52 DIEBSAMULETT, ABTREIBMITTEL
sagt, sye solle ein bier kauffen und darin einen gestollenen segenbaumb 1 ) und etwaßvon einem schliff 8 ) sieden, folgents dises getrankh etlichemall warmben einnemben,werde bald widerumben anderß werden.
67. AMULETT GEGEN RAUBÜBERFALLE.
(Siehe 45.)
L. R. A. Cop. 1741, I, 36. Bericht des Richters und Rates der kaiserlichenKammerstadt Pettau an die innerösterreichische Regierung über die Strafsachegegen Johann Georg Stikhl wegen Magie und Ehebruch vom ig. August 1740.
Johann Georg Stikhl, Bürger und Hutmacher in Pettau, wird u. a. wegen aber-gläubischer Künste verfolgt, weil bei ihm ein versiegeltes Päckchen gefunden wordenist, das er nach dem Ergebnisse der Untersuchung auf einem Markte vom Freimannzu Agram (Kroatien) Mathias Puntzer zu dem Zwecke eingetauscht hat, um aufseinen Marktreisen vor Raubüberfällen sicher zu sein. Das Päckchen wird bei Gerichteröffnet und enthält:
„sothane verbotene stückh, so in ainen stikhl von ainen gerichtsstabl 3 ), ainenfinger von ainen armben sünder 4 ), ainen eysennagl, wo(r)mit der armbe sünderangenaglet gewesen, item ainen pain von ainen armben sünder schlaff, ainen erdtenunter den hohgericht, dahin der s. v. urin des armben Sünders gefahlen 5 ), nebstainen andern khugerl unwissent, was es seye 6 )."
68. ABTREIBUNGSMITTEL.
(Siehe 66.)
Archiv der Stadt Freistadt O.-ö. 1747.
Kindesmordprozeß gegen die Katharina Sollbergerin.
Aus dem Verhör der Zeugin Maria Glaßnerin vom 12. April 1747:
„Constituta seye zu der Mahlerin beym Linzer thor in der Freystatt ungefehrnach denen osterfeyertagen 1746 gegangen und hab ihr erzölt, das ihrer maimbschon so lang die mannatliche zeit ausbleibe, mit dem ersuechen ihr was nuzlicheszu dero widerumbiger überkhombung zu geben, worauf ihr die Mahlerin ange-rathen: ain pabl rosen 7 ), umb ain kr. margaran stupp 8 ) und lorbeln') zu nehmenund solche in einen seitl wein zu sieden, mit dem beysatz, das sye dem menschendises tränckhl nach und nach zu trünckhen geben solle . . . 10 )."
x ) Sebcnbaum (Juniperus Sabina L.), eines der bekanntesten bäuerlichen Abtreibemittel(Marzell, Kräuterbuch, S. 138, und Hovorka-Kronfeld I, S. 3651t.).
*) Schleifstein, ebenfalls ein weitverbreitetes Abtreibemittel (in Österreich, Ungarn undbei den Huzulen) (Ho vorka-Kronfeld, S. 173).
8 ) Das Holzstäbchen, welches nach uraltem Brauch nach Verkündigung des Todesurteilesgebrochen und dem Verurteilten vor die Füße geworfen wurde.
4 ) Der Diebsfinger, der weite Verbreitung als Vcrbrechertalisman hat. Hier soll er vor Ver-brechern schützen.
6 ) Die Hochgerichtserde, auf die die letzten Ausscheidungen des Hingerichteten fallen,spielt u. a. auch bei der sagenhaften Entstehung der Alraunwurzel eine Rolle.
e ) Zu diesem Diebstalisman vgl. Wuttke, S. I36ff., „Alles, was von einem Hingerichtetenherrührt, ist glückbringend; ein Fingerglied oder ein anderes Knöchelchen eines „armen Sünders",in dem Geldbeutel aufbewahrt, schafft reichlich Geld und läßt den Beutel nie leer werden."
') Blüte von Viburnum lantana L., vielleicht auch Althaea rosea L. oder Malva silvestris L.(Marzell, S. 221, 337).
8 ) Majoranpulver (Origanum Majorana L.).
•) Lorbeeren (Laurus nobilis L.).
10 ) Über Majoran und Lorbeeren als Fruchtabtreibungsmittel in der Volksmedizin vgl.Hovorka-Kronfeld I, S. 33ff., 168, 283; über Althaea I, S. 165.