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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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754 August 1536.

der kiing unsere brief und sigel hinder im hat, noch gantz unversert, und wir die noch gar nie widerrufthaben, wurde uns (wil min Herren beduncken), so mit dem küng in der vereynung sind, übel anstan, in alsoin anligender not zu verlassen" . , , , Den ausgezogenen Knechten wolle man zum strengsten einschärfen,gegen die Erbeinung und das Bündniß mit Savoyen nicht zu handeln.Dann warlich warlich, wollt Gott,daß üch und uns die unfern gehorsam und anheimsch beliben . . .; und aber dasselb nit beschechen, das unsdoch zum höchsten und truwlichosten leyd ist, können im aber nüt thun, müssen wir recht thun wie der vatermit dem unnützen verlornen sun that, den er nach sinem unordentlichen und vast ungeschickten leben danuochtzuletst auch wider begnadet hat ..." Über die Abstellung der Pensionen :c, wolle Lucern mit den Orten,die bisher solche genommen haben, sich gern berathen, finde aber besser, vor Ausgang dieses Kriegesnichts Endliches zu beschließen zc.

Zu s. Der Zürcher Abschied hat hiezu 1. ein Entschuldigungsschreiben, ck. ck. 28. August (Montagvor Berene) des Commenthur, swori» er auf die großen von seinem Vorgänger übernommenen Schuldenhinweist und bessern Haushalt einzuführen verspricht; 2. als Beilage zu vorigem ein Verzeichniß der bisherbezahlten Posten und der noch abzutragenden Schulden.

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Kens. 1536, 25. bis 30. August.

Kanton«archiv Genf: RathSregister.

I. (25. August). 1. Haus Franz Nägeli, Michael Augsburger, der Stadtschreiber Peter Cyro (Gironus")und Wilhelm Nunsi (Rossi"), Abgeordnete von Bern, bringen die Instrumente fiir das Burgrecht und denVertrag für den modu» vivendi. Es wird (vom Rathe zu Genf) beschlossen, diese Instrumente mit demgroßen Siegel zu besiegeln. Zugleich werden dieselben aus dem Deutschen in's Lateinische übersetzt. 2. Fernerwird beschlossen, die Sindics (Claude) Savoye und Etienne Chapeaurouge nebst Michael Sept, Ami Chapeau-rouge und Franz Favre sollen mit den Gesandten von Bern die in Aussicht genommene Marchung vollziehen.

II. (26. August). Die Gesandten von Bern in Begleit von Jacob Hetzel, Vogt von Gex (Gay"), setzenmit Claude Savoye, Michael Sept, Johann Lullin, Franz Favre (Fabri"), Ami Chapeaurouge und »oZv«Claude Roset, Namens der Stadt Genf, die Marchung zwischen dem Gebiete von Genf und der bernischcnVogtei Gex fest.

III. (27. August). Im Kloster (Rive?) versammeln sich die vier Sindics, ferner von Seite des kleinenRathes Hudriol du Mollard, Ami Bandiere, Michael Sept, Johann Philippin, Ann Chapeaurouge, FranzFavre, Johann Lullin, Johann Cocquet, E. Pecolat, Bartholom« Messie, Johann Marchant, A. Gervais,D. d'Arlod, M. Morel, C. Pertems, sodann der Rath der Zweihundert und endlich der größere Theil derLeute der Stadt Genf als Generalrath. Vor demselben erscheinen die Gesandten von Bern. Es werden nundas am 7. August zu Bern errichtete Burgrecht und die gleichen Tags daselbst vereinbarten Artikel, gesiegeltmit dem großen Siegel derer von Bern, in französischer Sprache (»ou vulgal«) eröffnet, einmüthig bestätig:und zu Händen der Gesandten von Bern und Jacob Hetzel geschworen, Burgrecht und Vertrag getreu zu halten.

IV. (29. August). Die Gesandten von Bern besichtigen jene Stellen, an denen gegen Gaillard geinarchetwerden könnte, und fragen, ob man es so annehmen würde. Ter Rath beschließt, es so anzunehmen, dochbitte man die Gesandten, die von Genf für empfohlen zu halten, daß ihr Gebiet noch eine fernere Ausdeh-nung bis nachSemam" (Chöne?) erhalte. Nachmittags werden von den Gesandten von Bern und Michael