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Geschichte meiner Studien, und gnädigsten Anstellung zum ordentlichen Lehrer der Rechtswissenschaften auf der Churfürstlichen Akademie in Düsseldorf
Entstehung
Seite
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21früher beendiget habe? Oder, gilt bey denStaats Aemtern Seniorat? Kömmt es nichtvielmehr auf die Art des Studirens an? Undgiebt mir also mein zusätzliches Studium aufeiner der ersten Universitäten Teutschlandesnicht ein klares Uebergewicht über den Hrn.Hamacher, dem es ganz an UniversitätsStudium mangelt? Hr. Hamacher studirteblos auf der Akademie Düsseldorf, und zwarweiter nichts, als Institutionen, Pandekten,Lehen= und Kirchenrecht, wie das, seinereigenen Vorstellung unter N: 1. beygelegte,Zeugniß beweist. Die nähmlichen Fächer hör-te ich auch auf der Akademie zu Düsseldorfbev dem nähmlichen Rechtslehrer, der ihnbildete, (§: 2.) eben so fleißig, wie Hr.Hamacher; worüber die, dieser Ausführungunter N: 1. und 2. anliegenden, Zeugnissenachzusehen sind; Ja, wenn es um dasRechtslehrer Amt geht; so haben schon Die-se, von dem Hrn. Professor Henoumont mitertheilten, Zeugnisse den Vorzug vor jenem,welches Hr. Hamacher von demselben bey-bringt, indem in Specie vollkommene Fähigkeit: Unterricht in den Rechten zu geben,mir=, nicht aber dem Hrn. Hamacher attesti-ret worden ist. Außerdem hörte ich schonauf der hiesigen Akademie bey mehrern an-dernB 3