716 Juni 1536.
II. Zu Frauenfeld waltet ein Streit unter den Anhängern des alten und neuen Glaubens, indem jedePartei behauptet, daß der Schulmeister ihres Glaubens sein müsse. Nachdem man die Parteien angehört,wurde erkannt, es sollen die zu Frauenfeld zwei Schulmeister haben und jeden: Vater überlassen sein, zuwelchem er seine Kinder in die Lehre schicken wolle. Diese beiden Schulmeister sollen aus den Zinsen derCaplanei, die ledig ist, erhalten werden. Soweit diese nicht ausreichen, soll jede Partei so viel zulegen, daßihr Schulmeister bei ihr verbleiben kann. Dieses soll so gehalten werden bis auf ein christliches Concil oderbis sich ihre Obern, die Eidgenossen, in Betreff des Glaubens einigen werden. Und damit unter den Parteienmehr Frieden und Ruhe herrsche, hat man verfügt, da in der Stadt Frauenfeld mehrere Kirchen sind, daßdie von dem neuen Glauben die obere Kirche („Oberkirche") benützen sollen, um daselbst das Nachtmahl zuempfangen, die Kinder zu taufen und andere Ceremonien zu vollziehen; auch soll man sie an Sonntagen,hochzeitlichen Festen und Feiertagen daselbst unbeirrt lassen. Aber an Werktagen und solchen Feiertagen,welche die Neugläubigen nicht feiern, sollen sie in der andern Kirche „da unten" predigen lassen; doch früh-zeitig genug anfangen, daß die vom alten Glauben mit der Messe und ihrer Predigt auch rechtzeitig zuEnde kommen. Der Kirchhof bei der obern Kirche soll für die Begräbnisse von beiden Parteien benutzt werden.Hiemit sollen sie freundlich und nachbarlich mit einander leben und diesem Spruch getreulich nachkommen;Zuwiderhandelnde soll der Landvogt nach Verdienen bestrafen.
.n. A. Thurgaui Miscellen Frauenseld betrcssend Bd. I, S.SIZ. Btsiegclt vom Landvogt zu Baden, Benedict Schutz. (Copic.)
»»,»». Die Geineinden Vilters und Ragatz bestunden vor Hans Ori, Schultheiß zu Wallenstadt, unddem Gericht zu Sargans ein Urtheil in Betreff der Märchen des „Boval". Die von Nagatz glauben sichdurch das Urtheil der Mehrheit beschwert und appelliren dasselbe vor die Gesandten der VII Orte, denendie Grafschaft Sargans gehört. Diese erkennen, daß mit dem Urtheil der Mehrheit übel gesprochen und vonden Anwälten der Gemeinde Ragaz wohl appellirt worden sei und es bei dem Urtheil der Minderheit seinVerbleiben haben solle. Dasselbe geht dahin: „Weil Brief und Siegel zwischen denen von Ragaz und Viltersausweisen, als nämlich: vom schwarzen Büel in Saarfall, und vom Saarfall in die große Eich und vondieser in die kleine Eich am Herweg und dem Herweg nach an Fallgatter, das, was innert den MärchenRagaz zu liegt soll Boval sein und bleiben und es mag der Hirt einen ziemlichen Stab führen, doch soll er damitkein Vieh abtreiben, sondern mit einer Ruthe oder Geisel; sollte aber denen von Vilters durch sein AbtreibenSchaden widerfahren, so soll die Gemeinde Ragaz für dessen Vergütung einstehen. Der Gemeinde Ragazbleibt vorbehalten, den Schaden an dem, der ihn begangen hat, zu suchen." Die Kosten trügt jeder Theil an sich
Gemeindearchiv Ragaz: Nr. 6ö, I. Bd., S. 169. Theilweise abgedruckt inEgge r: Urkunden und Actcnsammlung der Gemeinde Ragaz, S. 61.
Die Ausfertigung datirt auf den 30. Juni (Freitag nach Peter- und Paulstag) und wird besiegelt vom Landvogt zu Baden, Benedict Schütz.
i»i». In Betreff der Herrschaft im Rheinthal wird von den regierenden VIII Orten verfügt: 1. BartholomäGeltpfand, der Fähre zu Nheineck, bringt vor, wie der Vogt Kretz ihn vor Jahren vom Amt verstoßen, wieer glaube, ohne alle Schuld, und bittet inständig, ihn wieder einzusetzen. Da man über diesen Handelsonst gar nichts weiß, so wird dem jetzigen Landvogt im Rheinthal, Mauriz Garteichauser von Appenzell,Auftrag ertheilt, gehörig nachzufragen und dann je nach Gutfinden zu handeln. 2. Dem Landvogt ist auchbefohlen, die Anna Heißler zur Ruhe zu weisen, dainit sie den Boten nicht mehr nachlaufe, sondern sich mitdem Urtheil Vogt Hässi's begnüge. 3. Da (immer noch) Streit waltet zwischen denen von Oberried und denvier Höfen wegen etlicher Marchsteine, so hat man (abermals) erkannt, es solle jede Partei zivei diesseits desRheins gesessene Männer wählen, die den Span kenne«:; wie diese Vier die Märchen setzen, dabei soll es !bleiben, und der Vogt sie dabei handhabe«: und schirmen. 4. Die bei Buchen erbaute neue Mühle soll der