TEUFELSKAPPE, KALMANISEGEN 55
(ich) bey der nacht die metten nicht vcrsaumete. Der Graber kennetc mich bald,daß ich der sengschmidtsohn von Goß seye und erlaubte es allso mir zu kommen.Ich käme also pfingstags 1 ) in der khristnacht um 9 uhr zu dem Graber und trügein einen binggl mein weißes gewandt unter der axl, die Graberin läge, seine 2 söhn,d' e goggen 2 ) waren zu hauß, der Graber aber nicht. Wie sie das erste zur mettengeläutet, dachte ich, jezt ist es zeit zu gehen, und leichtete mir dieser söhn, soein schuster wäre, über die stiegen herab. Herunten sagte ich, er sollte mir dashauß offen lassen, weil ich unter dem amt ausgehen wurde, er sagte, was ich dannallso machen wurde, so sagte ich ihme, daß ich mich jezt mit disen bey mir habendengewandt überlegen und alsdann des teufeis sein kappen zu bekommen sehen würde,und verhiesse mir offen zu lassen. Ich gienge somit in die kirchen, als noch kaum5 oder 6 persohnen darinnen waren, der meßner sachc mich zum ersten und schössegleich auf die sciten, ich gienge somit vorwerts gegen den hochaltar und knüetealldort auf der rechten sciten neben dem stull nider. Alsdann über eine zeit hieltensie vor dem amt die vigill oder wie manns heist, der geistliche herr Stanzingerknüete gleich in stull darneben, ich knüete dort durch die ganze vigill und durchdas ganze amt und bettete zu wcillen etwaß, so vill mir die kälte zueließc, ichsähe aber von anfang bis zum ende weder hexen, weder den teufel mit seinen mesner-käpl 3 ) 4 ) 6 ) . . ."
72. FESTMACHEN DURCH DEN KALMANISEGEN.
St. L. A. Sond.-Arch. Donnersbach, Schub. 67 (Gericht, Kriminalprozesse), 1795-Verleumdungsproseß des Jägers Peter Leitner gegen den Bauernsohn AndreasSteiner vor dem Landgericht Donnersbach.
(Peter Leitner, der ob seiner Strenge bei den Bauern gefürchtete Herrschaftsjägervon Donnersbach, ist von Andreas Steiner insgemein Riesensohn angezeigt worden,daß er auf Steiner, den er beim Wildern ertappte, ohne Anlaß geschossen, ihn getroffen,aber nicht verletzt habe, weil die Kugel nur die Kleidung durchschlug, ohne tiefereinzudringen. Peter Leitner beantwortet diese Anzeige mit einer Verleumdungsklage 6 ).)
x ) Donnerstag.
2 ) Blödsinnige, Kretins.
3 ) Die Vorstellung, daß die Hexen in die Kirche gehen, und daß man sie durch gewisse Vor-kehrungen sichtbar machen könne, ist in der steirischen Volkssage weit verbreitet. Man muß sichauf einen Schemel setzen, der in einer bestimmten Zeit aus verschiedenen Arten Holz gemachtworden ist; dann kann man in der Weihnachtsmette oder beim Hochamt am Pfingstsonntag dieHexen erkennen. Der verdiente steirischc Forscher Prof. Franz Ferk hat zahlreiche Belegedieser Art aus Steiermark gesammelt (Mat. im Grazer Volkskundemuseum) (vgl. übrigensWuttke, S. 257).
4 ) Das Strafverfahren endete mit dem Urteil vom 23. Januar 1773, wonach Jakob Kirchen-müller „seines gehabten tummen leicht- und aberglaubcns, dann seiner hierunter verdecktgehabten schändlichen absieht wegen" zu dreitägigem Arrest mit Wasser und Brot verfälltwurde.
•) Die Vorstellung von der glückbringenden Wirkung der Tcufclskappe und der Art ihrerEroberung findet sich auch sonst, so ■/.. B. in Franken (Wuttke, S. 319, und Bavaria III, S. 309).Es mag auch an die (mir aus Steiermark bekannte) Redensart erinnert werden, wenn man einenverlegten Gegenstand nicht findet: „Da hat der Teufel seine Kappe darauf gelegt". Vgl. Wuttke,S. 415, der eine ähnliche schwäbische Redensart anführt. Den in der Volkssage vielfach ver-tretenen und hier wiederkehrenden Zug, daß sich der Teufel in kindischer Weise übertölpeln läßt(die Vorstellung vom dummen Teufel), hat die Tcufelsvorstellung von den tölpischen Riesender deutschen Mythologie übernommen (vgl. Grimm, S. 822ff.).
*) Peter Leitner ist der Held der in Donnersbach verbreiteten Sage vom „Jager Peterl",der selber fest war und „die ewige Gfricr" hatte (Gewährsmann Karl Reiterer). Vgl. 39.