September 1536.
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rechtlich beseitigt werden. Das gleiche Gesuch stellen die von Toggenburg. Es wird dafür den Parteien freund-lich gedankt und verheißen, die Sache an die Hand zu nehmen, sobald einige Ruhe eintrete. K. Ein Gesandterderer von Mendris und Balerna bittet: I. man möchte ihre Privilegien und Freiheiten bestätigen; 2. daßman nicht von ihnen die Kosten fordere, welche mit dem Malefiz auflaufen, wenn der Vogt von sich aus einenj libelthäter richten lasse, indem ja derselbe das vorhandene Gut beziehe. Wenn sie aber den Vogt ersuchen,d einen Unhold oder Hexen zu fangen, und dieser dann gerichtet werde, so wollen sie die Kosten bezahlen; es«in andern Fällen thun zu müssen, finden sie unbillig. Heimzubringen. Nachdem man die Freiheiten verlesenund gefunden, daß die von Mendris alle Jahre für Einlegung des Weins 60 Ducaten, und wegen des andernZolls 8 Ducaten entrichten müssen, seit einigen Jahren aber „solche" 32 Ducaten Reissteuer nicht mehr bezahlthaben, auch nicht angeben, wie es ihnen erlassen worden, so soll das jeder Bote heimbringen, um sich ausnächstem Tag darüber zu berathen. Ii. Es waltet eiu Anstand zwischen dem Vogt zu Mendris und demSchreiber, Meister Kaspar von Aa, der sich aus die eingelegten Klageartikel verantwortet hat; da der Vogtihn nicht mehr zum Schreiber haben will, so wendet dieser ein, er sei von den Eidgenossen gewählt wordenund hoffe dabei zu bleiben; er wolle übrigens dem Vogt treu und ehrlich dienen, wie er es auch den frü-hcrn Vögten gethan habe. Heimzubringen, da er doch von den Eidgenossen gesetzt worden, was man in der^ache thun wolle. I. Zürich, Bern und Basel begehren abermals, daß das von Luggarus nach Jrnis ge-führte Geschütz getheilt werde. Die übrigen Orte bestätigen aber den zu Lucern deßhalb erlassenen Abschiedund bitten die drei Städte, es mich dabei bleiben zu lassen, indem jenes Geschütz der Landschaft und allenEidgenossen zu Nutzen dort stehe, Ueber die Abstellung der Pensionen, Mieth und Gaben eröffnen dieOrte ihre Instructionen. Zürich, Bern und Basel bemerken, daß sie dieselben schon seit Jahren verbotenhaben und dabei bleiben wollen; es scheine ihnen übrigens viel besser, daß jedes Ort für sich dieselben mit^'»l nöthigen Ernste verbiete. Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug halten dagegen für ersprießlicher,huß ein gemeinsamer Beschluß gefaßt werde nach Inhalt jenes alten Briefs, damit kein Ort von sich aus,ohne Wissen lind Willen aller andern Orte, davon abgehen könne; Schultheiß Golder hat noch keine VollmachtM einer (verbindlichen) Zusage, läßt indeß hoffen, daß Luceru von den vier Orten oder der Mehrheit sichuicht absöndern werde. Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell wünschen, daß man einst-weilen die Sache ans sich beruhen lasse, bis die vielen ehrlichen Leute, welche jetzt in französischen Dienstenstchen, heimgekehrt seien, damit denselben kein 'Nachtheil daraus erfolge; doch wollen sie dem Mehrthcil derOrte sich auch anschließen. Heimzubringen, damit man auf nächstem Tage einen einstimmigen Beschluß fassenkönne. Da die Sache von hoher Bedeutung ist und nicht länger hinausgezogen werden soll, so wird einuuderer Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag nach Allerheiligen (5. November). Auf jenen Tag wird auchh<w Beschluß verschoben, die Botschaften fremder Fürsten und Herren fortzuweisen. I. Die Gesandten desKöiügs von Frankreich lassen 1. einen Brief ihres Herrn verlesen, der neue Kricgsnachrichten enthaltet. Hie-uon wird jedem Boten eine Abschrift gegeben. 2. Auf dem letzten Tag wurde ihnen in den Abschied gegeben,^ sei der Wille lind die Meinung der Obern, daß Hans Reif, Hans von Perroman, Wolfgang Stölli undAndere um ihre Ansprachen, die mit Recht ausgesprochen worden und für welche Briefe und Siegel vorhandenseien, ausgerichtet und bezahlt, und denjenigen, für welche noch keine Urtheile ergangen sind, das Recht gestattetwerde. Die Gesandten antworten nun, der König glaube weder etwas schuldig zu sein, noch weiter das Rechtgestatten zu müssen, da es doch früher sieben Jahre lang gedauert habe und auf einem Tag ausgegangen sei,wer am König anzusprechen habe, soll in dieser Zeit erscheinen, später werde der König keine Antwort mehr