August 153k.
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aus welcher sich ergibt, daß für das Gotteshaus sehr schlecht („treffcnlich übel") hausgehalten werde, indemdie Knechte und „Dienste" jährlich über 300 Pfund Lohn erhalten, indem ferner eine Sente gehalten wird,die nicht einmal den ganzen Bedarf an Butter liefert; indem endlich große Unkosten über die Bauten er-gangen. Heimzubringen, ob man die Güter, Alpen und Kühe vermiethen wolle, um die Kosten mit denDiensten und Andern zu vermindern. Antwort auf nächstem Tag. t. Der Landvogt im Thurgau gibt überdie Frage, ob die Strafen des Reislaufens allein den VII Orten zugehören, folgende Auskunft: I. DieMannschaft habe den VII Orteil schon bei vierzig Jahren vor dem Schwadcrlochkriege angehört, und die^hurgauer seither ihnen allein und sonst niemand geschworen; in dem Eid, den der Landvogt alle zwei Jahredaselbst einnehme, schwören sie, daß sie in keinen Krieg laufen wollen, ohne der VII Orte oder des Land-vogts Erlaubniß; diese, und nicht die von Constanz, haben das „Kriegslaufen" verboten, schon bevor dasLandgericht nach Fraucnfeld gekommen. 2. Laut des Landgerichtsbuches sei auf einem Tage zu Frauenfeld,Freitag vor Petri und Pauli 1505, specicll ausgeschieden worden, was der Landvogtei und dem Land-gericht zu strafen zustehe; des Reislaufens halb sei da verfügt: Wer unerlaubt in den Krieg laufe, reiteoder gehe, dessen Buße gehöre der Landvogtei zu. 3. In dem Bertrag, den die VII Orte mit denen vonConstanz und Andern gemacht, haben sie die Strafen für unerlaubtes Weglaufen sich selber vorbehalten.4- Im Jahr 1519 oder 1520 (7. August 1519) habe» die drei Orte Zürich, Bern und Zug in Frauenfeldeinen Tag gehalten, um gründlich zu erfahren, ivas der Landvogtei oder dem Landgericht gehöre; da seieildie ältesten Amtleute, der Landammann Rosenegger, der alte Landschreiber, der Landgerichtsknecht Hans Eggerund viele Andere verhört worden, die alle bestätigt haben, daß jene Allsscheidung seither unverändert in Ilbnnggeblieben. Diese Kundschaften dürften sich noch in jedem Orte schriftlich finden. Nach diesem Bericht wirddem Vogt befohleil, alle Strafen für Reislaufen zu Händen der VII Orte einzuziehen und auf nächster Jahr-vechnung ihnen zu verrechnen. Es soll dies jeder Bote heimbringen, da eingewendet worden ist, daß die dreiStädte au diesen Strafen auch Thcil habeil solleil, weil das Verbot bei Ehre, Eid, Leib und Gut geschehe.
Ein Abgeordneter von Wohlenschivyl bringt vor, es fei der Hofmeister zu Königsfelden ihrer PfarreCollator und Lehenherr; aus den Einkünften, die 45 Stück betragen, können sie aber keinen Priester erhalten,und wenn sie keinen haben, so wolle er das Corpus nicht herausgeben; sie müssen indessen einem Priestervon Mellingen, der sie versehe, doch etwas Billiges geben; daher bitten sie, den Hofmeister zu vermögen, daßer entweder die?Pfründe verbessere, damit sie eineil eigeneil Priester habeil können, oder ihnen das Corpusverabfolge, damit sie sich sonst verseheil möge». Dies ivird dein Boteil von Bern, der hierüber keinen Be-fehl hat, iil den Abschied gegebeil. Heimzubringen, v. Die Anwälte des Königs, Braneiß (alias Baimais) und"Eberill) (alias Jtzernai) tragen vor, was der König auf den letzten Abschied geantwortet, legen auch einSchreiben desselben (in deutscher Copie) für jeden Boten vor. 1. In Betreff des Herzogs von Savolienhalte sich König durch den Vortrag des Herrn von Boisrigault gesichert und hinreichend gerechtfertigt,^asse es also dabei bewenden. 2. Wegen der Allsprache des Hans Reif von Freiburg werde er, sobald erseine größten Geschäfte zur Errettung seines Königreichs vollendet, auf gemeinen Tagen vor Recht stehen, laut
Friedens. 3. Lallt eines Artikels des Friedens solleil Me Eidgenossen keinen Feinden des Königs aufihrem Gebiete, weder heimlich noch öffentlich, Aufenthalt gestatten. 4. Der König sei in großer Trailer überden schrecklichen Tod des Delphins, setze übrigens voraus, daß man schon wisse, durch was für unerhörteMittel dies zuweg gebracht worden. 5. Der Köllig melde in einem Schreiben vom 10. August, er liege initeinein wohlgerüsteten Heere von 50,000 Mann zu Avignon und halte Marseille, Arles, Valeurs und andere