Druckschrift 
Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer : mit besonderer Berücksichtigung der Zauberei- und Hexenprozesse 1455 bis 1850
Entstehung
Seite
27
Einzelbild herunterladen
 

BAHRPROBE, KRANKHEITS- UND REGENZAUBER 27

37. BAHRPROBE.

(Siehe 1, 2g.)

St. L. A. Sond.-Arch. StadtMurau, Schub. 14 (Gerichtswesen, Strafsachen),165 8.

Strafverjahren des Landgerichts der Herrschaft Mur au gegen den KleinheizerWolf Carlhueber wegen Raufhandel mit tätlichem Ausgang.

(Carlhueber hat seinen Mitheizer Jakob Hembler zur Rede gestellt, warum erauf dem Friedhof hinter sich gegriffen, Friedhofserde zusammengerafft und in denSack gesteckt habe. Darüber ist es zu einer Rauferei gekommen; Hembler ist bewußtlosfortgetragen und des anderen Morgens früh tot gefunden worden.)

Aus dem Verhör des Beschuldigten vom 21. Juni 1658 durch den Landgerichts-verwalter Georg Edlinger:

,,. . . darauff 1 ) alsobaldten herr graff von Schermberg 2 ) p. den leichtnahmbbesichtigen unndt treymahl befragen lassen, wann er Wolff an seinem todt schueldtigsey, soll er ein zaichen geben, maßen er auch trey finger ans hertz gelegt, habe aberkhein aintziges anzaigen nit geben . . . 8 )."

38. KOPFWEHKUR, REGENZAUBER.

(Siehe 20, 21, 22, 26, 33, 34, 43, 44, 46.)

Kärntner Geschichtsverein Klagenfurt. Sammelarchiv, Fasz.Hexen", 1658.

Strafprozeß des Landgerichts Paternion gegen Hansl von St. Veitsberg wegenAusfahren, Teufelsbund und Wettermachen*).

Aus dem gütlichen und peinlichen Verhör des Beschuldigten vom 22. Juli 1658:

Ferner sagt der, wie daß er vor 8 oder iojahrn ainen grossen kopfweh be-khumben also, das er zu zeitn gar umbgcfallen. Sein muetter hab ine alsdannnacher Ossiach gefiert und daselbsten aine kalte kugel in der kürchen durch aingeistlichen for die ohren halten, so dann auch damit am freithof bey clarn Sonnen-schein an einem stuel sitzendt prenen lassen. Solche kopfwehe hab angehaltenetlich jähr, biß im winter Jahr vergangen auß beeden ohrn vil wasser gerunen. Seinmuetter hab ine auch auf Teinach khürchfarthen gefiehrt for das gicht im köpf.

Item sagt der, wie daß er zu truekhnen Zeiten auf zuespräch en der pauernain schaff wasser genomen, 3 secht stain 5 ) darein gethon und dan dasselbig in aingarthen under freyen himel gesäzt, darauf es baldt geregnet. Hab solches vonpauernleithen gelernet und vernomen, die mößner machten es auch also 6 )."

39. BETTELAMULETTE UND FESTMACHEN.

(Siehe 3, 12, 13, 34, 57; 27, 28, 53, 61.)L. R. A., Cop. 165g, VI, 28. Verhörsprotokoll des Stadtgerichts in Rottenmann

165g.

Hans Glaser, wegen Kopfgrind mit dem Bettlernamengrindraudiger Hansl"

belegt, Bettler, Opferstockdieb und Landstreicher, aber wegen seines Herumschwätzens

') Nach der Auffindung des Toten.

*) Der Herr des Täters und des Erschlagenen.

*) Man beachte, daß sich der Beschuldigte auf das negative Ergebnis der Bahrprobe alsBeweis seiner Unschuld beruft, ein spätes Zeugnis für den Fortbestand des alten Aberglaubens,daß der Tote noch fortlebe.

*) Behandelt von Wutte, S. 50.

s ) Sechtstein = Laugenstein, vielleicht auch nur der heiße Stein, der zum Sechten oderSechteln, d. h. zur Erhitzung der Lauge dient.

) Bei der Kopfwehheilung scheint es sich um eine Brennglaskur gehandelt zu haben (vgl.Seligmann, S. 245). Der Regenzauber ist wieder Analogie.