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Das bergisch-märkische Eisenbahn-Unternehmen in seiner Entwickelung während der ersten 25 Jahre des Betriebes
Entstehung
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an die Düsseldorf-Elborfelder Bahn einerseits und an die Köln-Min-dener Eisenbahn andererseits, wofür dor Staat den vierten Theil deserforderlichen Actien-Kapitals mit einer Million Thaler übernimnit.mittelst (.'abinotsordre vom 8. d. M. Allergnädigst genehmigt hat."Das Schreiben schliesst mit den begeisterten Worten: 1Es lebe der König!"Die offizielle Bestätigung dieser Nachricht erfolgte sowohl durch AllerhöchsteCabinetsordre vom 11. März als auch durch das die Verhältnisse der (Jesellschaftzum Staate präeisirende Rescript des Herrn Kinanz-Ministers vom 13. März 1844,in welchem letzteren der Verwaltungsrath zugleich beauftragt wurde, den Entwurlder Statuten entsprechend zu vervollständigen und umzuarbeiten, damit demnächstdie Ertheilung der definitiven Concession und Bestätigung der Statuten AllerhöchstenOrts ausgewirkt werden könnte. Die Deputirten, mit dem Erfolge ihrer Sendungsehr zufrieden, sprachen sich in ihrem Berichte vom IC. März an den Verwal-tungsrath folgender Maassen aus:

Keine Zögerungen und keine Vorbehalte: Nein, die Sache steht nun,Gott Lob, in allen ihren Beziehungen zum Staate fest und geordnet,

und trotz aller Widerwärtigkeiten als gesichert da...... Wenn

wir dio mannigfachen Deputationen ansehen, die hier mit uns in der

Hauptstadt waren, und entweder theils schon erfolglos abgereist, theils

ihre Wünsche noch vergebens, fast hoffnungslos mit siel» herumtragen:

dann wissen wir selbst oft nicht, wie es möglich geworden, dass die

unsrigen erfüllt sind; wir sind eben noch zur rechten Stunde im Hafen

angelangt, wo man ausser den Hauptbahnen jede andere Unterstützung

für Zweigbahnen entschieden ablehnt, ja sogar jedes einfache t!on-

cessions-Gesuch für dieses Jahr zurückweist."

Dem vorgedachten liescripte vom 1 : J >. März 1844 entsprechend, wurden

sodann seitens des Verwaltungsrafhes das (iesellschafts-Statut umgearbeitet und mit

den erforderliehen Nachweisen über das gezeichnete Anlage-Kapital eingereicht, und