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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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748
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748 August 1536.

Frei bürg. Hans Studer. So lothurn. Urs Hugi, Schultheiß. Schaff Hausen. Konrad Meyer, desRaths. Appenzell. (Heinrich) Baumann, Ammann. E. A.A. k. 58 a.

». Auf dem letzten Tag zu Baden ist verabschiedet worden, daß das bei einem Dieb vorgefundene ge-stohlene Gut nach Abzug der Gerichtskosten dein Bestohlenen verabfolgt werden solle. Jetzt erklärt Bern, beiseiner damals gegebenen Antwort zu verbleiben; Basel und Freiburg aber treten nun diesem Vertrage bei.Demnach wird beschlossen, denselben in das Urbar zu Baden einzutragen, damit für ewige Zeiten dein nach-gelebt werde; mit dem Vorbehalt jedoch, daß man gegen Bern, weil es nicht dazu stimmt, allerseits offeneHand behalten wolle; wenn es sich aber anschließen will, so soll es dies beförderlich dem Landvogt zuBaden anzeigen, damit es im Urbar eingetragen werde. I». Zürich beschwert sich, daß in den V Ortengroßer Fürkauf init dem Anken getrieben und bedeutende Massen aus unfern Lande» weggeführt werden, sodaß die Eidgenossen und ihre armen Leute ihn desto theurer kaufen müssen. Wein, Korn und andere Früchte,welchehieussen" gebaut werden, seien gegenwärtig ziemlich billig; darum stelle Zürich an die V Orte dieBitte, sie möcht'en des Ankenkaufs halb etwelche Abhülfe schaffen. Das wird von den V Orten in den Ab-schied genommen, e. Der Antrag, die Bünde wieder einmal zu beschwören, wird noch verschoben, weil eingroßer Theil der jungen Leute gegenwärtig in fremden Landen ist, bis sie wieder heimkommen; es soll aber jedesOrt die zu Hause Gebliebenen über den Inhalt der Blinde und des Landfriedens belehren. «R. Die Botenvon Schaffhausen bringen vor, wie viele Edelleute, Prälaten, Grafen und Andere in ihrer Stadt und Land-schaft zahlreiche eigene Leute besitzen; bisher habe ihnen die Obrigkeit gütlich gestattet, die Fälle, Ungenoffameund Fastnachthühner zu beziehen; nun fordere der Bischof von Constanz, daß seine Eigenleute daselbst ihmschwören, was bisher nicht üblich gewesen sei. Ferner befinden sich unter den eigenen Leuten gar viele Arme, undwenn etwa der Vater oder die Mutter, oder beide sterben, so seien die Kinder verlassen und müssen aus demAlmosen erzogen werden, während die Edelleute und Grafen vermöge'fihrerEigenschaft" für diese Kinder auchzu sorgen und etwelche Handreichung zu geben schuldig wären, da sie auch von andern Eigenleuten den Fall,Fastnachthühner w. einnehmen; oder dann sollten sie solche Kinder ans der Leibeigenschaft entlassen, was sie abernicht annehmen wollen. Schaffhausen bitte daher ernstlich um Rath, wie es sich hiebet verhalten solle. Heimzu-bringen. v. Auf/letztem Tage hatte man dem Landvogt zu Baden befohlen, das liegende und fahrende GutHauptmann Kaltschmids von Kaiserstuhl zu Händen der VIII Orte zu ziehen und zu veräußern. Da jedochniemand etwas kaufen wollte und die Frau nirgends ein Unterkommen gefunden hat, so ist ihr von deinVogt auf dringende Fürbitte bewilligt worden, bis auf diesen Tag im Hause zu bleiben, aber gegen dasVersprechen und hinlängliche Bürgschaft, nichts von der Fahrhabe zu verändern. Nun bitten sie, ihr Vogtund Junker Cornel Schultheß um Gottes willen, sie nicht zu verstoßen, sondern in dem Hause zu lassen, bisman sehe, wie der Handel ihres Mannes enden wolle, da sonst leicht etwas entwendet oder verderbt würde.Es wird ihr einstweilen, namentlich auf die Bürgschaft des Junker Schultheß, gestattet, als Schaffnerin, imNamen der Obrigkeit, da zu bleiben. Heimzubringen, ob man sie länger da lassen wolle oder nicht, f. Bernund Basel thun abermals einen Anzug betreffend das Geschütz, welches von Luggarus nach Jrnis geführt worden.Vor Jahren schon haben sie erklärt, daß sie, wenn es nicht getheilt werde, fernerhin keine Kosten mehr damit habenwollen; nun begehren sie ernstlich, daß man es theile und ihnen ihren Theil sammt dein Gelde, das aus derGeleitsbüchse genommen worden, verabfolge, und hierin gegen sie handle, wie andere Orte es für sich bean-spruchen. Heimzubringen. Vorläufig wird ihnen geantwortet, man wünsche bei den erlassenen Abschieden undMehren zu bleiben; es sei vom Geschütz nichts verschenkt worden, und das zu Bellenz noch stehen gebliebene