18 TRUNKENHEITZAUBER, VIEHSEGEN
ittem eisen von einer ketten, daran einer gehangen hab, und wan einer ain znichtsroß hab, soll er sporen daraß lassen machen, so gehe solches roß von stat . . ."
Äußerung des Beschuldigten über den Zweck einiger Zettel,' die bei ihm gefundenworden sind:
,,. . . auff einem ledigen papier mit blut ahngestrichen, so von einem wüel-schör 1 ) sein, und wan man dessen einem khündt, so das vergicht 2 ) hat, underden bloßen khopff legt, soll es vergeen . . ."
Aus dem Verhör des Beschuldigten vom 10. Juli 1595:
Äußerung des Beschuldigten über die „Galgenmandler":
„Sein sigwurtzen 8 ), aber in dem inventari sein sie galgenmandler beschribenworden, sind glückhsamb bei sich zu tragen, wie vor einkhomen; darbei ist färben-samb*), ain kreutzer, ain waitzkerndl und ein pfefferkerndl gebunden, so desfarben-samen 4 ) speiß ist*)."
23. ZAUBER GEGEN TRUNKENHEIT.
Fürstbischöfl. Hofarchiv Brixen, Nr. 3683, 1596/97.
Zaubereiprozeß gegen Anna Hartmannin aus Sillian vor dem Gericht in He im-feis bei Sillian im Pustertale.
Aus dem Verhör der Beschuldigten am 18. Juli 1597 (mitgeteilt nach der Dar-stellung von Hartmann Ammann, Hexenprozesse im Fürstentum Brixen, S. 81 ff.):
„Auf die . . . Frage, daß sie eine Nadel zu erlangen gesucht hätte, mit dereine Leiche eingenäht worden wäre, erklärte die Hartmannin, sie habe eine solchevon der Veleichpeckin, deren Mann gestorben war, verlangt, aber nicht erhalten;man habe ihr nämlich gesagt, wenn sie mit einer solchen Nadel drei Stiche in dasGewand ihres Mannes mache, so werde dies dagegen helfen, daß dieser sich so oftbetrinke und sie „„grob halte"" ... Sie gestand, daß sie einen Zahn (aus einemTotenkopfe auf dem Friedhof) mitgenommen habe, und zwar darum, weil ihrMann allzeit betrunken sei und sie durchaus „„schmal halte""; sie habe denZahn zu Pulver zerrieben und so ihrem Manne im Wein eingegeben . . . 6 )."
24. VIEHANSPRECHEN (VIEHSEGEN).
Archiv des Kärlner Geschichtsvereins, Archiv der Stadt Gmünd, Fasz. XVIII,Nr. 137, 1600.
Prozeß des Landgerichts Gmünd gegen Magdalena Waichlerin wegen Zauberei 1 ).
Aus deren gütlichem Verhör vom II. November 1600 durch Hans Preisl, Land-richter der Herrschaft Gmünd:
*) Maulwurf (vgl. über die Heilwirkung des Maulwurfblutes Wuttke, S. 124, und Hovorka-Kronfeld I, S. 292).
2 ) Gliederreißen. Auch Epilepsie (Hovorka-Kronfeld I, S. 432, II, S. 213).
8 ) Siehe Anm. 4, S. 17.
*) Farnkrautsamen (siehe Anm. 6, S. 17).
6 ) Über den in diesen Verhören zum Ausdruck kommenden Aberglauben vgl. noch: Zauber-wirkung von Hechtherz- und -leberräucherungen (Impotenz vertreibend) Hovorka-Kronfeld II,S. 164; als Epilepsiemittel ebendort S. 214 sowie das S. 12 zitierte Werk von Bargheer;schwarze Henne Wuttke, S. 118; Himmelsbriefe ebendort S. 178; Diebsbann Wuttke, S. 4i3ff.
•) Eine Form des Analogiezaubers; der Zahn soll die Trunksucht aufzehren 1 Übrigens istder Glaube, daß man die Trunksucht mit Dingen heilen könne, die von Leichen stammen, sehrverbreitet (vgl. zahlreiche Nachweise bei Hovorka-Kronfeld II, S. 348ff.). Vielleicht handeltes sich hier um eine Ekeltherapie (vgl. auch Wuttke, S. 134, 359 und das Werk von Bargheer).
') Behandelt bei Wuttc, S. 44.