ALRAUNWURZEL, DIEBZAUBER 39
51. ALRAUNWURZEL, KRAFTWURZ.
(Siehe ZI, 18, 22.)
St. L. A., Sond.-Arch. Roten f eis, Schub, gj (7. Gerichtswesen), 1673.
Strafprozeß gegen den Bürger und Hammerschmied Martin Lengauer in Ober-wölz „wegen habender würzen ainen männl gleichförmig".
Aus dem Verhörsprotokoll vom ig. Januar 1673:
„1. Wüe lang er dißes wesen hebe? bey drey jähr.
6. Ob erß nit gepadet, gekhlaidt oder angesprochen unnd verbotne Sachendamit gespült und zum öfftern bey sich getragen habe ? Die Sulzerin 1 ) hab ge-segt, man müeße es alle manath khlaiden, er aber habs nur in summer und nur2 mal, ainmal mit gelber, und mit dißer seiden gekhlaidet 2 ).
13. Ob er nicht andere alß khrafftwurzen und wunndtseegen oder abergläu-bische dergleich Sachen hebe ? Khönne er doch solche würzen ansprechen. Khrafft-wurzen habe er woll, weist derwegen aine für, er khöns selber graben, aber sonstennichts abergläubisch inhanden. Wan aber solche würzen mit wortten grabenund alle tag genossen werden, hab er gehört, daß ainer sol so starekh alß 9 mannwerden. Wären bey dem graben lauter guete worth, wolls hersagen 3 )."
52. WIEDERVERSCHAFFEN GESTOHLENER SACHEN. ZUNGENBINDEN.
(Siehe 22.)
St. L. A., Sond.-Arch. Gutenhag, Fasz. 3, Heft 30. Gerichtsprotokoll derLandgerichtsherrschaft Gutenhag 1673.
Aus dem gütlichen Verhör mit Nescha (Agnes) Sieretzin am 25. Mai 1673:
„Bekent bemelter Caspar vor 5 jähren somerszeit sie gelehrnt, denen diebenessen zu geben selbs gewaxnen knoblach, der am Bartlme 4 ): und weynacht abendsoll an tisch gelegt werden, hernach in ein thürangl, alwo die sachen herauß ge-stollen worden, gelegt und 3 straich mit einer prechl 6 ) schlagen und sagen: sowenig alß der geschmackh von knoblach kan verschwigen bleiben, so wenig solldein N. gestollnes guet verschwigen bleiben, in namen gott deß vatters, söhnund h. geist."
(Sie erzählt dann, daß sie von diesem Zauber wiederholt erfolgreich Gebrauchgemacht hat.)
Aus dem peinlichen Verhör am selben Tage:
„Auf bloßes binden bekent, daß vergangene 672 jähr an tag St. Lorentzenhab sie von dem bemelten Caspar Vorich gclehrnet den leuthen die zungen zubinden, darzue sie den für sich selbst gewaxnen hanf nemben, denselben mit vor-
*) Die Person, von der die Alraunwurzel erworben worden ist.
2 ) Die Alraunwurzel ist ein lebendes koboldartiges Wesen, muß daher gebadet und gekleidetwerden (Wuttke, S. 10211.).
3 ) Vielleicht ist die Kraft würz die Primula minima L., die schon bei Clusius als denAlpenbewohnern unter dem Namen „Kraftkraut" bekannt bezeichnet wird (vgl. hierzu Kron-feld, Zauberpflanzen und Amulette, S. 50, und über Kraftfetische Seligmann, S. 32ff.).Marzell, Kräuterbuch, führt unter dem Namen Kraftwurz Arnica montana L. (bayr.-österr.),Carlina acaulis L. (allg.) und Petasites officinalis L. (allg., auch unter dem charakteristischenNamen „Neunkraft") an.
*) 24. August.
s ) Werkzeug zum Flachsbrechen.