August 1536.
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Sept, Franz und Johann Favre, Ami Bandlere, I. Gabriel Monaton, Ami Chapeaurouge, Claude Roset, KarlVignodi und mehreren Andern die Märchen gegen Gaillard bestimmt.
V. (30. August). 1. Die Sindics haben die gestern beschlossene Antwort den Gesandten mitgetheilt unddiese erwiedert, sie wollen dieselbe an ihre Obern bringen. 2. Es werden den Gesandten zwölf Ellen Sammet(»vslluti«) gegeben und die ihrer wegen erlaufenen Kosten bezahlt. 3. In Betreff der Angelegenheit vonSt. Victor und derjenigen zu St. Julien erklären die Gesandten, sie bedauern das, was von den Ihrigengethan worden, Aehnliches werde in der Folge nicht mehr geduldet und für Zurückerstattung gesorgt werden;doch mögen die von Genf die Hälfte der Kosteil auf sich nehmen. In Betreff der Abgabe (»tallig.«^) soll ge-"läß Übung verfahren werden. 4. Die Gesandten überlassen an Gens die Steine der zerstörten Mauern (»ms-viorum«) von Gaillard und vom Priorat St. Johannis für die Befestigung der Stadt, erbitten sich ein Hausouf dem Gebiete von Genf für das Unterbringen der Früchte ihres benachbarten Gebietes und nehmen dann
Ebschied. Dic benutzte Borlage ist eine wörtliche Abschrist mit Auslassung der Einzelheiten über die Märchen.
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Mern. 1536, 29. August.
Verhandlung einer Gesandtschaft von Freiburg, bestehend aus Petermann von Perroman, alt-Schult-heiß, und Ulrich Nix nut Bern.
Es erübrigen diesfalls folgende Acten:
1) Die Gesandten von Freiburg erhalten folgende Instruction: Sie sollen dic von Bern erinnern, wieman sowohl in Bern, als an der Sense dic Anstände in dem neu gewonnenen Land und anderswo um-sonst gütlich zn vergleichen gesucht und hierauf das Recht gefordert habe. Dabei sei verabschiedet worden,daß inzwischen keine Neuerungen sollen vorgenommen werde»: insbesondere sollte der streitige Platz zu Com-bremont durch Botschaften beider Theile mit den Gewahrsamen beförderlich auf der Hofstatt untersucht unddarüber entschieden werden. Dessen ungeachtet seien die von Bern fürgefahren und haben den Priester sammtden Untcrthancn um eine beträchtliche Summe („Ranson") angegangen und gepfändet. Ebenso haben sieunlängst in Baulmcs und Romainmoticr ihr Ehrenzeichen aufgerichtet; Baulmes aber habe zu Folge desSchirms über das Gotteshaus Petcrlingen nun viele Jahre denen von Freiburg gehört; ebenso sei von ihnenaus einigen Ursachen Romainmoticr „angenommen" worden. Man ersuche daher freundschaftlich und dringenddie von Bern, von solchem abzustehen, ihre Wappen zu entfernen und bis zu weiterer gütlicher oder recht-licher Verhandlung die von Frciburg ruhig bei dem Ihrigen bleiben zu lassen.
K.A. Freidurg: JnstructtonSbuch Nr. 3, s. I.
2) 1536, 8. September. Bern an Frciburg. Durch die Gesandten von Freiburg habe man zum andern(Mal?) verstanden, daß dic von Frciburg über die Vorgänge in Combremont, Baulmes, Bassins und Romain-moticr, namentlich darüber, daß die zu Bern dort ihr Ehrenzeichen aufgeschlagen, ungehalten seien und solchesZu entfernen verlangen. Man antworte hierüber nochmals wie früher: Weil Frciburg sich noch nicht erklärt,Bern das eroberte Land schirmen zu helfen, vielmehr sei» Gesandter in Baden sich geäußert, und die Briefe,die es den von ihm auf Vergünstigung derer von Bern eingenommenen Flecken gegeben habe, klar zeigen,daß es dieselben nur angenommen habe, um sie dem Herzog, dem Feinde derer von Bern, aufzubehalten, sogebe mau hierüber weder gütlich noch rechtlich Bescheid, sondern wolle fürfahrcn, wie man es vor Gott undder Welt verantworten zu können beglaube. (Andere Mitthcilung). «.A.Ar-iburg: B-rn-r MW-en.