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Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer : mit besonderer Berücksichtigung der Zauberei- und Hexenprozesse 1455 bis 1850
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ZAUBERÄRZTIN, FOLTERHEMD 43

Weiber überfallen und an ihnen Lynchjustiz durch Verbrennen geübt. Eine der Ver-brannten hat vor ihrem Tode die Agnes Cessarka als Genossin angegeben, welchesodann als Beschuldigte unter schwerer Folter vernommen wird.

Aus dem Berichte:so ist aber durch die grossen schwären torturen nichts anders herauß khomen,alß laudter aberglaubenß Sachen, nemblichen daß sie fueßper khrautt 1 ) und s. Jo-hannas khrautt 2 ) gekocht und gesotten und die suppen oder besser zusagen daswasser darvon den weibern und menschern gegeben, daß wan sie sich darmitwaschen wurden, also khundt man ihnen nit feindt sein, item denen leittgebenund weibern, die prott feill pachen, habe sye auch gerathen, mit einer Stauden,worauf sich die pincn oder imen setzen, wan sie schwärmen, das faß mit wein unddas prott zu sprengen und in das sprengwasser ain geweichtes salz zu werffen 3 ).Durch dise und andere dergleichen superstitiones ist sie inß geschrä khomben, daßsie ain hex sey, gestaltsamb das khleinglaubige pauernvolgkh also beschaffen,daß wan ainem auß ihnen nur ain finger wehe thuet, also lauffen sie stragks zusollichen alten weibern und lassen sich incantirn, waschen und dergleichen aber-gläubische Sachen adhibiren, welliches hernach ainer den andern communicirtund ainrathedt, wan er khrangk werden oder ihme sunst waß anderß widerfahrnmechte, also soll er nur zu diser oder ihener gehn, die khan ihme schon helffen,warauf sie festigklich glauben und geben durch derley zuelauff und zuetragenderecompensen und regalien sollichen alten weibern selber anlaß, daß sie ihnen jelenger je mehr vorschwätzen, inmaßen dan auch bey disen peinlichen examenangebracht worden, daß ein Saueritschischer unterthan (mit nomen StephanGunditsch, deme vor ain jähr sein weib entlofen) angesprochen, sie soll machen,daß sein weib widerumb zurugk nach hauß khomben müeste, destwegen erß etlichmall zum leuttgeben gefüehrt und umb wein spendirt, und alß er leztlich von ihrnit außsözen wollen, habe sie von seineß weibß khopffhar und von ihren leibß-khleidern ain flegk begehrt, darmit wolte sie schon effectuiren, daß sein weibheimb khomben wurde."

56. BESCHAFFENHEIT DES FOLTERHEMDES.

L. R. A. Bericht des Bannrichters im Viertel Cilli, Paul Schatz, an dieRegierung vom 2. September 1675, Cop. 1675, VIII, 140.

Aus dem Berichte:

,,. . . Dergleichen hemädt (nämlich Folterhemden) sunst zu Marburg, Pettau,

Cilli, Veistriz, Rän, Windischgrätz und kürzlich zu sagen in ganzen viertl Cilli

bey kheiner landtgerichtsherrschafft vorhanden, sondern ich hab aineß in mein

hauß selbst spinen und würgken lassen, so aber nicht von ordinari hanäff*), den

x ) Fußgesparrkraut, Füßperlkraut = Beschreikraut (Stachys rectus L.). Als Mittel zurAbwehr böser Einflüsse bekannt (Hovorka-Kronfcld I, S. 62).

2 ) Verschiedene Kräuter führen diesen Namen, insbesondere Hypericum perforatum L.(als Schutzmittel gegen Gewitter und Hundebiß bekannt) (Marzell, Kräuterbuch, S. 266,Aigremont, S. 27 f., und Kronfeld, Zauberpflanzen, S. 33) und die große Fetthenne(Sedum maximum L.), ebenfalls ein Zauberkraut (ebendort, S. 291, und Aigremont II», 21 f.).

3 ) Auch bei den Ruthenen heißt ein Zweig, auf dem ein Bienenschwarm saß, Stastn^ drevo glückliches Holz (Hovorka-Kronfeld I, S. 67).

4 ) Hanf (Cannabis sativa L.).