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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1536.

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Amtern gestoßen werden. Es bitte die übrigen Orte dringend, dasselbe zu thun. Da die Gesandten derFürsten viele Unruhe stiften, so sollte denselben gerathen werden, sich zu entfernen, da man sonst für die Folgennicht einstehen könnte. Wäre ihnen an etwas gelegen, so könnten sie ihre Aufträge vor den Gemeinden aus-richten. Bei dem durch den Krieg veranlaßten Verbote wolle man bleiben. Schwyz: Es habe keinen an-dern Befehl als anzuhören und hinter sich zu bringen. Unterwalden: Es wünsche, daß man bei dem Be-schlüsse verbleibe, die Knechte daheim zu behalten; es müsse aber bitten, daß man sich auch der Pensionenentlade und sie abschwöre oder für eine „Jahrzahl" oder sonst abstelle. Dabei habe es jedoch nicht die Ab-sicht, in den gegenwärtigen Umständen dem König von Frankreich die Vereinung herauszugeben; es meinenur, weil man sie nicht halten könne, so sollte man ihm auch kein Geld abnehmen; zu einer Abrede hierüberhabe der Bote volle Gewalt. Man solle nun die Sache wohl überlegen; seinerseits habe es dem König nichtanders abgeschlagen, als weil es mit eigenen Geschäften beladen sei; denn wäre dies nicht der Fall, und hätteder König zur Behauptung seiner Lande Hülfe nöthig, so würde Unterwalden ihm gemäß der Vereinung be-hülflich sein. Zug will an dem Verbot und den bisher gegebenen Antworten festhalten, da es dem König jetztnichts glaubt schuldig zu sein. Es ließe sich auch wohl gefallen, „daß die lägerherren an ir gewarsame füren."Der Bote von Freiburg hat über dieses Geschäft gar keine Befehle und wird Alles heimbringen. Lucern willes auch bei den gefaßten Beschlüssen und Verboten bleiben lassen, nämlich die Leute daheim zu behalten und dieWeggelaufenen aus des Königs Diensten heimzurufen. Der Kaiser möchte sich aber auf diese Beschlüsse hin über-heben und glauben, der König werde von jedermann verlassen sein, und am Ende unternehmen, denselben ausseinen eigenen Landen zu vertreiben; dieses zu verhindern sei man kraft der Vereinung verpflichtet. In denletzten Jahren habe man von dem König so viel Geld empfangen und ihm „nichts genützt", daß man ihn auchnicht verlassen könne. Weder der Kaiser noch jemand Anders könnte das übel deuten, wenn man Ehre, Briefund Siegel halte; es sei vielmehr zu erwarten, der Kaiser werde desto eher bewogen, mit dem König einenguten Frieden zu schließen und ihn in seinem eigenen Lande unangefochten zu lassen; sollte aber der Kaiserdennoch den König dermaßen drängen, so wolle Lucern demselben laut der Vereinung nach besten Kräften be-holfen und berathen sein; weiter gedenke es nicht zu gehen; so viel aber glaube es vor Gott und der Weltschuldig zu sein. Wären nicht täglich die angedeuteten Drohungen vorgefallen, so hätte Lucern sich freilichgar nicht weiter eingelassen. Den Antrag betreffend die Miethen und Gaben von Fürsten und die Beur-laubung von deren Botschaften lasse Lucern für einmal auf sich berufen. I». Da der Anzug gemacht worden,daß es den Eidgenossen nicht übel anstehen würde, zur Vermittlung an die beiden kriegführenden FürstenVoten zu senden, darüber jedoch niemand Vollmacht hat, so wird es in den Abschied genommen, v. DerBote von Unterwalden ermahnt die übrigen Orte gemäß den Bünden, daß sie behülflich seien, die Seinen,wenn sie ungehorsam würden, zum Gehorsam zu bringen. «I. Die jungen Leute üben viel Muthwillen gegeneinander, indem die einen sich für königlich, die andern für kaiserlich gesinnt ausgeben und durch besondereAbzeichen, als Blumen :c., sich zu dieser oder jener Partei bekennen und in den Wirthshäusern viele Redenbrauchen, aus denen bald große Unfälle folgen könnten. Um dem vorzubeugen, soll jedes Ort so viel möglichVorsorge treffen, daß die Abzeichen und die aufreizenden Reden abgestellt werden, v. Da einem Aufwiegler,der sich Franzose nennt, in den Freien Ämtern einige Habe weggenommen und nach Zug geführt worden ist,so sind einige Boten der Ansicht, es solle dieselbe zu Händen der VII Orte genommen werden. Heimzubringenund auf dem Tag zu Baden Antwort zu geben. L. Weil die von Bremgarten seit vielen Jahren nie mehrgeschworen haben, so soll jedes Ort darauf halten, daß sie schwören, indem die Nothdurft solches erfordert.