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Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer : mit besonderer Berücksichtigung der Zauberei- und Hexenprozesse 1455 bis 1850
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48 LEICHENTEILE, VIEHTÖTEN

Gütliches Verhör mit Gertraud Müllerin, Bürgerin und Maurerin zu Ober-Wölz, bei welcher verdächtige Gegenstände gefunden worden sind, die sie vom Gerichts-diener von Frauenburg erhandelt hat. Aus dem Verhör:

Der lengere sey ein menschen dem, zur weibergeburt fürderlich, daß khlainetrümbl hettc ihro des gerichtsdiener zu Fraunburg für den khramb 1 ), weillen ihretlich mall darvon die ädern aufgesprungen, geben, aber nicht von ihm erkhaufft,sondern nur ein mäßl wein und 1 / i pier sambt ain tailler 2 ) khraut geben, sey vondem erhenkhten Fünster.

Seit sich der Fünster erhenkht hette, sey der gerichtsdiener in ihr hauß khomen,sy befragt, ob sy zu ihren fueß dan nichts brauche, und khein menschenriembhabe, er wolte ihr ain trümbl von deß Finster riemb geben, sols darzue khnüpfen,so werde sy bey den khrampf sicher sein . . .

Das hette sy allzeit gehört, daß er (seil, der Menschenriemen) zur weiber-geburt nuzlich und fürderlich sey, dahero sy ainer hebam ain trüml darvongeben,sonsten hett sy solchen umb 5 groschen erkhaufft 3 )."

63. WOLFBANNEN, HEXENBRENNEN, FERNMISSHANDLUNG,MILCHVERZAUBERN, VIEHVERSPRENGEN, FUHRMANNVERSPERREN.

(Siehe 10, 30, 34, 4&, 54, 70; 31, 32, 41, 53, 64.)

L. R. A. Ea.iyoi, XI, 4. Obdach.

Strafprozeß gegen den 24jährigen Viehhüter und Ahnbettler Paul Perwolf vordem Markt- und Landgericht Obdach wegen Wolfbannen und Zauberei.

Paul Perwolf gibt zu, ein Wolfbanner zu sein, fünf Wölfe zu haben, die ihm derTeufel geschenkt habe, auf denen er reiten konnte und die er zum Zerreißen des Viehsihm mißgünstiger Menschen verwendete*). Aus dem Verhörsprotokoll vom 13. Augustijoi:

,,In Hierzegg außer des dorf rechter handt gegen dem Hierzegger winkhl haber verwichnen herbst bey einer pauerin spökh gebetlet, die hab ihm aber demspökh verlaugnet unnd nichts alß ein bißl brodt geben; destwegen er undterdem hauß, auf der hundtsgassen 5 ), ein von dem hauß außgeworfenes, gefundeness. v. gestunkhenes schweinsfleisch genomben unnd in s. v. sautrog gelegt, warüberder paurin den 4.ten tag zway s. v. schwein verdorben . . .

Waß seine wölf erbeißen, das fressen sie dem ersten tag nit, sondern erstdem dritn tag, das sey in der Ordnung. Sie weren auch so leicht, alß andere wölfzuschießen, das hab er von denen Jägern gehördt, man soll sie mit ablaßpfeningoder mit bley, warundtcr donncrstrallen 6 ) geriert, schießen; dises hab ihme derKhullmayrsche Jäger gesagt, das vom Klain Micherl, welcher ein halter, ainergeschossen worden . . . 7 )

x ) Krampf = Krampfadern.

2 ) Teller.

3 ) Menschenhaut als geburtshilfliches Mittel ist sehr alter volksmedizinischer Aberglaube.Die gegerbte Menschenhaut wurde im Mittelalter als Leibbinde zur Geburtsbeförderung getragen(Hovorka-Kronfcld [nach Höfler] I, S. 298).

*) Der Fall ist ausführlich behandelt von Byloff, Wolfbannerei.

*) Die Strecke vor dem Hofe, auf welcher der wachende Haushund, wenn er an einer Schleif-kette befestigt ist, auf und ab laufen kann.

*) Wahrscheinlich Spießglanz. Man könnte auch an Meteorsteine denken, wenn diese nichtzu selten wären. Die Donnersteine sind versteinerte Seeigel (Hovorka-Kronfcld II, S. 64).

7 ) Ablaßpfennige sind Gedenkmünzen, die als Quittung für das geleistete Almosen gegebenwerden. Sic dienen mancherorten als Amulett (Hdwtb. d. d. A. I, S. 91). Vgl. übrigens überdie besonderen Vorkehrungen, um den Bann- oder Werwolf zu schießen, Wuttke, S. 278.