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Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer : mit besonderer Berücksichtigung der Zauberei- und Hexenprozesse 1455 bis 1850
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24 HEXENBRENNEN, WETTERWEHREN

(Auf die Frage, wie er Regen mache, antwortet er:)

Es hetten ime etliche leith und der Achatz Wusogger (?) bey Guettaringangelehrnet, er solle einen tottenkhopff nemben unnd demselben in einen wasser-brunnen legen. Dasselbige habe er volzogen. Darauf hab es des nachts daraufgerögnet. Nach dem werundten regen hette er den tottenkhopff wider herraußgenumben und in den freytthoff wider hinein getragen. Beynebens vermelt erauch, das der ernente Wusogger ime geheißen, er solle zwen stäber 1 ) nembenunndt inß wasser schlagen unndt sagen: regen, regen, regen, darauf khäme derregen. Das habe er gethan undt ist beschehen, das es alsobaldt geregnet hat.' 1

34. HEXENBRENNEN, WETTERABWEHRZAUBER, LIEBESZAUBER,REGEN- UND WINDZAUBER, TIERVERWANDLUNGSGLAUBE, GLÜCKS-TALISMAN, LEICHENTEILE GERICHTETER ALS GLÜCKSTALISMAN.

(Siehe 3, 12, 13, 39, 57; 3, 4, 5, 8, 9, 12, 48, 55; 10, 30, 48, 54, 63, 70; 20, 21, 22,

26, 33, 38, 43, 44)

Zaubereiprozeß des Landgerichts Rodeneck (bei Brixen) gegen MathiasPerger insgemein Lauterfresser 1645. Reg.-Arch. Innsbruck, Kunstsachen, II, 491.Veröffentlicht von Zingerle.

Aus dem Verhör (nach dem IX. Mai 1645) des Beschuldigten:

,,Beim Freißinger in Peens haben sy von pfinßtag 2 ) bis aufn monntag (dochaußer des sonntags) an khibelen geschlagen, hat aber weillen sy geschlagen, nitdickh werden wollen, sonndern ist albegen lauter bliben, wie ein schleglmilch 3 ).Dariber er Mathäß Perger das khibele unter den tropfstall 4 ) thonn und ein preßlvon ainer aus der taff 6 ) dergleichen gemachten sachen hineingethonn, luckh 6 )und Scheiben 7 ), das nicht darvon khomben, abgestrichen und darauf ainen eisensteckhen 2 mall glienneth gemacht unnd darmit hinein gefarn ins khibele, volgenndhab ers geschlagen, daraus woll schmalz worden . . .

Es sey mer alls 20 jar, hab er sich bei ainer peyrin in Teffereggen befunden,daselbsten het sich ain weter yberzogen. Dariber erstgeherte peyrin ain crisamb-hembatle 8 ) auf ain zäun gehenngt, für guet zu sein von wetter, das selbigs nitweiter zogen, gestalten es dann auch, allso beschehen. Mann hab dergleichenglauben woll noch in Töldern*).

Freytags im somer sey nit guet waschen, dann wanns taundern thuet und mannain solches hembat antragt, so an solchen freytag gewascht worden, hat sich selbigepersohn von weter zu befirchten 10 ) . . .

Weiter hab er Mathias Perger von ainer diern gehert, so auch in den piechl,so ime der Jacob Gasser bei Sanct Andree geben, einkhomben, das wann aineraine lieb hat unnd dieselb bekhumben will, soll mann ain labfrosch in ainen

x ) = Stäbe. *) Donnerstag. ') Buttermilch.

*) Das Erdreich unter der Dachtraufe.

*) Taufe, also wahrscheinlich Tauföl oder Taufwasser.

') Rahm. ') ? vielleicht Topfen.

) Das Hemd, in welchem ein kleines Kind getauft worden ist, an dem daher nach demVolksglauben das Tauföl haftet. Vgl. das SchlagwortChrisam" im Hdwtb. d. d. A. undHovorka-Kronfeld I, S. 330, wo das Chrisamöl alshexenvertreibendes Mittel" be-zeichnet wird.) Im Unterinntal.

10 ) Freitag ist nach christlicher Auffassung der Unglückstag (Wuttke, S. 61). Das Wäsche-waschen am Freitag ist auch nach hessischem Volksglauben verboten (ebendort). Über Tage-wählerei vgl. u. a. die Zusammenstellung bei Heckscher, S. 353 f.