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der Bau der Bahn in der General-Versammlung der Actionäre vom 28. Juni 1S(V2beschlossen. Die erforderlichen Mittel wurden mittels der V. Serie Prioritäts-Obli-gationen im Gesammtbetrage von 4,000,000 Tldr. gemäss Privilegiums vom 24.Man 1808 beschafft; in welcher Summe zugleich die Geldmittel zur Einlösung - dernoch nicht amortisirten Obligationen der Prinz-Wilhelm Eisenbahn-Gesellschaft, sowiezum weitereu Ausbau der Prinz-Wilhelm und Dortmund-Soester Eisenbahn ent-halten waren.
Dem durch den Bau dieser Verbindungsbahn zum Ausdruck gebrachtenStreben nach einer grösseren, den eigenen Verkehrs-Elementen entsprechenden Be-teiligung an dem durchgehenden Verkehr und nach einer nützlichen Verlängerungder Transportlangen folgend, zugleich aber auch in der Anerkennung eines berech-tigten Verlangens der wichtigen Industrie-Orte des Wupperthales nach einer direc-ten Verbindung mit dem Rheinischen llandels-Einporiuiii wurde noch im nämlichenJahre 18(52 in der ausserordentlichen General-Versammlung vom 29. Novemberder Bau einer Bahn von Elberfeld bezw. Haan nach Deutz und Köln, einer festenRheinbrücke bei Düsseldorf und einer Eisenbahn von Unna nach Hamm beschlossen.
Die Concessionen zu dem enteren und letzteren Unternehmen erfolgtenunter'm 28. Februar bezw. 11. Mai 1863, sowie im Anschluss an diese für dieZweigbahn von Ohligs nach Solingen am 4. September 18(>4.
Das Jahr 1808 brachte die Betriebseröffnung auf der Verbindungsbahn beiSteele zwischen der Prinz-Wilhelm und der Witten-Duisburger Bahn, und das Jahr1SG4 die der Zweigbahn von Letmathe nach Iserlohn. Ausserdem ist im nämlichenJahr ein anderes für das Bergisch-Märkische Unternehmen wichtiges Ereigniss hervor-zuheben, nämlich die Abschliessung des Vertrages TOD 7. Maiejd. wegen käuflicher Ueber-tragung der Aachen-Düsseldorfer und Kulirort-Crofeld-Kreis Gladbacher Eisenbahnan die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft, sowie die Allerhöchste Bestäti-gung desselben vom 27. Juli ejd. Zur Abschliessung dieses Vertrages war dieKönigliche Eisenbahn-Direction und die Gesellschafts-Deputation durch Beschluss der