80gantzen Schutzengeselschafft dero Statt Sollingen vns ein ehrlich Armbrust vndBogenschieß spil neben einem krenzlein im Jaar 1605 den 11. Octobris ver-ehret vnd geschenckt, auch das wir selbiges Schutzenspil allen fromen Schutzenzun eheren gleichs fals in disem itzlauffenden 1611t. Jar anstellen vnd außschreiben wollen vnableßlich gebetten haben,In erwegung dan wegen weilant vnsers Gnedigen Fursten vnd HerrChristmilten andenckens todlichen abgang vnd darnacher eingerissenen Kriegswesens vnd anderer widerwertigkeiten das Spil nun etliche Jaaren hero nitcontinuirt werden konnen, Wir das Krentzlein vnd geschenck vorhin mit dancksagung angenomen, Vnd also zu diser ehrlichen vbung des Schutzenspils keinauffschaub suchen sollen noch wollen So haben wir vns eines benanten tagsverglichen, Dergestalt das die Schutzen Sontag den 14. schierstkunfftigen MonatsAugusti alhie zu Elverfelt ankomen, vnd Montags negst darnach vmb .8. vrheivormittag an der verordneten Zilstat erscheinen, Dabei wir dan ferner anden-ten wollen, Das die weite oder lenge vom Standt bis ans Zill 110gemeiner Teutscher ellen sich erstrecket vnd die Bolzen also beschaffen seinsollen, Das sie mit jren Fyren vnbedrangt und fuglich durch einver-leibten Ring hindurch fallen konnen, Sol auch ein jeder Schutz mit außgestrecktem Arm ohn einig hinderlist falschheit vnd betrug zu Sieben Circulnredlich, wie schiessens recht vnd gebrauch ist, schiessen, wie dan solches vnd andersdie auffgerichte ordnung weiter austrucklich außweisen, auch redliche vnpartheiligeInspectores vnd Auffseher angestelt werden sollen, Vnd zu solchem haben wirvor das beste Kleinot dero gemeiner Schutzengeselschafft frei zugeben bewilligetzwei vnd zwantzig U auffrichtigen des besten Colnischen Zinnes, Das folgendegewin fort Cölnisch Zinnen Werck nach advenant gros vnd klein 2c.Vnd gereicht darauff an E Ers: W: vnd euch vnser freundlich vnd Nach-barlich pit vnd begern, Dieselb wollen sambt vnd sonder, neben andern der ortgesessenen vnd lusthabenden Schutzengesellen von meherer Kundschafft vnd ehr-licher obung wegen auff vorbestimbte zeit alhie erscheinen, solch schiessen spilmit vns vnd andern freünden gunstig vnd gutwillig zieren vnd mit rath derankomenen Schützen nach gelegenheit der zeit vollenden helffen, Dazu dan vonwegen vnserer GG. FF. vnd HH: auch dieser Irer FF. GG. Stat gerechtigkeit einem ieden an vnd abtrettenden frei sicher geleitt nach gelegenheit gegebenvnd zugesagt wirt. Das wollen wir vmb E Ers: W: vnd euch in dergleichennd meherem freundlich verdienen vnd beschulden Dieselb wir hiemit Gotlichergnaden empfeln thun. Datum Eluerfelt am 18./28. Julii Ao 1611.E Erſ: W: vnd euwerFreundtwilligeBenachbarteAdresse: Den ErnAchtparen Vorsichtigen ErsamenBurgermeister vnd Raatlvnd Weisen Burgermeistern vnd RaatlSchutzenkonig vnd gemeinedero Statt Rattingen, Auch SchützenkönigSchutzengeselschafftvnd sembtlicher Schutzengesellschafft daselbst.daselbstVnsern gunstigen Hern Nachbarn vnd gutenfreunden sambt vnd sonders.29
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