Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
760
Einzelbild herunterladen
 

760

September 153K.

geben. Nichtsdestoweniger wolle ver König, sobald er den Krieg und die drängendsten Sachen zn Endegebracht habe, zwei Richter hinaussenden und jedermann Rede und Antwort ertheilen. Über diese Antworthaben die Boten gar kein Vergnügen und eröffnen den Gesandten des Königs, es bleibe ihr Wille und ihreMeinung, daß die genannten Ansprechcr und andere, die gerechtfertigt worden und für welche Brief und Siegelvorhanden, bezahlt werden, den übrigen aber das Recht gestattet werde. Man möge betrachten, welcher Unwillebei den Obrigkeiten entstanden sei, als man niemand mehr zu Recht habe stehen wollen. Der König soll daher au ,Allerheiligen (1. November) seine Richter und Zusätzer in der Eidgenossenschaft habeil und jedermann Nech^gestatten; dann werden die Obrigkeiten der Orte ihre Zusätzer auch zu ihnen sitzen lassen; die sollen dann all.Ansprachen, »erschienene, gerechte oder ungerechte wohl erdanern, wie die Capitel es vorschreiben. 3. Diefranzösischen Gesandten tragen ferner vor, ab dem letzten Tage habe man den König angegange», Feindselig-keiten gegeil die Grafschaft Burgund zu vermeiden. Es seieil nun aber Einige aus dieser Grafschaft, so nament-lich der Herr von Nassau, derobrester in Burgund", wider den König allsgezogen und haben ihm seineLandschaft Picardie geschädigt; deßwegen sei er auch veranlaßt worden, seine Feinde zn suchen, wo er mochte.Man antwortet ihnen, der Wille der Obern sei, daß die Grafschaft Burgund unangefochten bleibe, da sieden Eidgenossen vermöge der Erbeinnng verwandt sei; andernfalls würde bei den Obrigkeiten Mißfallen ent-stehen, da dieselben ohnehin durch das über alles Verbot geschehene Wegführen der Knechte beleidigt seien.4. Der König bittet, daß man seinem Diener, Stephan Lorenz, freies, sicheres Geleit gebe, damit er einigeältere Angelegenheiten, die den König angehen und die man diesem streitig mache, bereinigen könne. Da dieBoten hiefür keine Aufträge haben, soll jeder dieses heimbringen, um auf nächstem Tag darüber Antwort zugeben, in. Auf den Bericht, daß der Commenthnr zn Tobel übel ivirthschafte und viele Gelder aufnehme, hatman Zug und Freiburg, deren Boten auf Martini st 1. November) die Rechnungen der Klöster im Thurganabnehmen sollen, beauftragt, denselben Befehl zu geben, sich darnach zu erkundigen, i». Es wird auch an-gezeigt, daß der Hofmeister zu St. Katharincnthal bei Dießenhofen des Klosters Nutzen nicht fördere, sondernihm vielmehr schade. Heimzubringen, ob man ihn beurlauben wolle. «. Vogt Schönbrunner von Zug, dermit Hülfe Anderer eineil Franzosen in den Freien Ämtern beraubt hat, wird um 500 Gl. gestraft, die derVogt daselbst zu Händen der VII Orte bezieheil soll, und zwar von dem Commenthur zu Hitzkirch, der ihmdiejährlich verzinst;" dabei soll dem Gebüßten das Recht vorbehalten sein gegen Alle, die bei ihm gewesen.Zug soll auf nächsten Tag zu Baden die ganze Verlassenschaft jenes Franzosen bringen, damit jedem Ort dergebührende Antheil davon werde. >». Vogt Tschudi von Glarus bittet im Auftrag seiner Obern, daß manden Sekelineister Wichsler, wenn er wieder auf Tage geschickt würde, nicht mehrschupfe", sondern bei ihmsitze, indem Schwyz und Uri dies bereits bewilligt haben, «y. Lucern ist beauftragt, den Commenthur vonHitzkirch beförderlich vorzuberufen und ihn über seinen schlechteil Haushalt zur Rede zu stellen, i . Der Botevon Lucern (Zürich und Schwyz) soll heimbringen, was der Landvogt im Thurgan ihm, dein LandvogtEdlibach und dem Ammann von Schwyz hinterbracht, daß er nämlich, gemäß seinem Auftrag, die Gitter derReisläufer mit Beschlag belegt habe, daß nun aber deren Gläubiger bezahlt sein wollen, und die Weiber undKinder Unterhalt begehren; er bitte um Weisung, ob er die Güter, Wein, Korn :c., der Ungehorsamen ver-kaufen und den Erlös zu der Eidgenossen Händen einziehen, oder ob er nur eine Buße bezieheil solle; dennallein aus dem Thurgau seien der Sage nach etwa 3000 Mann gegen das Verbot weggelaufen. Darüber be-gehre er Rath von den VII Orten ab dem nächsten Tage zu Baden. Eine Botschaft des Herzogs von Sa-voyen, von der Herzogin beglaubigt, stellt in ihrem Namen das Gesuch, den Streit init Bern gütlich beizu-