, waschnen begegne, sich zu beklagen vorbehalte. 2. Die Gesandten sollen auch das Gerücht widerlegen, daß dievon Frciburg mit denen von Zürich ein Vcrständniß haben unterhandeln wollen.
K. A. Frciburg: JnstructionSbuch Nr. S, k. 7. Mit neuerer Schrift ist dieser Instruction das Datum vom IS. September beigcmerkt.
Für den Fall einer abschlägigen Antwort wurde den Gesandten ein Schreiben mitgegeben, das sie vonBern aus an Martin Sesinger nach Baden zu senden hatten und worin dieser beauftragt war, den Gegen-stand dem dortigen Tage vorzutragen. «. si. Freiburg: Misswenbuch Nr. »i. r .s.
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ZZern (Wallis?). 1536, vor 21. September.
Verhandlung zwischen Bern und Wallis.
Wir können diesfalls nur folgende Missive mittheilen:
1536, 21. September. Bern an Wallis. Die zu Bern und ihre Gesandten seien mit denen im Wallisin Betreff der Anstände, die sich wegen des gewonnenen Landes, nämlich wegen Zinse», Renten, Gülten, desZolls jenseits der Rhone und des Sees, der dem Schloß Chillon und der Neuenstadt zuständig sei, erhobenhatten, so viel bekannt, mit Ausnahme eines einzigen Punkts einig geworden. Man ersuche sie daher freundlich,sich mit dem zu begnügen, was man aus besonderer Zuneigung auf ihr Begehren ihnen überlassen habe, nämlich>"it der Mannschaft jenseits der Rhone und des Sees, die zum Schloß Chillon gehörte. Die im Wallismögen daher die von Bern in Betreff der übrigen obberührtcn Gegenstände ruhig lassen, wie das auch ihreBoten, die dcßwegen in Bern gewesen, anerboten haben. s«. A. B-rn- D -u .,-h Missioc., v. s. ---.