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Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer : mit besonderer Berücksichtigung der Zauberei- und Hexenprozesse 1455 bis 1850
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MILCH- UND BACKZAUBER 41

aber nit gar zuegehailt, alß hab crs nach drcyen wollen wüdcr heraußgenumbcnunnd ins wasser geworffen. Er habe zu Aflenz in der kirchen communicirt unnd einpartieul auß den mundt genohmen, das übrige aber genoßen, das were vor iojahrnbeschehen, habe von diser sündt noch in der jugent gehört, aber das merere vonHitrichhännßl, es habe ihme fast föst gemäht, aber alle weill zum rauffen geiebt 1 ).

Der würzen crammmer zu Pernegg habe ihme angesprohene 2 ) Gämbßwurzen 3 )göben, die habe er alle morgens genossen, habe ihme zur fösten weiß bißweillengeholffen, bisweillen aber nit, wäre auch selbst mit ihme den würzen graben aufden albmen nachgezogen ..."

Sagt, wisse von zauberey nichts, allein habe er sein hoßen im rechten fueßhinab einwendig in die schueh gestökht unnd habe etliche worth darzuc gesprochen,daß die hundt geschwigen, außer der geschnitnen zaukhen*)."

54. MILCHABWEHRZAUBER, BACKZAUBER, WINDFÜTTERN,

HEILZAUBER.

(Siehe 10, 30, 34, 48, 63, 70.)

Archiv des Schlosses Hainfeld bei Feldbach. Abgedr. bei Hammer-Pur g-stall, III, Urkundensammlung, S. 138JJ., 1674.

Bekenntnis des Bäckers und Wirtes Georg Hollerspacher vom 21. August 1674:

1. Sagt auß erstens, daß er zum öfftermahl zur khirchtagszeith, alß er nochzu Hartmanstorff wohnhaft wäre, fruc vor aufgang der söhnen den staub undpreßein auß denen fenstern zusamben gewischt, sodann selbige bey dem haußherumb und vor der dier herumbgeströeth, damit sein wirdtschafft alleinig wohlfortgangen und deß negsten wirts hinderstellig verblibe.

2. Hab er von andern gelehrnet und auch wirckhlich practiciert, nemblichenan blauen sambsta nachten 6 ), etliche hötschlpöhr thorn 6 ) abgebrochen, so dan vonseiner s. v. khue die milch in ein s. v. saudroch gössen und mit selben thornengestrichen, damit sein viech, welches bluet gemilkhet habe, widerumb zurechtgebracht, wisse aber nicht ob deme, so ihme es gethane, oder dessen viech dardurchein schaden zuegefüeget worden, sye were cinmahl von seinen nachbahrs leitenin solcher tadt ersehen und der herrschafft angedeitet, auch gestrafft und sträpli-ziert 7 ) worden.

Hab er zum öfftern das wasser auß denen fuhrchen, alwo mann die todtenleithen durchführet, nächtlicher weil heraus geschöpfet und dasselbe under derbroth gepächt gethann, war das selbe sodann wol gerathen und auf dem khirch-tage vor allen verkhaufft worden.

4. Bekhent, das er an der h. drei khönig nacht, so mann die reiche nacht 8 )pflegt zunennen, prcßl und andere übergeblibene speißen zusamben in ein neuen

x ) D. h. geübt gemacht. Das Festmachen kommt bei Soldaten, Wildschützen und Raufernbesonders häufig vor. Vgl. über das Hostiencinhcilen Wuttke, S. 321.a ) = mit Zauberworten besprochen.

3 ) Wahrscheinlich die Aurikel (Primula auricula L.). Gemswurz bezeichnet aber auch anderePflanzen (Schindler I, S. 916).

4 ) Zauck = Hündin. Das Landvolk der Steiermark bevorzugt Hündinnen als Wachhunde,weil sie angeblich wachsamer sind.

6 ) Blaue Nächte = helle Nächte.) Hötschln = Hagebutten (Rosa canina L.).

') Vielleicht von lat. strepitus. Dem Sinne nach bedeutet das Wort schlagen, auspeitschen.8 ) Ein Mißverständnis des Richters oder Schreibers. Die Dreikönigsnacht (6. Jänner) istdie letzte der Rauchnächte.