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Im weiteren Verlauf wurden zu Deputirten erwählt:
1. der Präsident der Direction, Advocat- Anwalt von Hurt er und
2. der Vice-Präsident des VerwaJtungsrathefl Albert VVever vonBannen
und von diesen beiden demnächst der Betriebs- Ueberlassungs-Vortrag vom 29. August1850 mit den Staatsbehörden abgeschlossen.
Die Verwaltung der Bahn- blieb noch bis zum 15. üctober 1850 in denHänden der Privat-Direction; mit diesem Tage übernahm sie dann, in Folge mi-nisteriellen Auftrages, der Regierungs- und Baurath Hüb euer, wobei der verwal-tenden Behörde die Firma „Königliche Direction der Bergisch-Mär-lcischen Eisenbahn" beigelegt wurde, welche seit Erlass der AllerhöchstenCabinetsordre vom 18. März 1854 nach Uebornahme der Verwaltung der PrinzWilhelm-Eisenbahn den Namen „Königliche Eisenbahn-Direction zu Elber-feld" führt.
Die Functionen des Verwaltungsrathes gingen zu gleicher Zeit in beschränk-tem Maaso auf die durch General-Versammlung gewählte Deputation der Actionäreüber, welche damals aus 5 Mitgliedern und 5 Stellvertretern bestand.
Auch das Jahr 1850 zeigte sich für den Verkauf der Obligationen II. Seriezu annehmbaren Geboten nicht geeignet, und war man daher auf das bei der König-lichen Seehandlung negoeiirte Anlehen zum Betrage von 637,000 Thlr. hingewiesen.Aus diesem Darlehen in Verbindung mit dem Restbestande des Baufonds ad 41,662Thlr. waren Ende 1850 noch 278,662 Thlr. vorhanden, während die noch erfor-derlichen Bau-Ausführungen einen Aufwand von 300,500 Thlr. erforderten.
Günstiger gestalteten sich die finanziellen Verhältnisse im Jahre 1851, andessen Schlüsse die Schuld au den Staat und das noch erforderliche Bau-Kapitaldie Summe von 076,000 Thlr. erreichte, zu deren Deckung noch die säinmtlichenPrioritäts-Obligationen II. Serie zum Nominalbetrage von 1,300,000 Thlr. vorhandenwaren. Mit deren Verkauf wurde dann im Jahre 1852 durch Vermittelung der