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Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer : mit besonderer Berücksichtigung der Zauberei- und Hexenprozesse 1455 bis 1850
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REGENZAUBER, SCHLAFLICHT 23

ihnc wol an das creuz, sein gesicht und seinen part, der uns gesegnet (?) hat. Dreirüebler 1 ) pfening sein einem armen härter 4 ) gewies. Sei gott gelobet herr JesuChriest, amen 3 )."

32. AUFLÖSUNG DES WOLFBANNES (WOLFSEGEN). .

(Siehe 31, 41, 53, 63, 64.)

St. L. A. Sond.-Arch. Markt Aussee, Schub. IQ3, 1635.

Aus dem gütlichen Bekenntnisse des Wolfbanners Blasius Pürhinger von BayrischWaydhofen vom 14. Februar 1635 vor dem Forstmeister im Ennstal:

Voigt die auflcsung des panns.

Goridi 4 ) ich hab dich ausgeschikht in den wildten waldt, das du kain painnit peissen thuest, so kombt der h. St. Peter mit seinen Schlüssel und vepandtdier deinen trüßl 6 ) bis an die kugl 8 ) das er loß werdt 7 )."

33. REGENZAUBER. SCHLAFLICHT.

(Siehe 20, 21, 22, 26, 34, 38, 43, 44, 53.)

Kärntner Geschichtsverein in Klagenfurt, Sammelarchiv, Fasz.Hexen", 1644.

Prozeß des Landgerichts Althofen gegen den sogenannten Zaubererhansl(Hans Winkler) und Genossen wegen Zauberei 6 ).

Aus dem Verhör des mitbeschuldigten Bettlers Pongraz Summer vom 23. Juli1644 durch den Pfleger von Althof en:

(Der Beschuldigte gibt an, daß ein Mitbeschuldigter, derbloßschädlete Anderl",ebenfalls ein Bettler, ihn angestiftet habe, ein Kind am Friedhofe auszugraben. Aufdie Frage, wozu sie das Kind gebraucht hätten, gibt er an:)

Der Ännderl näme die bayde henndt von dem khindt unnd macht auf jedenfinger ein wax khörzen. Wan er will in einem hauß seinem fürnemben nach dendieppstall treiben, so zindtet er die khörzen an dem finger alle an, alßdann mögeer daselbst seinem frumen*) schaffen unnd khönnde oder möchte, weill die khörzenbrinen, im selben hauß niemants erwachen 10 )."

J ) Rüblerbatzen und -pfennige waren Salzburger Münzen des Erzbischofs Leonhard vonKeutschach (14951518), genannt nach dem Gepräge einer Rübe, des Wappens des Erz-bischofs (vgl. Schindler II, S. 12). In Krain war die Bezeichnung Rübler (slov. reparje) nochim 19. Jahrhundert üblich.

*) = Hüter, Hirt.

a ) Über die Bedeutung derartiger Segen, die noch stark an heidnische Besprechungs- undBeschwörungsformeln anklingen, vgl. Wuttke, S. 166. Der hl. Petrus, der auch sonst in Segen(z. B. Diebsegen) häufig erwähnt wird, ist beimMaulverbinden" wegen seiner Binde- und Löse-gewalt genannt. Vgl. auch die sehr alten Wolfsegen bei Fehrle, Zauber und Segen, S. 25, 32ff.Daselbst auch Wolfsegen mit Anrufung des hl. Petrus und dem Reimhimmelschlussel" unddrussel".

*) Name des Bannwolfes. (Alle Bannwölfe führen Hundenamen; Goridi muß somit einin Bayern gewöhnlicher Hundename gewesen sein.)

B ) mhd. = Schlund (vgl. unser Wort Drossel, erdrosseln).

) Kehlkopf?

') Über Wolfbannerei vgl. Byloff, Wolfbannerei; derselbe, Wolfbanner und Wolf-bannereiprozesse in den österreichischen Alpenländern. Der Wolfsegen erscheint hier als Gegen-maßnahme gegen den Wolfbann. Vgl. auch Stück 31.

8 ) Behandelt von Hauser, S. 121124.

) frum = Vorteil.

l0 ) Über das Schlaflicht vgl. Byloff, Blutgenossenschaft; Wuttke, S. 134. Von Frazer,S. 42 ff., ist diese von ihm so genannte homöopathische oder imitative Magie auch für außer-europäische Länder nachgewiesen worden. Vgl. auch Hovorka-Kronfeld II, S. 537.