August 1536. 745
9) 25. August. Schaffhausen an Zürich. Antwort auf die von Constanz gestellte Bitte. Man wolle derselbengern willfahren und bis auf weitern Bescheid der Constanzcr und ihrer Verwandten nichts Endliches beschließen, »>. u
1V) 28. August. Basel an Zürich. Man habe heute das Begehren der geheimen Ruthe von Constanznochmals vor Augen genommen, und weil nun die Zeit, wo mau auf die Wittenberger Artikel zu- oder ab-sagen müsse, gar nahe sei, so habe man auf Sonntag den 24. September einen Tag angesetzt, zu welchem dieRathsbotschaftcn und Prädicanten mit Vollmacht erscheinen sollten! Zürich möge wie früher Schaffhausen undSt. Gallen dazu beschreiben; ohne Zweifel werden auch die Straßburger nicht ausbleiben, und Zürich könnedie Constanzer, zu deren Vortheil dieser Tag so lange verschoben sei, deßhalb berichten, damit sie sich in-zwischen berathen und die Tagsatzung auch besuchen könne». »>.!>>.
Die Gesandten der oberdeutschen Reichsstädte hatten in Eiscnach wegen Luthers Erkrankung niemandangetroffen, wodurch sie genöthigt wurden, nach Wittenberg zu reisen. Um in dem schmalkaldischenBunde Aufnahme zu finden, mußten sie in eine lutherisch gefärbte „Concordie" (vier Artikel betreffend dasAbendmahl) willigen. Die Straßburger erhielten den Auftrag, die Schweizer und andere Anhänger derzwinglischen Lehrweise für diese neue Formel zu gewinnen; gelang dies, so sollte dann erst die Uebereinkunftbeschlossen und im Druck bekannt gemacht werden. Erst am 27. Mai, dem vorletzten Tage dieser Verhand-lung, theilten Capito und Butzer das schweizerische Bekenntniß Luther mit, der aber noch „ein weiteres Be-kenntniß" glaubte fordern zu müssen, da er den Gegnern mißtraute. Nach langem Schweigen wurden die„Wittenberger Artikel" nach Basel geschickt; ihr Titel lautet'nach der amtlichen Abschrift des Zürcher Archivs:„Dise Confession zu Wittenberg gestellt hat nüt nüwö in iro, sunder ist in Oecolampadii und Zwinglii gschriften,such der vier Stetten bckanntnuß zu Augspurg ingleit begriffen und sunst offenlich bekennt, fürncmlich aberingclipt der Basler bckanntnuß, so durch die boten und predicanteu der evangelischen stett angesetzt imhornung des 1536 jars." Die Basler Geistlichen »ahmen aber sofort eine Verdunklung wahr, die sie beun-ruhigte; Grtznäus und Kallstadt gingen (c. Ende Juli) nach Straßburg, um Butzer zur Rede zu stellen.Dieser bemühte sich mehrere Tage lang, ihre Zweifel zu hebe», jedoch ohne Erfolg. Hierauf kamen Myconiusund Grynäuö nach Zürich und Bern, um die Ansicht der Freunde zu vernehme»; sie stießen überall auf diegleichen Bedenken. Der große Rath von Zürich verbot die Unterzeichnung der vier Artikel (15. August).
St. A. Zürich: A. Religionssachcn. Csr. P e st alozzi: BuUmger'S Biographie.
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Wern (Lausanne?). 1536, 16. August.
KantonSarchiv Lausanne: 1-ivros äu äo I^ausanno. Vol. III, 5.579.
Auf den Vortrag einer Botschaft derer von Lausanne antworten kleine und große Näthe von Bern:^ Man sei einverstanden, das Vurgrecht in Kräften zu belassen. 2. Nachdem in den beiden ConventenSt. Magdalena und St. Franciscus die päpstlichen Ceremonien abgeschafft worden, sollen dieselben nicht wieder^gestellt werden und zwar weder in den Kirchen daselbst, noch in den Wohnungen der Mönche. 3. DenSchirm über diese beiden Klöster und ihre Güter, es seien Zinsen, Renten, Gülten und anderes liegendes undEhrendes Vermögen, beläßt man den Mitbürgern von Lausanne, in der Meinung, daß diese Güter für denUnterhalt der Mönche, die das Wort Gottes angenommen haben, der Prädicanten und der Armen verwendetwerden sollen. 4. Die von Bern gestatten nicht, daß in den vier Pfarrkirchen St. Paul, St. Peter, St. Stephan""d St. Laurenz, und ebenso in der Kathedrale Neuerungen vorgenommen werden bis nach gehaltener Disputa-iwn, wodann das, was mit der heiligen Schrift aufrecht erhallen werden kann, beibehalten werden mag und ge-'u«ß der letztern verfahren werden wird. 5. In Betreff der Disputation soll ein öffentliches Mandat dieselbe an-
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