Juni 1536.
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dem Vogt im Rheinthal das Recht angerufen und die Verhaftung und Bürgschaft zum Recht ausgewirkthaben, vv. Jene Boten sollen dann auch den Span zwischen Ammann Vogler und denen von Oberried gütlichzu vergleichen suchen, damit die Parteien nicht immer den Orten nachlaufen müssen. «t«R. Vor einiger Zeithat Zürich einen zu Altstätteu Verhafteten nach Dietikon unter die Linde führen lassen und der Landvogtzu Baden die Summe, welche die Stadtknechte dort verzehrt, bezahlen müssen, während nach dem UrbarZürich solche Leute auf seine Kosten an den bezeichneten Platz fertigen soll; über das Geschehene will mannicht weiter markten, Wiederholung jedoch verhüten, v«. Dem Joachim Mötteli von Rappenstein wird ge-stattet, einen Zehnten, der jährlich ungefähr vier Stück erträgt, zu Pfin, wo er auch den großen Zehnten hat,von dem Gotteshaus Münsterlingen abzulösen und abzukaufen. Für diese Vergünstigung haben aber die Ge-sandten von Bern und Solothurn nicht gestimmt. Li'. Vor einiger Zeit hat der Hofmeister von Königsfelden,angeblich auf Befehl seiner Obern von Bern, den Meßpriester von Birmenstorf verabschiedet und ihm aus demHaus geboten. Die übrigen (VII) Orte bcglanben, daß weder der Hofmeister, noch seine Herren dessen befugtgewesen seien, da die Bestrafung der Meßpriester und Prädicanteu in den gemeinen Vogteien dem Landvogtzustehe, wie vor einigen Jahren auch verabschiedet worden sei, der Hofmeister aber in Birmenstorf nur dieLehenschaft und die nieder» Gerichte bis an drei Schilling habe; andernfalls könnten die Obrigkeiten der Orteund ihre Gotteshäuser da, wo sie in den Vogteien auch die Lehenschaft besitzen, in gleicher Weise gegen diePrädicanteu vorgehen; wie aber der Landfriede hiebei bestehen könnte, möge man ermessen. Da nun aberder Meßpriester sich wegbegeben habe, wolle man es dermalen dabei bleiben lassen, verlange aber, daß in derFolge in der von ihnen angegebenen Weise gehandelt werde. KK. Der Abt von Wettingen eröffnet, ermüsse jährlich dem Jacob Cristan zu Brugg fünfzig Stück Competeuz ausrichten. Nun sollte er einen Prä-dicanteu nach Dietikon geben und wisse keinen zu bekommen. Da nun Jacob Cristan hiefür tauglich wäre,so habe er ihn ersucht, diese Prädicatur zu übernehmen, dessen jener sich aber weigere. Er bitte nun die Eid-genossen, die voit Bern zu vermögen, den Jacob Cristan zur Übernahme dieser Prädicatur anzuhalten; derAbt erbiete sich, in diesem Falle die Competeuz um zehn Stück zu vermehren oder dem Betreffenden einePfründe gemäß der Anzahl der Personen verabfolgen zu lassen. Die Boten von Bern sollen dieses im an-gegebenen Sinne an ihre Herren bringen. I»I». Die Boten (von Solothurn) wissen, was die von Appenzellwegen des Todtschlags Hans Gibiles (Gibelins?) selig mit ihnen geredet haben, tl. Der Gesandte vonSolothurn verlangt wiederholt, daß seinen Obern der Zoll zu Villmergen bewilligt werde; würde solches nichtgeschehen, so müßte diesfalls das Recht ergriffen werden. Obwohl die Boten hierüber nicht instruirt sind, er-suchen sie dennoch den Gesandten von Solothurn, seine Herren zu bitten, auf diesen Zoll zu verzichten, daer nichts ertrage und die von Solothurn ihn seit so langen Jahren nicht im Besitz gehabt haben.
lik. Die VIIOrte schreiben (unterm 1. Juli ab der Jahrrechnung) an Schaffhausen, vor ihnen habe Bona-ventura, Abt des Gotteshauses Rheinau, vorgetragen, daß er seine Eigenleute, die in Stadt und Gebiet deren vonSchaffhausen sitzen, wie von Altem her sich habe schwören lassen wollen; das haben die von Schaffhausennicht zugelassen, doch sich erboten, jene Eigenen des Abtes anzuhalten, demselben Alles zu leiste», als ob siegeschworen hätten. Nun sei es aber der Fall, daß die Eigenleute des Gotteshauses und zwar sowohl „Lehen-leute", als auch andere, (sich und ihre Güter nicht?) „anzeigen", was für das Gotteshaus den Verlust vonLehen und Leuten nach sich ziehen könnte. Die VII Orte, als Schirmherren des Gotteshauses, bitten daherdie von Schaffhausen, die Eigenen des erster» entweder schwören zu lassen wie früher, oder sie anzuhalten,Alles zu erfüllen, was als Pflicht mit Bezug auf eigene Leute und Lehen bekannt sei.
K. A, Schasshausen: Sorrespondenzen.