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September 1536.
464.
Maden. 153k, 18. September (Montag vor St. Matthäustag).
Staatsarchiv Lueern: Allg.Absch. 1< 2, t'. 628. Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd. 13, S. 103. Staatsarchiv Bern : Allg. cidg.Abschiede 66, S.373.LandeSarciiiv ^)bwalden: Abschiede. KantonSarchiv Basel: Abschiede 1533—1536. Kantonsarchiv 'Areiburg : Badische Abschiede Bd. 13, f. 379.
Kantonsarchiv Solvthnrn: Abschiede Bd. 21.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater, des Raths. Bern. Hans Pastor, Venner, des Raths. Lucern.Hans Golder, Schultheiß. Uri. Josua von Beroldingen, Landammann. Schwyz. Joseph Ainberg, Land-ammann. Untermalden. Heinrich zum Weißenbach, des Raths. Zug. Christoph Merz, des Raths. Glarus.Gilg Tschudi, des Raths. Basel. Bernhard Meyer. Fr ei bürg. Martin Sesinger, des Raths. Solo-thurn. Urs Hugi, Schultheiß. Schaffhausen. Hans Waldkirch, Burgermeister. Appenzell. HansBroger,Ammann. — E. A. A., k. 58 b.
t». Die Hauptleute im Dienste des Königs von Frankreich schreiben auf die an sie erlassene Abmahnung,entschuldigen ihren Ungehorsam und bitten, ihnen solchen zu verzeihen; sollten sie den Eidgenossen nöthigwerdeil, so würden sie sogleich Urlaub nehmen und heimkehren, t». Der Bote von Zürich legt Briefe vor,worin sich der röm. König verantwortet, die Verhaftungen in Graubünden seien ohne sein Wissen und Willengeschehen. Demzufolge wird an die III Bünde abermals geschrieben, sie sollen sich mit dieser Verantwortungbegnügen. Dein König schreibt man, er möge die Gefangenen, weil sie auf der Eidgenossen Gebiet ange-griffen und weggeführt worden, wieder am gleichen Ort freigeben lassen. An die Regierung von Ensisheim,den Grafen von Ortenburg und den Truchseß von Lansern wird das Ansuchen gestellt, dergleichen hinfür nichtzu begünstigen und in ihren Städten oder Schlössern keine solche Gefangene aufzunehmen, indem das wedernachbarlich noch der Erbeinung gemäß sei. Und da Pancraz Mötteli, der jenen Niederwurf veranstaltet hat,sich mit Lüge und Unwahrheit entschuldigen will, so wird allen Vögten befohlen, denselben festzunehmen;deßgleichen soll er, wenn er in ein Ort kommt, verhaftet und für seinen Frevel bestraft werden, v. Die vonRotweil stellen schriftlich das Gesuch, man möchte einigen ihrer flüchtigen Bürger, als vorzüglich Hans Beckund Lenzi Finddenschatz zu Stein, Hans Gsellin zu Wagenhausen, Kaspar Gulzing und Ludwig Köffel zuSchaffhausen gemäß dein Bündniß keinen Aufenthalt in der Eidgenossenschaft gestatten, weil dieselben ver-muthlich daran Schuld seien, daß der von Sternenberg ihnen den Frieden abgekündet habe. Darauf wirdbeschlossen, es sollen Zürich und Schaffhauseil die vier auf ihrem Gebiet Gesessenen, der Landvogt im Thurgauaber den zu Wagenhausen vorberufen, um von ihnen zu erfragen, ob sie an jener Abkündung einige Schuldhaben; wenn sie es eingestehen, so will man sie verweisen. «R. Bern gibt die Erklärung, es könne zu demBeschlüsse wegeu Rückerstattung von Gestohlenem nicht stimmen, sondern wolle seine Hand offen behalten.Heimzubringen, dainit man vorkommenden Falls Gegenrecht halte, v. Der Gesandte von Bern zeigt ferneran, daß es dem Ludwig von Meßbach die Herrschaft Signau abgekauft, die mit großen Schulden beladen sei;iver nun Ansprüche daran habe, möge sich auf Sonntag nach St. Michelstag (I. October) zu Bern einfinden,indem nachher weder Rede noch Antwort darum gegeben würde, t. Der Hofmeister des Abtes von St. Gallenmacht die Anzeige, der Abt habe den jüngst auf einem Tage zu Rapperswyl auf zwei Jahre geinachten Ver-gleich zwischen ihm und den Toggenburgern angenommen, mit dein Vorbehalt, daß derselbe seinen verbrieftenRechten nicht nachtheilig sei, bittet nun aber, es möchte der Span vor Ablauf dieser zwei Jahre gütlich oder