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Juli 1536.
K. Der Bote von Uri führt Beschwerde über die vielen Tagleistungen und läßt durchblicken, er werde viel-leicht nicht mehr alle Tage besuchen. I». Die Boten von Freiburg werden ersucht, bei ihren Obern zu be-wirken, daß eine Abschrift des zwischen dem König und den Eidgenossen errichteten Friedens auf nächsten Tagzu Baden übermittelt werde.
Im Freiburger und Solothurner Abschied fehlen v—x; I» aus dem Freiburger.
Zu ». Im Votum von Uri bei den Worten: vor den Gemeinden ausrichten — corrigirt im Lucerner
Abschied Golder: „für die oberkeiten keren."
TS«.
Ireiburg. 153k, 24. u. 25. Juli.
KailtoilSarchio Ureiburg: RathSbuch Nr. 54.
Gesandte: Bern. Bernhard Tillmann; Hans Pastor; Henz Schleif.
1. Die genannten Boten von Bern eröffnen am 24. Juli vor dem Rathe zu Freiburg, die von Bernbeglauben nicht verbunden zu sein, denen von Freiburg gemäß dem Burgrecht im Rechten zu antworten, essei denn, daß die von Freiburg sich erklären, ihnen das eingenommene Land beschützen und bewahren zuhelfen. Würde dieses nicht geschehen, so würden die von Bern sich weiter umsehen, was in der Sache zu thun sei.2. Am 25. Juli wird von den Gesandten von Bern vor Rüthen und Burgern zu Freiburg derselbe Vortragwiederholt. In Anbetracht der Schwere des Handels wird die Antwort auf Donnerstag (27. Juli) verschoben.
Am 27. Juli antworten Rath und Burger «nt. xmtst im Missivenbuch." Die bezügliche Missivc ist
aber leider weder im Staatsarchiv Bern, noch im Kantonsarchiv Freiburg zu finden.
TSt.
Wern. 153k, 24. Juli bis 7. August.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 266, S. 164 und 164. Pergamenturkundc.
Gesandte: Genf. Etienne de Chapeaurouge; Michael Sept; George des Lesclefs; Johann Lullin.
I. (24. Juli). Die Gesandten von Genf übergeben dem Rathe zu Bern einen schriftlichen Vortrag desInhalts, daß die von Genf wegen des Vidomats und des Bisthums mit denen von Bern nicht rechten wollen;sie verlangen aber, daß man ihrer zum Besten gedenke.
II. (27. Juli). Rüth und Burger zu Bern. „Die von Jenff ouch ghört des bisthums und vidomatshalb. Mit denen von Jenff stündlich handeln des vidomats und bisthums, ouch anderer fachen halb, dasnüw land berürend".
III. (7. August), l». Nach langer Verhandlung schließen endlich beide Städte Bern und Genf in Betreffihrer Anstände folgenden freundlichen Vergleich: (I.) 1. Sindics, Rath, Burger und ganze Gemeinde der StadtGenf wollen bis nächste Weihnachten die vom erstell Kriege her schuldig gebliebene Summe, die sich in derRechnung zeigen wird und in der Verschreibung, welche Bern deßhalb empfangen, genannt ist, ohne alles