September 1536. 757
Meinde mit mehr Schwierigkeiten verbunden sei, als zu Lncern. Man muffe indessen nun gewähren lassen.Wenn aber in der Folge die von Lucern in den andern Orten die Anstellung einer Gemeinde begehren würdenund ihrem Verlangen nicht entsprochen werden sollte, so mögen sie sich hierüber nicht verwundern. Dabei seinicht die Meinung, daß man nicht Alles thun werde, was frommen Eidgenossen zustehe.
Dieses Schreiben dürfte den Gegenstand der Tagleistung Wohl ziemlich erschöpfen.
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Schwyz und Lucern. 153k, 16. und 17. September (Samstag post Exaltationis Crucis
lind Sonntag vor Mathäi).
StiftSarchi» St. Gallen: >ota voxxic», r.III, S. SV9, Sil. 619.
I. (16. September). I.Martin Geiser von Schwyz, Hauptmann des Abts von St.Gallen, trägt vor demRothe zu Schwyz vor, Abt und Convent wollen den zu Rapperswyl in Betreff der Toggenburger Angelegen-heit abgeredeten Anstand nicht annehmen, außer wenn die beiden Orte Lucern und Schwyz als Schirmherrendes Gotteshauses ihnen solches rathen. Der Rath von Schwyz antwortet, es sei ihm recht, wenn der An-stand für die betreffenden zwei Jahre angenommen werde. 2. Der Rath hat auch verstanden, wie der Land-"ogt sich über die Klagen der Grasschafter verantwortet hat, und ist der Meinung, daß der Abt verständiggenug sei, das Amt allen Ehren und aller Billigkeit nach zu versehen, was man ihm auch gänzlich überläßt.
II. (17. September). Anfrage des Abts oder seines Hauptmanns Martin Geiser wegen Annahme desAuslandes vor dem Rath zu Lucern wie bei Schwyz und gleiche Antwort. Mit der Vertheidigung des Land-"ogts ist man zufrieden.
Mern. 153k, 18. September.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. SSS, S. so».
Dem Rothe zu Bern wird Seitens des Grafen von Greyerz: 1. dessen Dank vermeldet. 2. Die dies-jährige Nutzung des Zehnteils zu Thierrens („Zerschatz") wolle er „lassen" und ihn erkennen wie früher.
„Original der alteil Erkanntnussen begert." 4. Die nach Milden gehörenden Appellationen will er „dar"kommen lasseil; „sollend üne ouch by alter gerechtigkeit bliben." 5. Wegen des Empfangens seiner Gerechtig-keit zu Corsier und St. Saphorin begehrt er Verschiebung, um seine Gewahrsamen zu untersuchen. Der Rathbestimmt ihm diesfalls und wegen der Appellationen Tag ans den letzten Sonntag im October (29. October)unt seinen Gewahrsamen in Bern zu erscheineil. Der Graf verspricht, diesen Tag zu besuchen. Er erbietethch ferner, seinen Unterthanen ausdrücklich zu befehlen, ihre Gelehrten und Pfaffen ans die Disputation zuichicken. Auf den oben genannten Tag soll er seine Gewahrsamen betreffend das Kloster Hautcrest in seinenHerrschafteil Oron und Palesieux, wo er sich über Eingriffe des Vogtes von Lausanne beklagt, vorlegeil.