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Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer : mit besonderer Berücksichtigung der Zauberei- und Hexenprozesse 1455 bis 1850
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20 FESTMACHEN

Aus der Anzeige des Abraham Hügartner vom 15. Juli 1603 gegen den BettlerHans Träxler:

Wie das er sambt seinen mitconsorten (folgen Namen von vier GmünderBäckengeseilen) von der Khrembspruggen herauß zu der statt ganngen, aldaauf gmainer lanntstrassen ainen armen menschen, der sich Hannß Träxler nene,antroffen, der mit sein stab reverendo in die khotlacken geschlagen, wellichessye alle wahrgenumen und solliches nit ohne sonderbahre ursach zu beschechnenvermuettet, darüber nicht allain umb sein thuen alda, auch umb angedeite be-wögung der khotlackhen, waß darauß zuverstehen sey, angestanden und ernst-lich zuegesprochen. Darauf gedachter Hannß inen bekhent, woll dem Steiger ander Lanngen, bei dem er verwichene nacht zu herbrig geweßt, ainen regen ge-macht haben, damit er sein hey, dessen ain zimbliche anzall fueder auf der weitlig, nicht einbringen möge, und dises wehre der ursach halben, er im des abentsund morgens zu schlecht mit essen tractiert, beschechcn 1 )."

27. FESTMACHEN.

(Siehe 28, 39, 53, 61.)

St. L. A. Sond.-Arch. Stubenberg, 76. Fasz. (Gerichtswesen 15131769). Ver-hörsprotokoll der Herrschaft Frauenburg 1609.

Basti Vöst aus Kirchdorf in Oberösterreich, seines Handwerks ein Sensenschmied,seit acht Jahren Soldat, sagt am 19. Januar 1609 im Zuge seines gütlichen und pein-lichen Verhörs vor dem Pfleger und Landgerichtsverwalter von Frauenburg (oberesMurtal bei Unzmarkt) u. a. aus:

Mehr sagt das er Johannessamb 2 ) und tottenmueß 3 ) der gefrornen weißhalber willens gewest in sich zuverheillen, aber solliches noch nit ins werckh ge-richt habe."

28. FESTMACHEN DURCH BLUTKRAUT UND ERSTES MENSTRUALBLUT.

(Siehe 27, 39, 53; 61.)

St. L. A. Sond.-Arch. Aussee, Schub. 193,1611. Strafprozeß gegen den Mühl-jungen Mathias Schalckh wegen Zauberei.

Aus dem gütlichen Verhör des Beschuldigten vom 1. August 1611:

(Der messelesende Priester in der Spitalskirche in Aussee hat unter dem Altar-tuch einen kleinen Beutel entdeckt, der ein grünes Kraut und ein blutiges Leinen-läppchen enthielt. Diesen Beutel hat der Meßner auf Anstiften des Mathias Schalckhunter die Altardecke geschoben, damit darüber Messen gelesen würden. Der Beschul-digte gesteht, das Kraut von einem Holzknecht in Vordernberg zum Zwecke des Fest-machens erhalten zu haben.)

Volgents hette ime besagter holzknccht dises khraut (darumben er imenichts geben düerffen) zuegestelt mit vermeltn, wann er drey müssen darüberlesen lasse, im sodann khein waffen schneiden, sondern leib und lebens sicher

') Auch diese Arten des Regenmachens sind Analogiezauber. Im ersteren Falle kommtnoch der Karfreitagszauber und der Kreuzwegzauber hinzu (Wuttke, S. 73, 89; vgl. Sartori II,S. 71, 92, III, S. 200). Vgl. die auf S. 16 zitierte Studie von Gesemann über Regenzauberl

a ) Das ist Farnkrautsamen. Vgl. Zingerle, Johannissegen und Gertrudenminne, S. 214(mit zahlreichen Belegen über die Zauberkraft des Johannessamens, darunter auch das Fest-machen).

*) Moos, welches auf Sargbrettern oder Totenknochen (namentlich den auf das Hoch-gericht gesteckten Schädeln Gerichteter) wächst. Ebenfalls eine zu manchem Zauber verwendeteDroge! (Hovorka-Kronfeld II, S. 845.)