730 Juli 153k.
Burgrecht zwischen beiden Städten dieses zugebe, so verkünde man denen von Bern Rechtstag, auf 14. Julizu Wunnenwyl ihre Zusätzer zu haben und daselbst des Entscheides zu erwarten.
K. A. Freiburg: Missivenbuch Nr. IS, k.S.
2) 1536, 13. Juli. Räthe und Burger zu Freiburg abordnen die genannten Gesandten in der an-gegebenen Eigenschaft. K. A. Freiburg: Rathsbuch Nr. 6«.
3) 1536, 18. Juli. Freiburg an Bern. Das Schreiben betreffend die Tagsatzung wegen der letzthin ander Sense unerledigt gebliebenen Anstände habe man erhalten und werde auf den angezeigten Tag eine Bot-schaft abordnen. a, A. Freiburg: Missivenbuch Nr. IS, r.g.
4) 1536, 22. Juli. Die Abgeordneten von Freiburg erstatten vor Rüthen und Burgern daselbst überden Erfolg ihrer Sendung Bericht. K. A. Freiburg: Rathsbuch Nr.s«.
5) 1536, 22. Juli. Freiburg an Bern. Die Boten von Freiburg haben ausführlich berichtet, wasdas letzte Mal durch beider Theile Anwälte in den zwiespältigen Angelegenheiten an der Sense verhandeltworden sei. Man habe vernommen, wie die Gesandten von Bern instructionsgemäß Einzüge und Gegenredenangebracht haben, zufolge denen sie behaupten, denen von Freiburg, nachdem eine gütliche Vermittlung um-sonst war, nicht zu Recht stehen zu müssen. Man bedauere das und verwundere sich hierüber. In derHoffnung, daß sie das Recht vermöge des Burgrechts gütlich gestatten werden, ermahne und bitte man sieneuerdings, künftigen Donnerstag (27. Juli) an der Sense — der Dingstatt im Burgrecht unnachtheilig —Red und Antwort zu geben. K. A. Freiburg: Missivenbuch Nr.lS, k. 4.
6) 1536, 22. Juli. Freiburg an die V Orte. Bericht über Berns Rechtsverweigerung und erneuerte Vor-ladung, damit wenn etwas Weiteres auf dem nächsten Tag zu Baden hierüber angebracht würde, sie darüberunterrichtet seien. Als Gegenstand des Streites werden hier nur etliche „Ursachen von iren nüw ingenommenenLanden herlangend" bezeichnet. n-iäsm.
7) Die unzweifelhafte Resultatlosigkeit ergibt sich aus dem Abschied vom 24. und 25. Juli und aus derbezüglichen Instruction von Bern.
Die Berner Gesandten aus dortigem Rathsbuch Nr. 256, S. 148, wo unterm 22. Juli ihre Bericht-erstattung, doch ohne Inhaltsangabe, erwähnt wird.
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Lucern. 1336, 18. Juli (Dienstag vor Marie Magdalene).
Staatsarchiv Lucer»: Wg.Absch.K. 2, k.SS7. KautonSarchiv Freibnrg: Abschiede Bd.SS, k.ss. KautonSarchiv Svlothur»: Abschiede Bd.Sl.
Tag der V Orte und Freiburg.
». Dieser Tag ist angesetzt worden, um sich über eine gleichförmige Antwort über die Vorträge derFürsten auf dem Tage zu Baden zu vereinbaren. Da man sich über die Anträge, auf die Werbung desKönigs von Frankreich nicht einzutreten, der Fürsten und ihres Geldes inüssig zu gehen, ihre Botschaften fort-zuweisen w., noch nicht verständigen kann, so hat man beschlossen, die Instructionen jedes Ortes in den Ab-schied zu nehmen und auf die nächste Tagleistung zu Baden weitere Befehle zu bringen. Uri: Weil dasGeld, das man von Fürsten und Herreu nehme, früher schon viel Unheil gebracht und noch ferner bringenkönnte, so habe es bei dem vormals gethanen Eide beschlossen, daß von den Seineil niemand mehr Pensionen,Mieth noch Gaben nehmen dürfe; Übertreter sollen für immer ihrer Ehre verlustig sein und von ihren