VORBEMERKUNG.
Die nachstehende Sammlung volkskundlicher Quellen aus Strafprozessen vonfünf Jahrhunderten, die ich auf Einladung meines verehrten Kollegen V. v.Geramb hiermit der Öffentlichkeit übergebe, verdankt ihre Entstehung meinenlangjährigen Archivstudien zur Klarstellung der Verbreitung der Zauberei- undHexenprozesse in den österreichischen Alpenländern. Cl. Freiherr v. Schwerinhat kürzlich in einem auf der Freiburger Tagung des Verbandes deutscher Ver-eine für Volkskunde im September 1927 gehaltenen Vortrage über „Volkskundeund Recht" (im Druck erschienen unter der Bezeichnung „Die Volkskunde undihre Beziehungen zu Recht, Medizin, Vorgeschichte" bei Herbert Stubenrauch,Berlin 1928) eindringlich darauf hingewiesen, daß eine sehr wesentliche und wissen-schaftlich fruchtbare Beziehung zwischen Volkskunde und Recht in jener Gesetz-gebung und Rechtsübung zu erblicken sei, die sich die Bekämpfung des sogenanntenAberglaubens, d. h- jener Volksanschauungen und Volksbräuche zum Ziele setzt,die von der Religion nicht anerkannt sind und auf naturwissenschaftlich nichterklärbaren Kräften und Wirkungen beruhen; er hebt hierbei als im Brennpunktaller Bekämpfung des Aberglaubens stehend die Hexenverfolgung besonders her-vor. Seit sich die Gesamtvorstellung vom Zauberwesen entwickelte, die allesAbergläubische auf die einzige Wurzel der diabolischen Einwirkung, auf Teufels-gefolgschaft und Teufelsverehrung'zurückführt, erstreckt sich das Gerichtsver-fahren auf zauberische Gebräuche und Vorstellungen jeder Art, so daß sich kaumein ergiebigeres Fundgebiet für Völksglaube, Sitte und Brauch vorstellen läßt,als die Akten der Zaubereiprozesse: • Der Inhalt dieses Heftes möge den Beweishierfür erbringen.
Ursprünglich war beabsichtigt, die Quellen nach Stoffgebieten geordnet zurDarstellung zu bringen. Dieser Wunsch hat sich deshalb als undurchführbarerwiesen, weil in den einzelnen zur Herausgabe gelangenden AktenbestandteilenDinge verschiedener Zugehörigkeit vereinigt sind. Die Verschiedenheit hätte, umdie stoffliche Anordnung durchzuführen, die Zerreißung der Quellenstellen be-dingt, was aus mancherlei Gründen nicht angängig ist. Daher ist es bei der natür-lichen Ordnung nach der Entstehungszeit geblieben. In den Überschriften dereinzelnen Stücke ist ihr wesentlicher Inhalt schlagwortartig angegeben, um dierasche Benutzung zu erleichtern; auch sind dort die Zahlen der Bezugstücke derSammlung verzeichnet. Im übrigen wird auf das ausführlich gearbeitete Registerverwiesen. Bezüglich der Literatur habe ich mich auf das Notwendigste be-schränken zu sollen geglaubt und dabei den Weg eingeschlagen, daß ich solcheWerke anführe, die ihrerseits weitere Literaturnachweise enthalten. Das „Hand-wörterbuch des deutschen Aberglaubens" ist in den erschienenen Teilen benutzt.
Es obliegt mir noch, den Leitungen der zahlreichen Archive, die mir durchihr Entgegenkommen die Sammlung des weitzerstreuten Materials ermöglichthaben, insbesondere jenen des steiermärkischen Landesarchives und des Landes-regierungsarchives in Graz meinen verbindlichsten Dank zum Ausdruck zu bringen.
Graz, im Juli 1928. Fritz Byloff.