40 SCHLAFZAUBER, WOLFBANNEN
bemelten Worten 1 ) ansprechen und 3 knöpf darauf machen müeßen; den hanf indaß wax, so am Liechtmeßtag 2 ) von kertzenmachen übergeblibcn, verwickhletund der Schämpin 3 ) bey ihr zutragen gegeben 4 )."
53. SCHLAFZAUBER, WOLFBANNEN, FESTMACHEN.
(Siehe 22, 31, 32, 41, 63, 64; 27, 28, 33, 3g, 61.)
L. R. A. Strafprozeß gegen Urban Pauer, insgemein Hödlbub wegen Diebstahlund Zauberei, Cop. 1673, VI, 29, 1673.
Aus dem Verhör des Urban Pauer, eines 30 jährigen Kohlenführers und Bauern-knechts aus Aflenz.
1. Am 12. Juni 1673:
„Der Schwämbl (ein Mitbeschuldigter, der viel mit Zigeunern herumgezogenist) habe ihme angelchrnet, er soll ein hiendl geyer 6 ) zungen in dasselbige hauß,wo sye stellen wollen, oben ins tach stökhn, so könte in selbigen hauß niemandnit mundter werden, darzue sich der Schwämbl auch bekhent hat 6 ).
Habe ihme föst oder gefroren zu werden gclchrnct, mit flödermeiß 7 ) unnddergleichen ..."
(Dem Beschuldigten wird die Aussage des schon zu Brück a. d. Mur gerichtetenMitbeschuldigten Mathias Ludwein vorgehalten. Dieser letzlere sagt u. a.: „man solldisen Knödlhcrtcr 8 ) [einen von ihm angegebenen Mitbeschuldigtcn] sicher ein-ziehen, er hab den pauern ihr vich mit wolffen durch zauberey zerpaist.")
2. Am 13. Juni 1673:
„Hödlbucb sagt, habe khein weib nit aufgeschnitten 9 ), aber andere habenihme woll darzue anlehrncn wollen, darzue der Hitrichhännßl 10 ) gerathen, so dochvon ihme nit beschehen ..."
„Von zauberey bekhent er, habe ein partieul von einer empfangenen h. hostiain finger verhaut gehabt, in umgewendten finger in der lingkhen handt, der hete
s ) Diese Worte lauten: „Daß wax helfe dir in den namen gott deß vaters, sohns undh. geists ein aintzigen wahren Gott, durch hilf und fürbitt unßer lieben frauen, daß der büßefeind kein krafft bey dir haben solle amen."
a ) 2. Februar.
3 ) Die Schanipin war eine Witwe, die in den Verdacht eines Gelddiebstahles zum Nach-teile des Verlasses ihres Mannes gekommen war und deshalb von dessen Erben vor Gericht ver-folgt wurde.
4 ) Der Knoblauch (Allium sativum L.) gilt allgemein als Schutz vor Zauber und sonstigembösen Einfluß (Wuttkc, S. 282); auch als Diebabwehrzauber wird er verwendet (Marzell,Kräuterbuch, S. 187; über einen bezüglichen pommerschen Volksglauben vgl. auch Hovorka-Kronfeld I, S. 238). Die Verwendung des (verwilderten) Hanfs (Cannabis sativa L.) als Zungcn-bindung ist reiner Analogiezauber (Verknoten) (Wuttke, S. 131, und Pfister im Hdwtb. d. d. A.I, S. 386 ff.). Vgl. auch Z. 56.
5 ) Hühnergeier.
6 ) Eine besondere, wahrscheinlich zigeunerische Form des verbrecherischen Schlafzaubers,der sonst gewöhnlich mit Hilfe des sogenannten Schlaflichtes (Lichter aus dem Fette unschuldigerKinder) geübt wird (Wuttke, S. 134, 400).
7 ) Wenn man ein Auge einer Fledermaus bei sich trägt, wird man unsichtbar (Tirol, vgl.Wuttke, S. 124). Fest wird man, wenn man ein Stück Fledermaus in die Kleider näht(ebendort S. 319).
8 ) Ein origineller Verbrechername; Herter dial. = Hüter.
') Um die Frucht und daraus Verbrechcramulettc zu gewinnen, (dgl. Byloff, Blutgenossen-schaft des Zaubererjackl).
10 ) Ebenfalls ein origineller Verbrechcrnamc. Hittrich — Hüttenrauch, Arsenik, ein in derVolksmedizin und auch in der bäuerlichen Verbrecherwelt vielvcrwcndetes Gift. Wahrschein-lich ein Arsenikesser.