73k Juli 1536.
würde, verpflichtet sei, demselben die Seinen gehorsam machen zu helfen, so begehren die Obern, daß demnachgelebt werde. Venner Wagner von Bern antwortet, er sei jetzt nicht instruirt, da er schon auf demletzten Tage seine Herren verantwortet habe. k. Gesandte des Kaisers und der Grafschaft Burgund bringenvor, auf letztem Tag sei auf ihr Ansuchen bewilligt worden, Boten von zwei Orten zu verlangen, die sichbei dem König von Frankreich verwenden sollten, daß er die Grasschaft „unangerannt und unbetrübt" lasse;Zürich und Lucern seien dann ausgewühlt, und da jenes Einwände erhoben, von Lucern aus an den Königgeschrieben worden; da der Bote noch nicht zurückgekommen, so wissen sie nicht, was er erreicht habe; siebitten daher nochmals, daß man Zürich bewege, eine Botschaft abzusenden; Lucern werde dann keine Anstündemachen. Beide Orte werden daher ersucht, dem gemeinsam gefaßten Beschlüsse nachzukommen; die Boten sollenauf Kosten der Grafschaft reiten und gemäß der festgesetzten Instruction nach besten Kräften handeln. K. DieGesandten des Kaisers antworten in langem Vortrage zuerst auf den Vorschlag der Eidgenossen, zur Bei-legung des Streites mit dem König von Frankreich ihre Botschaften abzuordnen: der Kaiser habe ihr freund-schaftliches Anerbieten mit Wohlgefallen aufgenommen; auch er wünsche Frieden und Ruhe in der Christenheit;aber der König von Frankreich unternehme je länger je Böseres, und habe dem Herzog von Savoyen, derein Reichsfürst, des Kaisers Schwager und Verbündeter sei, alles Land dies- und jenseit des Gebirges weg-genommmen; dadurch sei der Kaiser zur Gegenwehr genöthigt worden und nicht geneigt, ohne Weiteres einenFrieden anzunehmen; wenn aber der König billige Conditionen vorschlüge, die dem jetzigen Zustand der Dingeentsprächen, so würde er gerne Gehör leihen und zugeben, daß die Eidgenossen sich mit diesem Geschäft be-lüden. Dann eröffnen die Gesandten in Antwort auf den Abschied vom letzten Tage, der Kaiser.sei ent-schlossen, die Erbeinung zu halten. Sie hören aber, daß „etliche" Knechte aus Lucern, Uri, Schwyz undZug aufgebrochen und in französischen Dienst gezogen seien, und daß die Boten des Königs emsig zu werbenversuchen; dies sollten die Eidgenossen nicht dulden, da sonst die Erbeinung stracks gebrochen und der gefaßte,ja besiegelt mitgetheilte Beschluß, unparteiisch zu bleiben, entkräftet wäre; der Kaiser würde eine so schnelleÄnderung nicht günstig aufnehmen, zumal ihm sogar versprochen sei, die Weggelaufenen heimzumahnen; wasseither vorgegangen, möge wohl ohne Gunst der Obern geschehen sein; es würde aber nichts helfen, wem? siesagten, der Kaiser überziehe den König in seinem eigenen Lande, die Eidgenossel? seiei? also diesen? Hülfeschuldig; denn es sei bereits öfter angezeigt und offenbar, daß der König Urheber und Anfänger des Kriegesgewesen; der Kaiser habe demnach alles Recht, ihn zu verfolgen und zum Ersatz alles Schadens zu zwingen.Dem Allem zufolge bitten sie ganz inniglich, die Eidgenossei? möchten die Erbeinung vollziehen, ihre frühen?Beschlüsse und Antworten aufrecht halten, dein Feinde keine Knechte zulaufen lasse?? und die schon Ausge-zogene«? abmahnen; das werde ihnen Friede, Ruhe und Einigkeit bringen und der Kaiser ihnen dafür er-kenntlich sein. Auf diese»? Vortrag wird den Gesandten geantwortet, man »volle die Erbeinung treulich halten,die weggelaufenen Knechte nach Verdienen bestrafe«? und de«? letzten Abschied gänzlich bestätigt habe«?. Dabeieröffnet aber Lucer«? die Meinung, daß es de«? Eidgenossen wohl anstünde, wenn der König i«? seinen Erb-landen angegriffen würde, ihre Hand nicht so jäh und in der Roth von ihn? abzuziehen, sonder«? ihin i«?diesen? Fall beizustehen gemäß der Vereinung. I». Die Botschaft von Savopen berichtet, sie habe letzterTage, als sie zu Bern gemesen, mit dem kaiserlichen Gesandten, Herrn von Marnold, Bescheid begehrt, obBern den Handel «nit dein Herzog auf gütlichem Wege auszutragen bereit wäre; darauf habe sie zur Ant-wort erhalte«?, es möge wohl leide«?, daß die Verordnete«? des Kaisers und die Orte, welche früher in derSache auch gehandelt, dieselbe auf sich nehmen wollen, aber keine andern Orte dazu berufen, und lieber den