28 KRANKHEITSZAUBER
in den Verdacht der Zauberei geraten, wird vom Stadtrichter von Rottenmann güt-und peinlich vernommen. Der Druck der Folter (Daumschrauben und Zug [-Reck-folterj) ist ein außerordentlich harter; die von der innerösterreichischen Regierungin Graz später entsendeten Untersuchungskommissäre haben in ihrem Berichte hervor-gehoben, daß mit ihr schwerer Mißbrauch getrieben worden sei. Von der Folter abge-lassen widerruft Glaser die unter ihr zugestandene Beteiligung an Hexenflügen aufden Schöckel und an Hagelzauber. Er wird schließlich freigesprochen, aber mit Rutengestrichen und des Landes für immer verwiesen.
Aus dem Verhör vom J. Februar 1659:
„Bekhenndt der diener 1 ) zu Gräbwein 2 ) hab ihme verwichnen fasching zwayjähr ein stickhl von aines armen sinter hiernschallen geben, auf daß er pesserglickh zum petlen habe 8 )."
Aus dem Verhör vom 26. März 165g:
„Vor zway jähren habe er andere gefragt, deren namben ihme nit wissent,wie sie es machen, daß sie gefrohren werden 4 ), beandtwordent, sye nemben conse-crierte hostien in ain tiechl und verhaillen dieselbe in den leib, solcher menschkhönne nach absterben auch nit verfaulen 5 ), welches er aber zuthuen niemallenbegert."
40. KRANKHEITS- UND HEILZAUBER.
(Siehe 24, 48.)
St. L. A., Sond.-Arch. Herrschaft Gutenhag, Fasz. 3, Heft 4 (Hexenprozesse).
Verhörsprotokoll mit Margaretha Kheyditsch 1661. Moderne Abschrift. Originalauf Schloß Oberpettau.
Aus dem gütlichen Bekenntnisse vom 14. Juni 1661:
„Erstlichen eß hette vor villcn jähren die Roschkherin mit dem Georg Mal-lenitsch umb strittiges grundts wegen geraufft und über erhaltnen zorn ihme einkhrankheit durch zauberey zuezufiegen in sün gehabt. Hat derowegen sie Rosch-kherin die Margaretha gebetten, sie wolle zuesechen, damit sye des Malenitschhaar zu wegen bringen khindte, weliches sye auch durch ainen gerauf, zu welichensye Margaretha mit schlimen wortten dem Mallenitsch alles vleiß anlaß geben,gethan. Darfür die Roschkherin der Margaretha ein halbe schmalz gegeben. Mitdissen haar seint beede zu der Juliana gangen und sye gebetten, sye Julliana woledem obbemelten Malenitsch ain khrankheit machen, so durch die Julianam auchbeschechen, und habe die Roschkherin zu disser beclagten unter derzeit seiner
*) = Gerichtsdiener, wie sich aus einem späteren Verhörsprotokoll vom 23. Mai 1659 ergibt.
*) Gratwein bei Graz.
8 ) Leichenteile, insbesondere aber solche von Leichen Gerichteter, spielen als Amulettefür verschiedene Berufsgruppen (Bettler, Verbrecher, Spieler, Jäger) noch heute eine große Rolle(Wuttke, S. I34ff.).
4 ) Die sogenannte Passauerkunst, weil sie angeblich zuerst unter dem „Passauer Kriegsvolk"des Erzherzogs Leopold 1611 aufkam (in Wirklichkeit ist sie viel älter und reicht wahrscheinlichin die heidnische Zeit), war unter den Soldaten des 30jährigen Krieges weitverbreitet und istdurch diese auf das Landstreicher- und Bettlertum übergegangen. Das Einheilen von Hostien-partikeln in den Körper zum Zwecke des Festmachens läßt sich in steirischen Strafakten des17. und 18. Jahrhunderts zahlreich belegen (vgl. Wuttke, S. I40ff.). Vgl. Kronfeld, Krieg,S. 81 ff.
5 ) Diese Wirkung des Festmachens (die Hinderung der Verwesung) wird in Obersteiermark(Ennstal, Donnersbach) von den Bauern noch heute als „die ewige Gfrier" bezeichnet. MehrereJäger- und Wilderersagen knüpfen daran an, so z. B. die Sage vom Jagerpcterl in Donnersbach(d. i. der Jäger Peter Leitner [72]).