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Historische Nachrichten über Benrath
Entstehung
Seite
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57Herzog Reinald von Jülich und Geldern, nachdem ihm HerzogAdolf von Berg und dessen Gemahlin Jolantha von Barr dasHaus Benrode und das Dorf Rode dabeigelegen mit der Herrlichkeit,den Einkünften, dem alten Rheine u. s. w., sowie die Fähre zuRheindorf auf zehn Jahre nach dem Tode der Mutter, der vorer-wähnten Herzogin Anna von Baiern, zu besitzen und zu benutzenabgetreten haben, auf alle Forderungen und Entschädigungs=Ansprüche,welche er wegen der Niederlage zu Cleverham geltend machen könnte.1446 gibt Herzog Gerhard von Jülich und Berg seinem Amt-mann zu Angermund, Ailff Quade, den Hof zu Swaitspe (Schwarzbach) genannt Grevengut (jetzt Grevenhaus) in Besitz, vorbehaltlichder Wiederlöse mit 600 rhein. Gulden.Die Urkunde ist datirt Benroide Godesdach nach Jacobi Ap.(27. Juli.)1452. Datum Benroide, Samstag nach Unsers Herrn Him-melfahrt (20. Mai), verleiht Herzog Gerhard von Jülich und Bergdem Wilhelm von Schlebusch auf dessen Lebenszeit 12 Malter Hafer,die er von den Domherrn zu Cöln aus deren Hof zu Grönscheidt,Amts Miselohe, zu beziehen hat.1480 den 15. November wird der Ehevertrag zwischen Sibillavon Brandenburg und Herzog Wilhelm von Jülich und Berg unter-zeichnet.In demselben wird der Herzogin Sibilla das Schloß Beuratlnebst 500 Gulden rhein. jährlicher Rente als Morgengabe bestimmt,welches sie sofort auf Lebensdauer in Besitz nehmen soll; als Wit-thumb werden derselben die Schlösser Beurath und Caster mit demsämmtlichen Hausrath festgesetzt. Im Falle der Wiederverheirathungkönnen die Erben Herzogs Wilhelms dieses Witthumb mit einerSumme einlösen, die der Morgengabe, Heimsteuer und Wiederlegungentspricht, alles mit Vorbehalt einer einjährigen Kündigung. Stirbtdie Herzogin kinderlos (ohne einen Landeserben zu hinterlassen), sofällt den Erben des Herzogs die Wiederlegung von 20,000 Gulden,die Morgengabe und 20,000 Gulden Heimsteuer zu, zahlbar einJahr nach dem Tode der Herzogin. Lac. IV. 414Das Schloß Benrath war aber zur Zeit dieses Ehevertragesan Wilhelm von Nesselrode, Fleken Sohn, von Herzog Wilhelm ver-pfändet; über welche Verpfändung genannter Wilhelm von Nessel-rode im Jahre 1478, Datum Duysseldorf Mondag nach Christtag29. December einen Revers, betreff der Wiederlöse, ausstellte.